Luxemburg hat Peppol als Netzwerk für das geplante inländische B2B E-Invoicing-Mandat bestätigt. Die Entscheidung gibt Unternehmen mehr Klarheit darüber, wie strukturierte elektronische Rechnungen ausgetauscht werden müssen, sobald die neue Regelung in Kraft tritt.
Die Bestätigung ist Teil eines Entwurfs einer großherzoglichen Verordnung zur Unterstützung des Gesetzentwurfs Nr. 8815, der am 30. Juli 2026 bei der luxemburgischen Abgeordnetenkammer eingereicht wurde. Die ursprüngliche Gesetzgebung verpflichtete Unternehmen bereits dazu, ein gemeinsames Netzwerk für das Senden und Empfangen strukturierter elektronischer Rechnungen zu nutzen, nannte jedoch noch nicht, welches Netzwerk verwendet werden soll.
Die neue Verordnung bestätigt nun, dass dieses Netzwerk Peppol sein wird. Luxemburg nutzt Peppol bereits für B2G E-Invoicing und plant, dieselbe Infrastruktur auf inländische B2B-Transaktionen auszuweiten. Dies folgt auf den früheren Gesetzentwurf zur verpflichtenden B2B E-Invoicing-Einführung in Luxemburg ab 2028, der bereits eine phasenweise Einführung für Unternehmen vorsah.
Geplante Einführung ab 2028
Nach dem aktuellen Vorschlag soll das luxemburgische B2B E-Invoicing-Mandat phasenweise eingeführt werden.
Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Juli 2028 müssen große und mittelständische Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2029 wird die Ausstellungspflicht auf kleinere Unternehmen ausgeweitet.
Rechnungen müssen EN 16931 entsprechen, dem europäischen Standard für elektronische Rechnungsstellung. Das bedeutet, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Rechnungsdaten strukturiert, vollständig und für den elektronischen Austausch geeignet sind.
Der Verordnungsentwurf sieht außerdem vorübergehende Alternativen vor. Unternehmen sollen Rechnungen über einen zertifizierten MyGuichet.lu-Business-Bereich empfangen können. Alternative Methoden für die Ausstellung von Rechnungen sind ebenfalls geplant.
Warum die Peppol-Bestätigung wichtig ist
Indem Luxemburg Peppol ausdrücklich nennt, beseitigt das Land eine wichtige Unsicherheit rund um das Mandat. Die Wahl des Netzwerks hat direkte Auswirkungen auf Systemkonnektivität, Supplier Onboarding, Kundenkommunikation, Rechnungsvalidierung und langfristige Compliance-Planung.
Peppol wird zu einer wichtigen Grundlage für strukturiertes E-Invoicing in Europa, da Organisationen Rechnungen über ein interoperables Netzwerk austauschen können. Für Unternehmen, die bereits in Ländern aktiv sind, in denen Peppol genutzt wird, kann dies Möglichkeiten schaffen, Teile ihrer bestehenden E-Invoicing-Struktur weiterzuverwenden. Für andere Unternehmen bedeutet es, dass Peppol-Readiness jetzt Teil der Vorbereitung werden sollte.
Die Entscheidung Luxemburgs passt auch in einen breiteren europäischen Trend. Belgien hat strukturiertes B2B E-Invoicing seit Januar 2026 verpflichtend gemacht, mit Peppol als zentralem Austausch-Netzwerk. Auch andere Länder führen digitale Reporting- und E-Invoicing-Rahmenwerke ein oder erweitern diese, darunter Griechenland. Dort zeigen die Timeline für E-Invoicing und der E-Transport-Rollout, dass Compliance-Planung zunehmend über den Rechnungsaustausch hinausgeht.
Was das für Unternehmen bedeutet
Die erste operative Auswirkung betrifft den Rechnungsempfang. Ab 2028 müssen Unternehmen im Geltungsbereich strukturierte elektronische Rechnungen über das vorgeschriebene Netzwerk oder über eine genehmigte vorübergehende Alternative empfangen können. Das betrifft den Rechnungseingang in der Kreditorenbuchhaltung, Validierung, Weiterleitung und Buchung im ERP-System.
Die zweite Auswirkung betrifft die Rechnungsausstellung. Unternehmen müssen EN 16931-konforme Rechnungen erstellen und über Peppol austauschen können, sobald die Ausstellungspflicht für ihre Unternehmensgröße gilt. Dafür sind zuverlässige Kundenstammdaten, steuerliche Daten, Rechnungsformate und Versandprozesse erforderlich.
Die dritte Auswirkung betrifft das Onboarding. Lieferanten und Kunden müssen wissen, welche Kanäle sie nutzen sollen, welche Rechnungsformate akzeptiert werden und wie Ausnahmen behandelt werden. Für Organisationen mit mehreren Einheiten oder Shared Service Centern sollte dies Teil einer breiteren E-Invoicing-Readiness-Planung sein.
Änderungen, die Unternehmen umsetzen müssen
Unternehmen mit Aktivitäten in Luxemburg sollten zunächst prüfen, welche Einheiten voraussichtlich in den Geltungsbereich fallen und welche Phase der Einführung für sie gilt. Anschließend sollten sie bewerten, ob ihre aktuellen Rechnungssysteme EN 16931-konforme Rechnungen erstellen, empfangen und verarbeiten können.
Auch die Peppol-Konnektivität sollte überprüft werden. Dazu gehören Vereinbarungen mit Access Points, ERP-Integration, Rechnungsvalidierung, Weiterleitungslogik und Exception Handling. Ziel ist es nicht nur, die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, sondern sicherzustellen, dass Rechnungen ohne zusätzliche manuelle Arbeit durch den Prozess laufen können.
Da sich die Gesetzgebung und die Verordnung noch im Entwurfsstadium befinden, sollten Unternehmen die endgültigen Anforderungen weiter verfolgen. Details können sich vor der Einführung noch ändern. Gleichzeitig gibt die Bestätigung von Peppol Organisationen ausreichend Orientierung, um bereits jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen.
Wichtigste Punkte
- Luxemburg hat Peppol als Netzwerk für das geplante inländische B2B E-Invoicing-Mandat bestätigt.
- Nach dem aktuellen Vorschlag müssen alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2028 strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können.
- Große und mittelständische Unternehmen müssen ab dem 1. Juli 2028 elektronische Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen folgen ab dem 1. Januar 2029.
- Rechnungen müssen EN 16931 entsprechen, dem europäischen Standard für elektronische Rechnungsstellung.
- Gesetzgebung und Verordnung befinden sich noch im Entwurfsstadium. Unternehmen sollten die endgültigen Anforderungen weiter verfolgen und gleichzeitig ihre Systeme und Prozesse vorbereiten.
Luxemburgs Mandat ist ein weiterer Schritt in der breiteren Entwicklung hin zu strukturiertem, netzwerkbasiertem E-Invoicing in Europa. Unternehmen, die frühzeitig beginnen, können Compliance-Risiken reduzieren, die Rechnungskontrolle verbessern und eine Struktur schaffen, die künftige Mandate besser unterstützt.



