Frankreich veröffentlicht neue AFNOR-Richtlinien für die verpflichtende E-Invoicing-Einführung

Aktualisierte AFNOR-Standards führen zusätzliche Geschäftsszenarien und Vorgaben für den Rechnungslebenszyklus vor der verpflichtenden Einführung von E-Invoicing in Frankreich ein.

Frankreich hat eine weitere Reihe technischer Spezifikationen zur Unterstützung seines verpflichtenden B2B-E-Invoicing-Programms veröffentlicht. Die neuesten Veröffentlichungen von AFNOR enthalten zusätzliche Vorgaben zu Geschäftsszenarien, dem Rechnungslebenszyklus und operativen Prozessen, während sich Unternehmen auf die erste Einführungsphase am 1. September 2026 vorbereiten.

AFNOR entwickelt den Implementierungsrahmen weiter

Die neuen Veröffentlichungen erweitern die operativen Vorgaben für das französische E-Invoicing-Mandat. Sie führen keine neuen gesetzlichen Verpflichtungen ein, sondern unterstützen Unternehmen, ERP-Anbieter und Accredited Service Providers (ASPs) dabei, das französische Modell einheitlich umzusetzen.

Die Aktualisierungen umfassen unter anderem zusätzliche Vorgaben zu:

  • Geschäftsszenarien für ein breiteres Spektrum kommerzieller Prozesse.
  • Rechnungsdatenflüssen zwischen den Beteiligten.
  • Beziehungen zu Dritten, darunter Subunternehmer und autorisierte Vermittler.
  • Interaktionen zwischen Unternehmen, ASPs und dem französischen E-Invoicing-Ökosystem.
  • Operativen Prozessen für eine konsistente Umsetzung.

Geschäftsszenarien werden weiter ausgebaut

Eine der wichtigsten Neuerungen ist der überarbeitete AFNOR-Standard XP Z12-014 für Business Use Cases. Zusammen mit den Standards für Rechnungsformate und APIs bildet er die technische Grundlage des französischen E-Invoicing-Ökosystems.

Die aktualisierte Version erweitert die Geschäftsszenarien, die Unternehmen künftig unterstützen sollen. Dazu gehören:

  • Benachrichtigungen über die Verfügbarkeit von Rechnungen.
  • Einsicht und Abruf von Rechnungen.
  • Unterstützende Dokumente und Anhänge.
  • Statusmeldungen über den gesamten Rechnungslebenszyklus.
  • Meldungen zum Zahlungsstatus.
  • Rechnungskorrekturen und Änderungen.
  • Synchronisierung zwischen Plattformen.

Damit entwickelt sich das französische Modell über den reinen Austausch strukturierter Rechnungen hinaus. Der Schwerpunkt liegt zunehmend auf der Standardisierung des gesamten Rechnungslebenszyklus, von der Bereitstellung der Rechnung bis zur Zahlung und möglichen Korrekturen.

Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum September

Diese Veröffentlichungen markieren den nächsten Schritt im französischen Einführungsprogramm. Anfang dieses Jahres bestätigten die Behörden die Pilotphase, verabschiedeten das Haushaltsgesetz 2026 und veröffentlichten weitere Informationen zu Sanktionen und deren Durchsetzung.

Lesen Sie auch unsere bisherigen Beiträge:

Obwohl weiterhin technische Vorgaben veröffentlicht werden, haben die französischen Behörden den Einführungszeitpunkt nicht geändert. Unternehmen sollten ihre Vorbereitungen daher weiterhin auf den verpflichtenden Start am 1. September 2026 ausrichten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen sollten die neuesten AFNOR-Dokumente gemeinsam mit den offiziellen Spezifikationen der DGFiP prüfen und bewerten, ob die erweiterten Geschäftsszenarien Auswirkungen auf ERP-Integrationen, Rechnungsprozesse oder bestehende Implementierungspläne haben.

Darüber hinaus sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre ERP-Anbieter und Accredited Service Providers die aktuellen AFNOR-Standards einschließlich der zusätzlichen Business Use Cases aus XP Z12-014 unterstützen.

Auf unserer Seite zum französischen E-Invoicing-Mandat finden Sie Informationen zum Einführungszeitplan, zum Fünf-Ecken-Modell und zu den praktischen Schritten, die Unternehmen vor dem Start umsetzen sollten.

Unternehmen mit internationalen Geschäftsaktivitäten finden auf unserer Übersichtsseite zu den E-Invoicing-Mandaten die neuesten regulatorischen Entwicklungen in Europa und weltweit.

Änderungen, die Unternehmen umsetzen sollten

  • Prüfen Sie die neuesten AFNOR-Spezifikationen.
  • Bewerten Sie die Auswirkungen der neuen Business Use Cases auf Ihre ERP-Integrationen.
  • Überprüfen Sie Prozesse für den gesamten Rechnungslebenszyklus einschließlich Statusmeldungen und Korrekturen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Implementierungspartner die aktuellen AFNOR-Standards unterstützen.
  • Schließen Sie alle Tests vor dem verpflichtenden Start am 1. September 2026 ab.

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