Vereinigtes Königreich setzt E-Invoicing-Frist auf April 2029
Das Vereinigte Königreich kommt der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung einen Schritt näher. Ab dem 1. April 2029 müssen umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen und andere betroffene Organisationen Rechnungen als strukturierte E-Rechnungen ausstellen und empfangen können, sofern keine spezifische Ausnahme gilt.
Am 28. Oktober 2026 veröffentlichten die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) und das Department for Business and Trade einen Fahrplan für die Umsetzung. Darin bestätigen sie die Rolle von Peppol im künftigen britischen Rahmen und erläutern, wann Unternehmen mit weiteren Informationen zu den Anforderungen rechnen können.
Was hat das Vereinigte Königreich bestätigt?
Nach der geplanten Regelung müssen umsatzsteuerlich registrierte Organisationen E-Rechnungen empfangen und umsatzsteuerliche Rechnungen in einem elektronischen Format ausstellen können, das die britischen Anforderungen erfüllt.
Dies gilt für Organisationen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Eine umsatzsteuerliche Rechnung ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen im Vereinigten Königreich eine steuerpflichtige Leistung an einen anderen umsatzsteuerlich registrierten Kunden erbringt. Der genaue Anwendungsbereich und mögliche Ausnahmen müssen noch bestätigt werden.
Anders als ein per E-Mail versendetes PDF enthält eine strukturierte E-Rechnung Daten, die elektronisch zwischen Finanzsystemen ausgetauscht und verarbeitet werden können. Das kann Unternehmen dabei helfen, manuelle Arbeit zu reduzieren und den Fluss von Rechnungsdaten zu verbessern.
Peppol übernimmt eine zentrale Rolle
Die britische Regierung hat bestätigt, dass Peppol den zentralen Interoperabilitätsrahmen für das Vereinigte Königreich bilden wird. Unternehmen sollen dadurch E-Rechnungen über kompatible Systeme austauschen können, auch wenn sie unterschiedliche Dienstleister nutzen.
HMRC bereitet sich darauf vor, die Rolle der britischen Peppol Authority zu übernehmen. Weitere Einzelheiten zu technischen Standards, Governance und Anforderungen an Dienstleister werden im Rahmen der Umsetzung ausgearbeitet.
Für Unternehmen, die Peppol bereits in anderen Ländern nutzen, bietet die britische Ankündigung eine vertraute Grundlage. Dennoch sollten sie die Entwicklung der britischen Anforderungen verfolgen, bevor sie davon ausgehen, dass ihre bestehende Lösung diese erfüllt.
In Belgien hat Jaga beispielsweise seine SAP-Umgebung mit Peppol verbunden, um im Rahmen eines umfassenderen Projekts die Rechnungsverarbeitung zu modernisieren. Das Kundenbeispiel zeigt, warum Organisationen sowohl den Rechnungsaustausch als auch die dahinterliegenden Prozesse betrachten sollten.
Der britische E-Invoicing-Fahrplan
Der Fahrplan beschreibt die wichtigsten Schritte bis zur Frist im April 2029:
- Frühjahr 2027: Die Regierung plant eine Konsultation zu den vorgeschlagenen britischen E-Invoicing-Standards.
- Oktober 2027 bis April 2028: Die wichtigsten Anforderungen sollen bestätigt werden. Dazu zählen Anwendungsbereich, Ausnahmen, Standards, Unternehmenskennungen und Anforderungen an Dienstleister.
- April 2028 bis April 2029: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Dienstleister bereiten sich auf die Einführung vor, unter anderem durch Tests und Onboarding.
- 1. April 2029: Die E-Rechnungspflicht für umsatzsteuerliche Rechnungen beginnt.
Die Regierung will Organisationen nach der Bestätigung der wichtigsten Anforderungen mindestens zwölf Monate Vorbereitungszeit geben.
Wie steht es um die digitale Meldung?
Parallel zum Fahrplan hat die Regierung eine separate Konsultation zur möglichen künftigen Nutzung strukturierter E-Rechnungsdaten für digitale Meldungen gestartet.
Die Konsultation untersucht, ob ausgewählte Rechnungsdaten die Steuerverwaltung und andere öffentliche Aufgaben unterstützen könnten. Sie läuft bis zum 20. Januar 2027.
Eine Entscheidung über die Einführung einer digitalen Meldepflicht wurde noch nicht getroffen. Künftige Meldeanforderungen wären von der E-Rechnungspflicht getrennt und würden weitere politische Entscheidungen erfordern. Die Konsultation fordert Unternehmen nicht dazu auf, sich auf eine Meldepflicht vorzubereiten.
Wie können Unternehmen sich vorbereiten?
Obwohl die detaillierten Regeln noch ausgearbeitet werden, können Unternehmen bereits prüfen, welche Auswirkungen die Änderung auf ihre Rechnungsprozesse und Systeme haben könnte.
- Rechnungsflüsse erfassen: Ermitteln Sie, wo umsatzsteuerliche Rechnungen ausgestellt und empfangen werden und welche britischen Gesellschaften und Geschäftspartner betroffen sind.
- Systeme überprüfen: Analysieren Sie, wie Ihre ERP-, Buchhaltungs- und Rechnungssysteme Rechnungen heute erstellen, austauschen und verarbeiten.
- Bestehende Integrationen bewerten: Prüfen Sie, wie Rechnungsdaten zwischen Systemen ausgetauscht werden, einschließlich bestehender EDI-Verfahren.
- Die richtigen Teams einbeziehen: Bringen Sie Finance, Steuerabteilung und IT frühzeitig zusammen, um die Auswirkungen auf den gesamten Rechnungsprozess zu bewerten.
- Weitere Vorgaben verfolgen: Beobachten Sie die Entwicklung britischer Standards, Ausnahmen und Anforderungen an Dienstleister, bevor Sie endgültige Umsetzungsentscheidungen treffen.
Für international tätige Organisationen bietet der britische Fahrplan auch Anlass, ihre E-Invoicing-Vorbereitung länderübergreifend zu überprüfen. Ein koordinierter Ansatz hilft dabei, lokale Compliance-Anforderungen mit bestehenden ERP-Systemen und Rechnungsprozessen zu verbinden. In unserer Übersicht zu E-Invoicing-Mandaten erfahren Sie, wie sich die Anforderungen international entwickeln.
Mit Dynatos auf E-Invoicing vorbereiten
Da sich die E-Invoicing-Anforderungen in Europa und darüber hinaus weiterentwickeln, benötigen Unternehmen einen Ansatz, der Compliance mit ihren umfassenderen Rechnungsprozessen verbindet.
Dynatos unterstützt Organisationen dabei, veränderte Anforderungen zu verstehen und E-Invoicing mit ihren bestehenden Systemen und Workflows zu verbinden. Erfahren Sie, wie Routty eingehende und ausgehende Rechnungsflüsse unterstützt, oder kontaktieren Sie Dynatos, um Ihre Anforderungen zu besprechen.
Wir verfolgen den britischen Umsetzungsfahrplan weiterhin und teilen relevante Updates, sobald weitere Details verfügbar sind.



