Am 3. April 2025 bestätigte die spanische Regierung offiziell ein neues Startdatum für den Einsatz konformer Abrechnungssysteme, bekannt als SIF oder Verifactu. Steuerpflichtige, die nicht dem System für Sofortige Informationsübermittlung (SII) unterliegen, haben nun bis zum 1. Januar 2026 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen.
Wer ist betroffen?
Die neuen Regeln gelten für alle Steuerpflichtigen außerhalb des SII-Systems. Ab dem neuen Stichtag müssen alle Rechnungen – ob auf Papier oder elektronisch – mit Software ausgestellt werden, die den SIF/Verifactu-Anforderungen entspricht.
Für bereits im SII-System erfasste Unternehmen bleibt alles beim Alten. Sie sind weiterhin ausgenommen – auch dann, wenn sie Selbstrechnungen im Namen von betroffenen Lieferanten erstellen.
Warum das wichtig ist
Diese Änderung ist Teil der umfassenden spanischen Strategie, die B2B-E-Rechnungsanforderungen an EU-Standards anzupassen. Sie ist Teil der Digitalisierungsstrategie Spaniens, die durch mehrere Gesetzesänderungen und EU-Mitteilungen voranschreitet. Weitere Infos finden Sie in unseren früheren Beiträgen:
- Spanien stimmt B2B-E-Rechnungsstandards auf EU-Vorgaben ab
- Spanien informiert EU-Kommission über B2B-E-Rechnungspläne
Rechtliche Klarheit
Das Königliche Dekret bestätigt außerdem, dass keine weiteren gesetzlichen Änderungen am SIF/Verifactu-Rahmenwerk zu erwarten sind. Das bringt Unternehmen die nötige Sicherheit für die Systemvorbereitungen.