Irland erläutert Peppol-basiertes Fünf-Parteien-Modell für E-Rechnungen und Echtzeit-Meldungen
Irlands Programm zur Modernisierung der Umsatzsteuer sieht Peppol als Standardnetzwerk für den Austausch strukturierter E-Rechnungen und als vorgeschriebenen Kanal für die Übermittlung von Rechnungsdaten an Revenue vor. Die schrittweise Einführung beginnt am 1. November 2028.
Am 21. Oktober 2026 veröffentlichte Revenue eine Aktualisierung, die die geplante praktische Umsetzung erläutert. Die 2025 angekündigten Einführungstermine bleiben unverändert. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Auch die dazugehörigen Verordnungen liegen derzeit als Entwurf vor. Irlands Programm ist Teil der europaweiten Entwicklung hin zu E-Rechnungen und digitaler Umsatzsteuer-Meldung.
Peppol für den Rechnungsaustausch und die Umsatzsteuer-Meldung
Lieferanten und Kunden können vereinbaren, Rechnungen über ein anderes Netzwerk oder einen anderen Übermittlungsweg auszutauschen. Lieferanten, die der digitalen Meldepflicht unterliegen, müssen die erforderlichen Rechnungsdaten jedoch weiterhin über einen Peppol-Dienstleister an Revenue übermitteln.
Revenue beschreibt ein Fünf-Parteien-Modell. Der Dienstleister des Lieferanten prüft die strukturierte Rechnung und übermittelt sie an den Dienstleister des Kunden. Bei Ausstellung der Rechnung meldet er außerdem einen festgelegten Teil der Rechnungsdaten an Revenue.
Rechnungen müssen dem europäischen Standard EN 16931-1 entsprechen. Revenue wird die detaillierten Validierungsregeln und Meldeanforderungen in technischen Spezifikationen veröffentlichen.
Zum Vergleich: Auch Belgiens B2B-Regelwerk nutzt Peppol als Standardkanal und lässt unter bestimmten Voraussetzungen vereinbarte Alternativen zu. Das irische Modell hat eigene Meldeanforderungen. Unternehmen sollten die Vorgaben daher für jedes Land separat prüfen. Weitere Informationen bietet unser Beitrag zu Belgiens B2B-E-Rechnungspflichten.
Der Zeitplan für E-Rechnungen in Irland
1. November 2028: Rund 2.400 große umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen müssen mit inländischen E-Rechnungen und Echtzeit-Meldungen beginnen. Phase eins betrifft Unternehmen mit Sitz oder einer festen Niederlassung in Irland, deren steuerliche Angelegenheiten am 1. Januar 2027 von der Large Corporates Division von Revenue verwaltet werden.
1. November 2029: Die inländischen Pflichten werden auf irische umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen ausgeweitet, die am innergemeinschaftlichen Handel mit Waren oder Dienstleistungen teilnehmen. Zusätzlich kommen weitere Unternehmen hinzu, die am 1. Januar 2028 von der Large Corporates Division verwaltet werden.
1. Juli 2030: Die Anforderungen der europäischen Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) gelten für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU. Mehr dazu, wie Unternehmen sich darauf vorbereiten können, erfahren Sie in unserem Beitrag zu E-Rechnungen und digitaler Meldung im Rahmen von ViDA.
Ab dem 1. November 2028 müssen alle Unternehmen in Irland, einschließlich öffentlicher Einrichtungen, E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Unternehmen, die selbst noch nicht zur Ausstellung verpflichtet sind. Bei Rechnungen, die in den Anwendungsbereich fallen, können Kunden nicht mehr auf einer PDF-Rechnung bestehen.
Unternehmenskennungen und die Rolle von Revenue bei Peppol
Revenue plant, im Jahr 2027 Unternehmenskennungen bereitzustellen. Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen verwenden ihre bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Unternehmen ohne Umsatzsteuerregistrierung erhalten eine separate Kennung.
Revenue beabsichtigt außerdem, ab dem 1. Januar 2027 die zuständige Peppol-Behörde Irlands zu werden und damit das Office of Government Procurement abzulösen.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten können
Revenue empfiehlt betroffenen Lieferanten, ihre Rechnungsprozesse zu erfassen, Kunden- und Lieferantendaten zu prüfen und die Vorbereitung mit ihren Buchhaltungs- und ERP-Anbietern zu besprechen. Die Planung kann beginnen. Mit endgültigen Systementscheidungen sollten Unternehmen jedoch warten, bis die Verordnungen und technischen Spezifikationen veröffentlicht sind.
Unternehmen, die lediglich E-Rechnungen empfangen müssen, brauchen laut Revenue derzeit nichts zu unternehmen. Weitere Informationen finden sich im eInvoicing Hub von Revenue.
Das Programm führt eine transaktionsbezogene Meldung ein. Regelmäßige Umsatzsteuererklärungen bleiben jedoch bestehen. Umsatzsteuersätze, Zahlungspflichten und die Berechnung der Umsatzsteuerschuld ändern sich nicht.
Was Unternehmen umsetzen müssen
Unternehmen mit Aktivitäten in Irland sollten zunächst feststellen, welche Einführungsphase für sie gelten könnte, und die Rechnungsprozesse ihrer irischen Gesellschaften prüfen. Zur Vorbereitung gehören:
- Inländische und grenzüberschreitende Rechnungsprozesse erfassen.
- Kunden- und Lieferantendaten einschließlich der Unternehmenskennungen prüfen.
- Prüfen, wie ERP- und Finanzsysteme strukturierte Rechnungen und Meldedaten verarbeiten.
- Die Vorbereitung mit Buchhaltungs- und ERP-Anbietern abstimmen.
- Endgültige Systementscheidungen zurückstellen, bis Verordnungen und technische Spezifikationen bestätigt sind.
Die wichtigsten Punkte
- Peppol wird das Standardnetzwerk für den Rechnungsaustausch und der vorgeschriebene Kanal für die Übermittlung von Rechnungsdaten an Revenue.
- Die ersten inländischen Pflichten beginnen am 1. November 2028.
- Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in Irland E-Rechnungen empfangen können.
- Die Verordnungen und technischen Spezifikationen werden noch ausgearbeitet.
- Regelmäßige Umsatzsteuererklärungen bleiben bestehen. Umsatzsteuersätze und Zahlungspflichten ändern sich nicht.
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Quellen: Revenue, VAT Modernisation: Implementation of eInvoicing in Ireland – 2026 Update; Revenue, VAT Modernisation.



