Frankreich und Deutschland haben eine aktualisierte Version des gemeinsamen E-Invoicing-Formats Factur-X und ZUGFeRD veröffentlicht. Factur-X 1.09.2 und ZUGFeRD 2.5.2 wurden am 4. August 2026 veröffentlicht und berücksichtigen die neuesten Änderungen an EN 16931 sowie Anpassungen im Zusammenhang mit den E-Invoicing-Vorgaben beider Länder. Für Unternehmen, die sich auf die französische Frist am 1. September vorbereiten, ist dies ein weiteres technisches Update, das in die abschließenden Tests und Validierungen einbezogen werden sollte.
Factur-X 1.09.2 und ZUGFeRD 2.5.2 veröffentlicht
Das französische Forum National de la Facture Électronique et des Marchés Publics Électroniques (FNFE-MPE) und das deutsche Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) veröffentlichten Factur-X 1.09.2 und ZUGFeRD 2.5.2 am 4. August 2026.
Beide Formate sind technisch identisch. In Frankreich wird die Bezeichnung Factur-X verwendet, in Deutschland ZUGFeRD. Beide kombinieren eine für Menschen lesbare PDF/A-3-Rechnung mit strukturierten XML-Daten, die von Finanzsystemen automatisiert verarbeitet werden können.
Die aktuelle Version folgt auf Factur-X 1.09 und ZUGFeRD 2.5 vom 10. Juni 2026. Sie enthält weitere Korrekturen und Anpassungen im Zuge der Umsetzung der jeweiligen E-Invoicing-Vorgaben in Frankreich und Deutschland.
Was hat sich mit der neuen Version geändert?
Factur-X 1.09.2 und ZUGFeRD 2.5.2 bleiben auf den europäischen E-Invoicing-Standard EN 16931 abgestimmt und berücksichtigen Änderungen aus dessen halbjährlicher Aktualisierung.
Eine wichtige Ergänzung ist die Unterstützung von Unterpositionen. Dadurch können unter anderem Zwischensummen, Kits, Bündel und zusammengesetzte Rechnungspositionen in den strukturierten Rechnungsdaten abgebildet werden. Laut FNFE-MPE werden diese Funktionen benötigt, um Anforderungen aus den französischen und deutschen E-Invoicing-Reformen zu unterstützen.
Die Spezifikation enthält außerdem Anpassungen, die aus den Vorbereitungen der französischen Steuerverwaltung und der AFNOR-Kommission für elektronische Rechnungsstellung hervorgegangen sind. Auf deutscher Seite wurden steuerliche Aspekte berücksichtigt, mit denen sich das Bundesministerium der Finanzen befasst hat.
Warum das Update für Frankreich vor dem 1. September relevant ist
Das Update erscheint kurz vor der ersten verpflichtenden Phase der französischen E-Invoicing-Reform. Ab dem 1. September 2026 müssen alle betroffenen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Große Unternehmen und mittelgroße Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt zudem E-Rechnungen ausstellen und die geltenden E-Reporting-Pflichten erfüllen.
Factur-X gehört neben UBL und CII zu den drei Formaten der Mindestbasis, die im französischen Rahmen für den Rechnungsempfang unterstützt werden müssen. Das Format ist damit direkt für Unternehmen relevant, die ihre technischen Vorbereitungen für September abschließen.
Die neue Version ändert weder den französischen Einführungstermin noch führt sie eine separate Verpflichtung ein. Vielmehr wird ein Format aktualisiert, das Teil des technischen Rahmens ist, den Unternehmen und ihre Plattformen unterstützen müssen.
Das Update folgt auf weitere technische Entwicklungen in Frankreich. Dynatos berichtete bereits über die erweiterten AFNOR-Spezifikationen für E-Invoicing, die zusätzliche Vorgaben zu Geschäftsszenarien, zum Lebenszyklus von Rechnungen und zu operativen Prozessen enthalten.
Die französischen Behörden haben außerdem praktische Hinweise für den Start der Verpflichtung veröffentlicht. Unser Überblick zur Vorbereitung auf den französischen E-Invoicing-Start im September erläutert, wie sich Unternehmen auf technische Probleme, Geschäftskontinuität und die Einhaltung der Vorgaben vorbereiten können.
Was bedeutet das Update für Deutschland?
Die deutschen B2B-Vorgaben für E-Invoicing gelten seit dem 1. Januar 2025, wobei für die Ausstellung von E-Rechnungen weiterhin Übergangsregelungen bestehen. Unternehmen müssen bereits E-Rechnungen empfangen können, sofern die entsprechenden Vorgaben gelten.
ZUGFeRD ist eines der häufig verwendeten Formate zur Erfüllung der deutschen Anforderungen. Das Bundesministerium der Finanzen bestätigt, dass ZUGFeRD ab Version 2.0.1 grundsätzlich die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt. Ausgenommen sind die Profile MINIMUM und BASIC-WL.
Mit Version 2.5.2 wird ZUGFeRD weiter an EN 16931 angepasst. Zudem werden Anforderungen berücksichtigt, die während der Umsetzung des deutschen Rahmens identifiziert wurden. Für Unternehmen mit Aktivitäten in Frankreich und Deutschland kann die gemeinsame technische Basis von Factur-X und ZUGFeRD die Verwaltung der Formate vereinfachen. Die länderspezifischen regulatorischen Anforderungen und Prozesse bleiben jedoch bestehen.
Worauf Finance und IT jetzt achten sollten
Für Unternehmen, die Factur-X oder ZUGFeRD bereits einsetzen, erfordert die neue Version eine gezielte Prüfung und keine grundlegende Neugestaltung des Rechnungsprozesses. Entscheidend ist, ob bestehende ERP-Systeme, Rechnungslösungen, Validierungskomponenten und E-Invoicing-Anbieter die aktuelle Version korrekt unterstützen.
Diese Prüfung sollte sowohl ausgehende als auch eingehende Prozesse umfassen. Beim Versand müssen Unternehmen sicherstellen, dass strukturierte Rechnungsdaten entsprechend dem richtigen Profil und den geltenden Validierungsregeln erzeugt werden. Beim Empfang müssen Systeme die XML-Daten korrekt auslesen und verarbeiten können, auch bei komplexeren Rechnungsstrukturen wie Unterpositionen, Kits und Bündeln.
Die Validierung spielt dabei eine wichtige Rolle. Auch eine technisch korrekt übermittelte Rechnung kann in nachgelagerten Prozessen zu Ausnahmen führen, wenn Pflichtdaten fehlen, Zuordnungen veraltet sind oder strukturierte Informationen vom ERP- oder AP-Prozess nicht korrekt verarbeitet werden können.
Für Unternehmen, die sich auf Frankreich vorbereiten, sollten diese Prüfungen Bestandteil der abschließenden End-to-End-Tests vor dem 1. September sein und nicht als separates Format-Update betrachtet werden.
Änderungen, die Unternehmen für Factur-X und ZUGFeRD umsetzen müssen
- Prüfen Sie, ob ERP-Systeme, Rechnungslösungen und E-Invoicing-Anbieter Factur-X 1.09.2 beziehungsweise ZUGFeRD 2.5.2 unterstützen.
- Prüfen Sie Zuordnungen und Validierungsregeln anhand der aktuellen, auf EN 16931 abgestimmten Spezifikationen.
- Testen Sie Rechnungsszenarien mit Unterpositionen, Zwischensummen, Kits, Bündeln und zusammengesetzten Positionen, sofern diese in Ihren Geschäftsprozessen vorkommen.
- Validieren Sie sowohl die Rechnungserstellung als auch die Verarbeitung eingehender Rechnungen, um Ausnahmen frühzeitig zu erkennen.
- Beziehen Sie für Frankreich die aktualisierte Factur-X-Spezifikation in die abschließenden End-to-End-Tests vor dem 1. September 2026 ein.
- Bewerten Sie für Deutschland das Update im Zusammenhang mit den geltenden B2B-E-Invoicing-Vorgaben und Übergangsregelungen.
Einen vollständigen Überblick über die französischen Anforderungen, den Zeitplan und den technischen Rahmen finden Sie auf unserer Seite zum französischen E-Invoicing-Mandat.



