Frankreich hat die endgültigen Durchführungsbestimmungen für das verpflichtende B2B-E-Invoicing veröffentlicht, nur einen Monat bevor die erste Phase des Mandats in Kraft tritt. Der Zeitplan bleibt unverändert, doch die neue Gesetzgebung schafft zusätzliche Klarheit darüber, wie zugelassene Plattformen arbeiten müssen und worauf sich Unternehmen bis zum 1. September 2026 vorbereiten sollten.
Am 28. Juli 2026 wurden im französischen Amtsblatt das Dekret Nr. 2026-677 sowie die Verordnung vom 27. Juli 2026 veröffentlicht. Beide Regelungen setzen Bestimmungen des französischen Finanzgesetzes 2026 um und markieren einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur verpflichtenden E-Invoicing-Einführung.
Die Veröffentlichung folgt auf eine Reihe regulatorischer und technischer Aktualisierungen der vergangenen Monate. Frankreich hat bereits bestätigt, dass der Starttermin am 1. September 2026 unverändert bleibt, die AFNOR-Spezifikationen erweitert, erläutert, wie Unternehmen sich auf den Go-live vorbereiten sollten, und einen pragmatischen Ansatz für die Durchsetzung in der Anfangsphase angekündigt. Zusammen vervollständigen diese Entwicklungen den rechtlichen, technischen und operativen Rahmen, auf den sich Unternehmen jetzt vorbereiten sollten.
Was ändert sich?
Die neuen Durchführungsbestimmungen führen keine neuen Fristen ein. Stattdessen präzisieren sie, wie das französische E-Invoicing-Ökosystem in der Praxis funktionieren wird.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Governance zugelassener Plattformen. Die Vorschriften verschärfen die Sicherheitsanforderungen, darunter eine ISO/IEC-27001-Zertifizierung, regelmäßige Überwachungsaudits sowie den Nachweis einer dauerhaften Einhaltung der Anforderungen auch nach der Zulassung.
Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Interoperabilität konkretisiert. Zugelassene Plattformen müssen Rechnungsdaten mit folgenden Stellen austauschen können:
- dem nationalen Zentralverzeichnis,
- der französischen Steuerverwaltung,
- anderen zugelassenen Plattformen innerhalb des Netzwerks.
Damit wird das interoperable Modell des französischen Systems weiter gestärkt. Unternehmen sollen elektronische Rechnungen unabhängig von der jeweils genutzten Plattform austauschen können.
Mehr Klarheit für Unternehmen
Die neuen Vorschriften definieren außerdem detaillierter die vertraglichen Beziehungen zwischen Steuerpflichtigen und ihrer gewählten Plattform. Sie legen fest, welche Informationen für den Empfang elektronischer Rechnungen erfasst, gepflegt und bereitgestellt werden müssen.
Auch wenn viele dieser Verpflichtungen bei den Plattformanbietern liegen, sollten Unternehmen die Anforderungen verstehen, bevor sie ihre endgültige Plattform auswählen. Die Wahl einer Plattform ist damit längst nicht mehr nur eine technische Entscheidung. Ebenso wichtig sind Sicherheit, operative Stabilität und die langfristige Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Unternehmen, die einen umfassenden Überblick über das französische System suchen, finden auf unserer Informationsseite zum französischen E-Invoicing-Mandat alle wichtigen Informationen zum Zeitplan, Plattformmodell und den praktischen Auswirkungen auf Finanzabteilungen.
Der Zeitplan bleibt unverändert
Mit der Veröffentlichung bestätigt die französische Regierung erneut, dass der Einführungsplan unverändert bestehen bleibt.
Ab dem 1. September 2026 müssen Großunternehmen und mittelständische Unternehmen elektronische Rechnungen nach dem neuen System versenden und empfangen. Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen werden ab September 2027 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Der Empfang elektronischer Rechnungen ist jedoch bereits ab September 2026 für alle Unternehmen verpflichtend.
Da bis zum Start der ersten Phase nur noch wenige Wochen verbleiben, liegt der Fokus nun nicht mehr auf neuer Gesetzgebung, sondern auf der operativen Vorbereitung. Unternehmen sollten ihre Plattform ausgewählt, ERP-Integrationen abgeschlossen und ihre Rechnungsprozesse umfassend getestet haben.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Der rechtliche Rahmen ist inzwischen weitgehend vollständig. Jetzt steht die Umsetzung im Mittelpunkt.
Finance- und IT-Teams sollten sicherstellen, dass:
- ihre zugelassene Plattform alle erforderlichen Zertifizierungen und Onboarding-Schritte abgeschlossen hat;
- ERP- und Finanzsysteme bereit sind, konforme elektronische Rechnungen auszutauschen;
- Prozesse für Versand, Empfang und die Bearbeitung von Ausnahmen getestet wurden;
- alle Mitarbeitenden mit den neuen Abläufen vertraut sind.
Unternehmen, die ihre Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen haben, sollten die verbleibenden Wochen bis zum 1. September als letzte Umsetzungsphase nutzen und nicht als zusätzliche Planungszeit.
Bleiben Sie über die Entwicklungen in Frankreich informiert
Frankreich entwickelt sein E-Invoicing-System bis zum Starttermin kontinuierlich weiter. Gleichzeitig führen immer mehr europäische Länder im Rahmen von ViDA und ihrer nationalen Digitalisierungsstrategien vergleichbare Reformen ein.
Verfolgen Sie den Dynatos-Blog für aktuelle Entwicklungen oder besuchen Sie unsere Informationsseite zum französischen E-Invoicing-Mandat, um einen vollständigen Überblick über Gesetzgebung, Zeitplan und praktische Auswirkungen zu erhalten.



