Weniger als zwei Monate vor der verpflichtenden Einführung des B2B-E-Invoicing in Frankreich nehmen die Spekulationen über eine dritte Verschiebung zu. Obwohl weiterhin Fragen zur Bereitschaft des Ökosystems bestehen, betonen die französischen Behörden, dass Unternehmen ihre Vorbereitungen für den Start am 1. September 2026 fortsetzen sollten.
Es wurde keine offizielle Verschiebung angekündigt
Trotz der zunehmenden Diskussionen im Markt hat sich die offizielle Position nicht geändert. Die DGFiP bestätigt weiterhin, dass sowohl der Zeitplan für E-Invoicing als auch für E-Reporting unverändert bleibt.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass es derzeit keinen Grund gibt, Implementierungsprojekte zu verlangsamen. ERP-Projekte, Testaktivitäten und das Onboarding sollten gemäß dem bestehenden Zeitplan fortgeführt werden.
Warum nehmen die Spekulationen zu?
In den vergangenen Wochen haben die Diskussionen über eine mögliche Verschiebung zugenommen, während Unternehmen die Bereitschaft des französischen E-Invoicing-Ökosystems bewerten.
- Derzeit sind 152 Accredited Platforms (APs) registriert.
- 138 haben ihre endgültige Zulassung erhalten.
- Nur 51 nehmen aktiv an den Testaktivitäten teil.
- Durch die Ferienzeit im August bleibt nur wenig Zeit, um die Implementierung vor September abzuschließen.
Gleichzeitig veröffentlicht AFNOR weiterhin zusätzliche Implementierungsleitlinien, darunter erweiterte Business Use Cases und Spezifikationen für den Rechnungslebenszyklus. Diese Veröffentlichungen stärken den technischen Rahmen, zeigen aber auch, dass sich die Implementierungsrichtlinien bis kurz vor dem Start weiterentwickeln.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag: Frankreich erweitert AFNOR-Spezifikationen für E-Invoicing vor dem Start im September.
Ein pragmatischer Ansatz bei der Durchsetzung wurde bereits bestätigt
Obwohl der Einführungstermin unverändert bleibt, haben die französischen Behörden bereits bestätigt, dass sie bei der Durchsetzung pragmatisch vorgehen werden.
Generaldirektorin Amélie Verdier erklärte, dass Unternehmen, die nachweislich ernsthafte Anstrengungen zur Einhaltung der Vorschriften unternommen haben, nicht mit automatischen oder pauschalen Sanktionen rechnen müssen. Finanzielle Sanktionen wurden faktisch bis mindestens Januar 2027 gelockert, sofern Unternehmen ihre Bemühungen nachweisen können.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Frankreich präzisiert Sanktionen und Durchsetzung des verpflichtenden E-Invoicing.
Ein alternatives Einführungsdatum ist bereits vorgesehen
Ein Teil der Spekulationen basiert auf Artikel 91 des französischen Haushaltsgesetzes 2024. Dieser enthält eine Regelung, die eine Verschiebung der Einführung auf den 1. Dezember 2026 ermöglicht, falls dies erforderlich sein sollte.
In Kombination mit den beiden vorherigen Verschiebungen und der aktuellen Bereitschaft des Ökosystems hat dies zu erneuten Spekulationen über eine mögliche dritte Verschiebung geführt.
Bislang wurde jedoch keine offizielle Verschiebung angekündigt. Unternehmen sollten ihre Vorbereitungen daher weiterhin auf den offiziellen Starttermin am 1. September 2026 ausrichten.
Aktuelle Entwicklungen
In den vergangenen Monaten wurden mehrere wichtige Meilensteine im französischen Einführungsprogramm erreicht:
- Frankreich erweitert AFNOR-Spezifikationen für E-Invoicing vor dem Start im September
- Frankreich startet die Pilotphase für E-Invoicing im Jahr 2026
- Frankreich bestätigt das verpflichtende E-Invoicing mit dem Haushaltsgesetz 2026
- Frankreich präzisiert Sanktionen und Durchsetzung des verpflichtenden E-Invoicing
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Solange die französischen Behörden nichts anderes bekannt geben, sollten Unternehmen ihre Vorbereitungen auf den verpflichtenden Start am 1. September 2026 fortsetzen.
Dazu gehören der Abschluss der ERP-Integrationen, die Fertigstellung der Testaktivitäten, die Abstimmung mit den Accredited Service Providers sowie die Prüfung der neuesten AFNOR-Spezifikationen.
Auf unserer Seite zum französischen E-Invoicing-Mandat finden Sie Informationen zum Einführungszeitplan, zum Fünf-Ecken-Modell und zu den praktischen Schritten, die Unternehmen vor dem Start umsetzen sollten.
Unternehmen mit internationalen Geschäftsaktivitäten finden auf unserer Übersichtsseite zu den E-Invoicing-Mandaten Informationen zu Einführungszeitplänen und regulatorischen Anforderungen in Europa und darüber hinaus.
Änderungen, die Unternehmen umsetzen sollten
- Setzen Sie die Vorbereitungen für den Start am 1. September 2026 fort.
- Schließen Sie ERP-Integrationen und Testaktivitäten ab.
- Verfolgen Sie weitere Ankündigungen der DGFiP.
- Prüfen Sie die neuesten Implementierungsleitlinien von AFNOR.
- Stimmen Sie Ihre Vorbereitungen mit Ihrem Accredited Service Provider ab.



