Griechenland verschiebt B2G-e-Rechnung auf September 2025

Was Sie zur Verschiebung wissen sollten

Lieferanten griechischer Behörden haben nun bis zum 1. September 2025 Zeit, die verpflichtenden B2G-e-Rechnungsregeln umzusetzen. Das Finanzministerium und die AADE bestätigten die Verschiebung vom ursprünglichen Termin am 1. Juli, um mehr Zeit für technische Vorbereitungen zu gewinnen.

Aktualisierung zu unserer früheren Mitteilung

Bereits im April teilten wir mit, dass die B2G-e-Rechnungspflicht ab dem 1. Juli 2025 gelten würde. Den Beitrag finden Sie hier. Inzwischen haben das Finanzministerium und die AADE den Zeitplan angepasst und das Inkrafttreten auf den 1. September 2025 verschoben.

Warum die Verzögerung?

Die zweimonatige Verschiebung gibt AADE und GSIS mehr Zeit, um die notwendigen technischen Anpassungen abzuschließen. Ziel ist ein stabiler und effizienter Start für Lieferanten und Behörden.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht betrifft private Unternehmen, die Rechnungen an griechische Behörden stellen, ausgenommen öffentliche Ausschreibungen. Dazu gehören z. B. Versorgungsunternehmen, Telekommunikation, Mietverträge und andere Dienstleistungen. Alle Rechnungen müssen dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Obwohl der Stichtag verschoben wurde, bleibt die Verpflichtung bestehen. Lieferanten sollten:

  • Prüfen, ob ihr Rechnungssystem EN 16931 unterstützt
  • Die zusätzliche Zeit für Tests und Optimierungen nutzen
  • Intern und mit ihrem Dienstleister abgestimmt handeln
  • Sicherstellen, dass Teams die Anforderungen verstehen

Nutzen Sie die Verzögerung sinnvoll

Betrachten Sie die Verschiebung als Chance. Weniger Zeitdruck bedeutet weniger Risiken beim Start. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Systeme zu prüfen, Mitarbeitende zu schulen und vorbereitet zu sein.

Die offizielle Mitteilung des Finanzministeriums finden Sie hier.

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