Spanisches B2B-E-Rechnungsmandat: Zeitplan und Anforderungen

Bereiten Sie sich auf die verpflichtende strukturierte E-Rechnungsstellung und die Übermittlung von Rechnungs- und Zahlungsinformationen in Spanien vor.

Spanien führt im Rahmen der Initiative Ley Crea y Crece die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen ein.

Das Königliche Dekret 238/2026 legt die grundlegende Architektur des künftigen Systems fest, einschließlich strukturierter Rechnungsformate, der Interoperabilität von Plattformen und der Verpflichtungen zur Übermittlung von Rechnungsinformationen. Die endgültigen Umsetzungstermine hängen weiterhin von der Ministerialverordnung zur Regelung der öffentlichen Lösung für die elektronische Rechnungsstellung ab.

Für Finanzteams geht es dabei um mehr als nur die Erstellung einer elektronischen Rechnung. Unternehmen müssen Rechnungsaustausch, ERP-Prozesse, Zahlungsinformationen und operative Verantwortlichkeiten über den gesamten Rechnungsprozess hinweg miteinander verbinden.

Was ändert sich bei der Rechnungsstellung in Spanien?

Unternehmen und selbstständig tätige Personen, die in den Anwendungsbereich fallen, müssen strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.

Eine per E-Mail versendete PDF-Datei gilt nicht als konforme elektronische Rechnung. Rechnungsdaten müssen strukturiert und maschinenlesbar sein, damit sie automatisch von Unternehmenssystemen verarbeitet werden können.

Die spanische Reform soll:

  • Den Verwaltungsaufwand reduzieren
  • Die Rückverfolgbarkeit von Rechnungen verbessern
  • Die Zahlungstransparenz erhöhen
  • Zur Bekämpfung verspäteter Zahlungen beitragen
  • Die Digitalisierung von Unternehmen beschleunigen

Neben dem Austausch strukturierter Rechnungen müssen Empfänger bestimmte Rechnungs- und Zahlungsinformationen übermitteln.

Regulatorische und technische Vorbereitung

Das Königliche Dekret 238/2026 legt den wesentlichen rechtlichen Rahmen fest.

Der Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung umfasst:

  • Verpflichtende strukturierte B2B-E-Rechnungsstellung
  • Beteiligung öffentlicher und privater Plattformen
  • Interoperabilität zwischen Plattformen
  • Zulässige Rechnungsformate
  • Verpflichtungen zur Übermittlung von Rechnungs- und Zahlungsinformationen
  • Ein zentrales öffentliches Rechnungsregister

Die endgültige Ministerialverordnung wird den technischen und operativen Rahmen vervollständigen.

Spanien wird das Mandat schrittweise einführen. Die gesetzlichen Umsetzungsfristen stehen fest, die entsprechenden Kalenderdaten hängen jedoch davon ab, wann die endgültige Ministerialverordnung in Kraft tritt. Die Daten im Zeitplan für die spanische B2B-E-Rechnungsstellung basieren daher auf dem aktuellen Entwurf und können sich noch ändern.

Januar 2026, regulatorische und technische Vorbereitung.

Der wesentliche rechtliche Rahmen

Das Königliche Dekret 238/2026 legt den wesentlichen rechtlichen Rahmen fest. Die endgültige Ministerialverordnung wird den technischen und operativen Rahmen vervollständigen.

1. Oktober 2026

Das Inkrafttreten der Ministerialverordnung. Dieses Datum steht noch nicht endgültig fest. Sobald die Ministerialverordnung in Kraft tritt, beginnen die gesetzlichen Umsetzungsfristen.

1. October 2027

12 Monate nach der Ministerialverordnung.
Die verpflichtende E-Rechnungsstellung gilt für Unternehmen und Berufstätige, deren jährlicher Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 8 Millionen Euro überschritten hat.

1. October 2028

24 Monate nach der Ministerialverordnung.
Die Verpflichtung wird auf alle anderen Unternehmen und Berufstätigen ausgeweitet, die in den Anwendungsbereich fallen.

1. October 2029

36 Monate nach der Ministerialverordnung.
Natürliche Personen und bestimmte einkommenszurechnende Gesellschaften mit einem jährlichen Umsatz von 8 Millionen Euro oder weniger erhalten weitere zwölf Monate, um die verpflichtende Meldung des Rechnungsstatus umzusetzen.
2030, ab Oktober gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen und natürlichen Personen, die in den Anwendungsbereich fallen.

Zuletzt geprüft: 7. August 2026. Die gesetzlichen Umsetzungsfristen stehen fest, die entsprechenden Kalenderdaten hängen jedoch weiterhin von der endgültigen Ministerialverordnung ab.

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Spanien erlaubt vier strukturierte Rechnungssyntaxen, die am semantischen Modell EN 16931 ausgerichtet sind:

  • UBL
  • UN/CEFACT CII
  • EDIFACT-Rechnungsnachrichten
  • Facturae

Private Plattformen müssen Rechnungen zwischen den zulässigen Syntaxen umwandeln können und dabei deren Authentizität und Integrität wahren.

Peppol ist nicht als nationales verpflichtendes Austauschsystem Spaniens vorgeschrieben. Peppol-BIS-Nachrichten können jedoch für den Austausch über private Plattformen zulässig sein, wenn sie UBL verwenden und die Anforderungen von EN 16931 erfüllen.

Die öffentliche Lösung für die elektronische Rechnungsstellung wird UBL verwenden.

Das öffentliche und private E-Rechnungsmodell Spaniens

Spanien führt ein hybrides öffentlich-privates Modell ein.

Unternehmen können Rechnungen über folgende Kanäle austauschen:

  1. Die von der spanischen Steuerbehörde verwaltete öffentliche Lösung für die elektronische Rechnungsstellung.
  2. Private Plattformen, die die regulatorischen Anforderungen erfüllen.
  3. Eine Kombination aus beiden.

Private Plattformen müssen miteinander interoperabel sein. Unternehmen dürfen Kunden oder Lieferanten nicht dazu verpflichten, einen bestimmten Anbieter zu nutzen.

Wenn eine Rechnung über eine private Plattform ausgestellt wird, muss gleichzeitig eine originalgetreue Kopie im UBL-Format an die öffentliche Lösung für die elektronische Rechnungsstellung übermittelt werden.

Die öffentliche Lösung wird daher auch als universelles Rechnungsregister fungieren und Informationen zu Zahlungsfälligkeiten, Rechnungsablehnungen und vollständigen Zahlungen empfangen.

Dieses Modell schafft Flexibilität, erhöht aber auch den Bedarf an zuverlässigen Integrationen, konsistenten Stammdaten und klaren Zuständigkeiten für Rechnungs- und Zahlungsinformationen.

Rechnungsstatus und Zahlungsinformationen zur Erfüllung des spanischen Mandats

Spanien führt zwei miteinander verbundene Übermittlungspflichten ein.

Empfänger müssen den Rechnungsaussteller informieren über:

  1. Kommerzielle Annahme oder Ablehnung, einschließlich des entsprechenden Datums.
  2. Vollständige Zahlung, einschließlich des tatsächlichen Zahlungsdatums.

Diese Statusmeldungen müssen innerhalb von vier Tagen nach dem jeweiligen Ereignis übermittelt werden. Samstage, Sonntage und nationale Feiertage werden bei der Berechnung dieser Frist nicht berücksichtigt.

Unabhängig davon, ob Rechnungen über die öffentliche Lösung oder eine private Plattform ausgetauscht werden, müssen Empfänger die Ablehnung oder vollständige Zahlung auch an die öffentliche Lösung für die elektronische Rechnungsstellung übermitteln. Auch das Zahlungsfälligkeitsdatum muss gemeldet werden.

Sofern keine Ablehnung oder nachfolgende Korrekturrechnung vorliegt, gilt die Rechnung als akzeptiert.

Zu den optionalen Statusinformationen, die zwischen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können, gehören:

  • Teilweise Annahme oder Ablehnung
  • Teilzahlung
  • Abtretung der Rechnung an einen Dritten

Das bedeutet, dass die Compliance mehr erfordert als nur die Übermittlung von Rechnungen. Unternehmen benötigen außerdem zuverlässigen Zugriff auf Workflow-, Rechnungs- und Zahlungsinformationen in ihren ERP- und Finanzsystemen.

Für einen umfassenderen Überblick über nationale Zeitpläne und europäische Entwicklungen laden Sie die Infografik zur E-Rechnungsregulierung herunter.

So bereiten Sie sich auf das spanische E-Rechnungsmandat vor

Die endgültigen Kalenderdaten können sich noch ändern, aber die operative Ausrichtung und die gesetzlichen Umsetzungsfristen sind klar.

Die Vorbereitung sollte sich auf Folgendes konzentrieren:

  • Bereitschaft von ERP und Integrationen
  • Qualität und Verfügbarkeit von Rechnungs-, Zahlungs- und Stammdaten
  • Plattform- und Kanalstrategie
  • Onboarding von Kunden und Lieferanten
  • Verantwortlichkeiten für die Kommunikation von Rechnungs- und Zahlungsinformationen
  • Ausnahmebehandlung und Validierung
  • Governance zwischen Finanzwesen, Steuern und IT

Die Erfahrung mit E-Rechnungsmandaten in ganz Europa zeigt, dass Rechnungsformate selten die einzige Herausforderung darstellen. Integration, Onboarding und die interne Prozessverantwortung erfordern häufig mehr Zeit als erwartet.

Ein frühzeitiger Start gibt Unternehmen die Möglichkeit, Lücken zu erkennen, ohne Implementierung, Tests und Onboarding in den letzten Monaten vor dem Mandat unter Zeitdruck durchführen zu müssen.

Bereiten Sie sich mit Routty auf das spanische Mandat vor

Routty hilft Unternehmen dabei, ihre ERP-Landschaft mit konformen Kanälen für den Rechnungsaustausch zu verbinden und strukturierte und unstrukturierte Rechnungsprozesse über eine zentrale operative Plattform zu verwalten.

Mit Routty können Unternehmen Folgendes zusammenführen:

  • Elektronischen Rechnungsaustausch
  • Formatumwandlung und Validierung
  • ERP-Integration
  • Rechnungsrouting und Monitoring
  • Nachvollziehbarkeit und operative Transparenz
  • Länderübergreifende Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung

Dynatos unterstützt Finanz-, Steuer- und IT-Teams dabei, die Auswirkungen des spanischen Mandats zu bewerten, den passenden Integrations- und Plattformansatz festzulegen und ihre Prozesse auf die erforderliche Übermittlung von Rechnungs- und Zahlungsinformationen vorzubereiten.

Das Ziel besteht nicht nur darin, die spanischen Anforderungen zu erfüllen. Es geht darum, eine skalierbare Rechnungsinfrastruktur zu schaffen, die Compliance, Kontinuität und operative Kontrolle über mehrere Länder hinweg unterstützt.

Häufig gestellte Fragen

Die verpflichtende E-Rechnungsstellung gilt:

  • 12 Monate nach Inkrafttreten der endgültigen Ministerialverordnung für Unternehmen und Berufstätige, deren jährlicher Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 8 Millionen Euro überschritten hat.
  • 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung für die übrigen Unternehmen und Berufstätigen, die in den Anwendungsbereich fallen.

Der aktuelle Entwurf sieht den 1. Oktober 2026 als Inkrafttretensdatum der Ministerialverordnung vor. Sollte dieses Datum beibehalten werden, würde die erste Phase am 1. Oktober 2027 und die zweite Phase am 1. Oktober 2028 beginnen.

Diese Kalenderdaten sind noch nicht endgültig.

Das Mandat gilt, wenn der Rechnungsaussteller den spanischen Rechnungsstellungsvorschriften unterliegt und der Empfänger ein Unternehmen oder Berufstätiger ist, dessen Geschäftssitz, Betriebsstätte, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien liegt, sofern die Transaktion an diesen Standort in Spanien gerichtet ist.

Internationale Unternehmensgruppen können daher über spanische Gesellschaften oder Betriebsstätten betroffen sein. Eine alleinige spanische Umsatzsteuerregistrierung bestimmt nicht automatisch, ob eine Transaktion in den Anwendungsbereich fällt.

Nein. Eine konforme elektronische Rechnung muss strukturierte, maschinenlesbare Daten enthalten.

Während der ersten zwölf Monate des Mandats müssen Aussteller für Organisationen, die den Schwellenwert von 8 Millionen Euro überschreiten, in der Regel zusätzlich eine lesbare PDF bereitstellen, sofern der Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt der Rechnung in ihrem ursprünglichen strukturierten Format zustimmt.

Sie ist die von der spanischen Steuerbehörde entwickelte und verwaltete öffentliche Infrastruktur.

Unternehmen können sie zum Ausstellen und Empfangen von Rechnungen nutzen. Sie wird außerdem als universelles Register für elektronische Rechnungen fungieren und die erforderlichen Informationen zu Zahlungsfälligkeiten, Rechnungsablehnungen und vollständigen Zahlungen empfangen.

Ihre detaillierte technische Funktionsweise hängt weiterhin von der endgültigen Ministerialverordnung ab.

Nein. Spanien führt Peppol nicht als verpflichtendes nationales Austauschsystem ein.

Das spanische System unterstützt eine öffentliche Lösung und interoperable private Plattformen. Peppol-BIS-Nachrichten können für den Austausch über private Plattformen zulässig sein, wenn sie UBL verwenden und die Anforderungen der EN 16931 erfüllen.

Nein.

Die spanischen Vorschriften für Rechnungssoftware gemäß Königlichem Dekret 1007/2023 regeln die Integrität, Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrung von Rechnungsaufzeichnungen. VERI*FACTU ist eine Möglichkeit, diese Vorschriften zu erfüllen, indem Rechnungsaufzeichnungen an die spanische Steuerbehörde übermittelt werden.

Das B2B-E-Rechnungsmandat regelt den strukturierten Austausch von Rechnungen sowie die Übermittlung von Rechnungs- und Zahlungsinformationen. Die beiden Regelwerke stehen miteinander in Zusammenhang, sind jedoch rechtlich voneinander getrennt.

Ein technischer Validierungsfehler kann dazu führen, dass eine Rechnung oder Statusmeldung von einem System nicht akzeptiert wird und eine Korrektur und erneute Übermittlung erforderlich ist.

Eine kaufmännische Ablehnung ist etwas anderes. Sie spiegelt eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Geschäftspartnern wider und macht die Rechnung nicht automatisch technisch ungültig. Je nach Situation kann eine Korrekturrechnung erforderlich sein.

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