Belgien hat einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung der Umsatzsteuerberichterstattung unternommen. Am 18. Juli 2026 verabschiedete der föderale Ministerrat einen Gesetzentwurf, der ab 2028 ein verpflichtendes Near-Real-Time-E-Reporting für inländische B2B-Transaktionen einführen soll.
Der Entwurf muss zwar noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, gibt Unternehmen jedoch bereits heute mehr Klarheit über die kommenden Anforderungen. Für Organisationen, die das verpflichtende E-Invoicing bereits umgesetzt haben, markiert dies den Beginn der nächsten Compliance-Phase.
Seit der Einführung des verpflichtenden B2B E-Invoicing am 1. Januar 2026 haben die belgischen Behörden die Vorgaben mit zusätzlichen technischen Spezifikationen und offiziellen Leitlinien weiter präzisiert. Anfang dieses Jahres endete zudem die Übergangsfrist, wodurch der Fokus von der Vorbereitung auf die Einhaltung der Vorschriften überging.
Wenn Sie sich einen Überblick über die aktuellen belgischen Anforderungen verschaffen möchten, lesen Sie unseren Beitrag über die aktualisierte offizielle Dokumentation für B2B E-Invoicing sowie unseren Artikel über das Ende der belgischen Übergangsfrist für E-Invoicing.
Vom E-Invoicing zum Near-Real-Time-E-Reporting
Mit diesem Gesetzentwurf geht Belgien den nächsten Schritt bei der Digitalisierung seiner Umsatzsteuerprozesse. Neben dem elektronischen Austausch von Rechnungen sollen Unternehmen künftig auch relevante Rechnungsdaten nahezu in Echtzeit an die belgische Steuerverwaltung übermitteln.
Damit entwickelt sich die Umsatzsteuer-Compliance von periodischen Meldungen hin zu einem Modell, bei dem Transaktionsdaten nahezu unmittelbar verfügbar sind.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass E-Invoicing und E-Reporting nicht länger als getrennte Projekte betrachtet werden können. Beide bilden künftig einen integrierten Compliance-Prozess.
Belgien bestätigt ein zweiseitiges Meldemodell
Eine der wichtigsten Aussagen des Gesetzentwurfs ist die Bestätigung eines zweiseitigen Meldemodells.
Sowohl Lieferanten als auch Kunden werden künftig meldepflichtig sein. Lieferanten übermitteln Daten zu ausgestellten Rechnungen, während Kunden Informationen über empfangene Rechnungen melden.
Dadurch betrifft die Compliance nicht mehr ausschließlich Accounts Receivable. Auch Accounts Payable wird unmittelbar in die Einhaltung der Anforderungen eingebunden. Entscheidend sind konsistente Daten über den gesamten Rechnungsprozess hinweg.
In der Praxis erfordert dies eine engere Zusammenarbeit zwischen Accounts Payable, Accounts Receivable, Steuerabteilung, ERP-Teams und Stammdatenmanagement.
Die jährliche Kundenliste entfällt
Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Abschaffung einer bestehenden periodischen Meldepflicht vor.
Derzeit müssen belgische Unternehmen jährlich eine Kundenliste mit ihren umsatzsteuerpflichtigen belgischen Geschäftskunden einreichen. Für Unternehmen, die künftig dem E-Reporting unterliegen, soll diese Verpflichtung entfallen.
Stattdessen werden Transaktionsdaten kontinuierlich übermittelt. Damit setzt Belgien seinen Wandel hin zu einem modernen und datengetriebenen Umsatzsteuersystem fort.
Belgien geht ViDA voraus
Mit der geplanten Einführung im Jahr 2028 liegt Belgien vor den Digital Reporting Requirements (DRR) der europäischen Initiative VAT in the Digital Age (ViDA), deren Einführung auf EU-Ebene ab 2030 vorgesehen ist.
Belgische Unternehmen werden somit früher mit digitalen Meldepflichten konfrontiert als viele andere europäische Organisationen. Für international tätige Unternehmen bietet dies Zeit zur Vorbereitung, jedoch keinen Anlass, notwendige Maßnahmen aufzuschieben.
Gleichzeitig zeigt Belgien einen europaweiten Trend auf: E-Invoicing ist nicht mehr das eigentliche Ziel, sondern bildet zunehmend die Grundlage für Real-Time- oder Near-Real-Time-E-Reporting.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Der Gesetzentwurf wird nun von der Datenschutzbehörde und dem Staatsrat geprüft, bevor das parlamentarische Verfahren fortgesetzt wird. Auch wenn einzelne Details noch angepasst werden können, ist die grundsätzliche Richtung eindeutig.
Unternehmen sollten daher bereits jetzt prüfen, ob ihre bestehenden Rechnungs- und Reportingprozesse für die nächste Phase geeignet sind. Dazu gehören unter anderem Datenqualität, ERP-Integrationen, interne Kontrollen sowie die Fähigkeit, strukturierte Rechnungsdaten zuverlässig auszutauschen.
Organisationen, die bereits heute Peppol nutzen, verfügen über eine solide Grundlage. Auf unserer Peppol-Seite erfahren Sie, welche Rolle das Netzwerk beim sicheren und standardisierten Austausch elektronischer Geschäftsdokumente spielt.
Dennoch reicht Peppol allein nicht aus. Auch interne Freigabeprozesse, Validierungen, Ausnahmebehandlungen und die Verantwortlichkeiten zwischen Accounts Payable und Accounts Receivable sollten überprüft werden.
Unternehmen, die diese Vorbereitungen frühzeitig treffen, können den Übergang vom E-Invoicing zum E-Reporting deutlich effizienter gestalten.
Der nächste Schritt hat bereits begonnen
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs macht Belgien deutlich, dass die Digitalisierung der Umsatzsteuer-Compliance weit über das verpflichtende E-Invoicing hinausgeht.
Für Finanzabteilungen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, über die aktuellen Anforderungen hinauszublicken und sich auf die E-Reporting-Pflichten vorzubereiten, die ab 2028 erwartet werden.
Unternehmen, die frühzeitig in Prozesse, Systeme und Datenqualität investieren, reduzieren Risiken und vermeiden aufwendige Anpassungen unter Zeitdruck.
Bleiben Sie über die Entwicklungen in Europa informiert und besuchen Sie unsere Übersicht der E-Invoicing-Mandate in Europa.



