VAE passen E-Invoicing-Regeln vor Einführung 2027 an
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben ihre E-Invoicing-Regeln im Vorfeld der verpflichtenden Einführung im Jahr 2027 angepasst. Die Änderungen umfassen eine vorübergehende Ausnahme für Transaktionen innerhalb derselben Steuergruppe, mehr Flexibilität bei der Speicherung von Rechnungsdaten und den Wegfall einer spezifischen Meldepflicht bei Systemausfällen.
Das Finanzministerium der VAE kündigte den Ministerial Decision No. 197 of 2026 am 19. Oktober 2026 an. Der Beschluss ändert den bestehenden Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung und trat am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Die Aktualisierung folgt auf die jüngsten Änderungen bei der Akkreditierung von Dienstleistern und schafft mehr Klarheit für Unternehmen, die ihre E-Invoicing-Prozesse vorbereiten.
Vorübergehende Ausnahme für Transaktionen innerhalb derselben Steuergruppe
Geschäftstransaktionen zwischen Mitgliedern derselben Steuergruppe sind für einen Zeitraum von 24 Monaten vom E-Invoicing-System ausgenommen. Dieser Zeitraum beginnt am 1. Januar 2027.
Die Ausnahme gilt für Mitglieder derselben Steuergruppe, die nach dem Umsatzsteuerrecht der VAE als ein einziger Steuerpflichtiger registriert sind. Sie gilt daher nicht automatisch für jede Transaktion zwischen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe.
Unternehmen sollten prüfen, welche Gesellschaften derselben registrierten Steuergruppe angehören, und diese Transaktionen von anderen Rechnungsvorgängen unterscheiden, die unter die Verpflichtung fallen. Zudem sollten sie das Ende der vorübergehenden Ausnahme in ihre Planung einbeziehen.
Mehr Flexibilität bei der Speicherung von Rechnungsdaten
Die geänderten Regeln streichen die bisherige Pflicht, Daten elektronischer Rechnungen und elektronischer Gutschriften innerhalb der VAE zu speichern.
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen, elektronische Gutschriften und zugehörige Daten weiterhin für den Zeitraum aufbewahren, der nach dem Steuerverfahrensrecht der VAE vorgeschrieben ist. Außerdem müssen sie diese Unterlagen der Federal Tax Authority auf Anfrage zur Verfügung stellen können.
Für Organisationen, die zentrale Systeme oder Cloud-Lösungen nutzen, bietet die Änderung mehr Flexibilität bei der Datenspeicherung. Sie sollten dennoch ihre Aufbewahrungsfristen sowie ihre Zugriffs- und Abrufverfahren anhand der geltenden Regeln und weiterer anwendbarer Anforderungen überprüfen.
Meldepflicht bei Systemausfällen aufgehoben
Der Beschluss hebt die spezifische Bestimmung auf, nach der Unternehmen einen Systemausfall innerhalb von zwei Werktagen bei der Federal Tax Authority melden mussten.
Unternehmen sollten weiterhin geeignete Verfahren für den Umgang mit Störungen, die Überwachung ihrer Rechnungsströme und die Lösung von Problemen mit ihren Dienstleistern vorhalten. Andere geltende Verpflichtungen oder vertragliche Vereinbarungen können bei einer Störung weiterhin Maßnahmen erfordern.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Die Änderungen bieten mehr Flexibilität. Unternehmen müssen sich dennoch weiterhin auf die schrittweise Einführung von E-Invoicing in den VAE vorbereiten. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- Transaktionsströme prüfen und ermitteln, welche Transaktionen unter die vorübergehende Ausnahme für Steuergruppen fallen.
- Kontrollieren, ob Rechnungsdaten entsprechend den Anforderungen der VAE aufbewahrt und abgerufen werden können.
- Gemeinsam mit dem E-Invoicing-Dienstleister die Überwachung der Rechnungsströme und den Umgang mit Störungen überprüfen.
- Sicherstellen, dass die Implementierungsplanung die geltenden Fristen und Anforderungen an Dienstleister berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Einführung finden Sie in unseren Beiträgen zum E-Invoicing-Pilotprojekt in den VAE und zu den E-Invoicing-Richtlinien der VAE.
Die wichtigsten Punkte
- Transaktionen zwischen Mitgliedern derselben Steuergruppe sind ab dem 1. Januar 2027 für 24 Monate vorübergehend ausgenommen.
- Nach der geänderten Bestimmung müssen E-Rechnungsdaten nicht mehr innerhalb der VAE gespeichert werden. Die Anforderungen an Aufbewahrung und Verfügbarkeit gelten weiterhin.
- Die spezifische Pflicht, einen Systemausfall innerhalb von zwei Werktagen zu melden, wurde aufgehoben.
- Die Änderungen traten am 1. Oktober 2026 in Kraft und sollten in der Implementierungsplanung berücksichtigt werden.
Quelle: Finanzministerium der VAE – Änderung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung.



