Die Vereinigten Arabischen Emirate ersetzen die vorläufige Genehmigung für E-Rechnungsdienstleister durch ein direktes Akkreditierungsverfahren. Gemäß Ministerial Decision No. 168 of 2026 müssen Dienstleister die erforderlichen Prüfungen und Tests durchlaufen, bevor das Finanzministerium die Akkreditierung erteilt.
Der Beschluss trat am 1. Oktober 2026 in Kraft und ersetzt Ministerial Decision No. 64 of 2025 sowie dessen Änderungen. Die Anpassung spiegelt den Übergang von der Entwicklung und Erprobung des E-Rechnungssystems zu einem betriebsbereiten Ökosystem wider.
Weitere Informationen zur Einführung finden Sie in unseren Beiträgen zum E-Rechnungspilot in den VAE und zu den E-Rechnungsrichtlinien der VAE.
Was ändert sich für Dienstleister?
Nach dem bisherigen Rahmen konnten Dienstleister eine vorläufige Genehmigung erhalten, während die Infrastruktur und die Interoperabilitätsvereinbarungen für die E-Rechnung in den VAE noch entwickelt wurden.
Der neue Rahmen schafft diese vorläufige Phase ab. Dienstleister müssen die festgelegten Zulassungskriterien erfüllen und die erforderlichen Prüfungen und Tests durchlaufen, bevor sie akkreditiert werden können. Nur akkreditierte Dienstleister dürfen E-Rechnungsdienste in den VAE anbieten oder weiter anbieten.
Dienstleister, die vor dem 1. Oktober 2026 eine vorläufige Genehmigung erhalten haben, haben ab diesem Datum bis zu 30 Tage Zeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen, sofern das Finanzministerium nichts anderes festlegt. Werden die Anforderungen innerhalb der Übergangsfrist nicht erfüllt, wird die vorläufige Genehmigung widerrufen.
Technologie von Drittanbietern bleibt zulässig
Dienstleister dürfen Produkte externer Peppol-Dienstleister nutzen. Sie können auch die Entwicklung, den Betrieb oder die Verwaltung dieser Produkte oder einzelner Teile ihrer E-Rechnungsdienste auslagern.
Der Dienstleister bleibt dafür verantwortlich, die Akkreditierungsanforderungen zu erfüllen und die Leistungserbringung zu überwachen. Die Nutzung eines Drittanbieterprodukts oder die Auslagerung von Aufgaben überträgt diese Verantwortung nicht.
Worauf sollten Unternehmen achten?
Eine vorläufige Genehmigung ist nicht mit einer Akkreditierung gleichzusetzen. Ein Dienstleister, der zuvor eine vorläufige Genehmigung angekündigt hat, muss möglicherweise noch die neuen Akkreditierungsanforderungen erfüllen.
Prüfen Sie vor der Auswahl oder Beauftragung den aktuellen Status eines Dienstleisters anhand der Informationen des Finanzministeriums zu den Dienstleistern. Klären Sie außerdem, ob der Dienstleister Ihre Anforderungen an die Implementierung und den laufenden Rechnungsaustausch erfüllen kann.
Die Frist für Unternehmen ist davon unabhängig
Beschluss Nr. 168 ändert die Regeln für Dienstleister. Der separate Zeitplan für Unternehmen bleibt unverändert.
Unternehmen im Anwendungsbereich mit einem Jahresumsatz von mehr als AED 50 Millionen müssen bis zum 30. Oktober 2026 einen akkreditierten Dienstleister beauftragen. Der verpflichtende Einführungstermin für diese Gruppe bleibt der 1. Januar 2027.
Vorbereitung auf die E-Rechnung in den VAE
Das angepasste Akkreditierungsverfahren macht es für Unternehmen wichtig, den Status ihres Dienstleisters zu prüfen und sich auf die Einführung vorzubereiten. Auch Integrationsanforderungen, Rechnungsdaten und interne Prozesse sollten rechtzeitig überprüft werden.



