Luxemburg macht den nächsten Schritt zur verpflichtenden B2B E-Invoicing

Der Gesetzentwurf sieht eine stufenweise Einführung über das Peppol-Netzwerk vor.
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Luxemburg legt Gesetzentwurf für verpflichtendes B2B E-Invoicing ab 2028 vor

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Luxemburg macht den nächsten Schritt zur verpflichtenden B2B E-Invoicing

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Der Gesetzentwurf sieht eine stufenweise Einführung über das Peppol-Netzwerk vor.

Luxemburg hat einen wichtigen Schritt in Richtung verpflichtendes B2B E-Invoicing gemacht. Am 17. Juli 2026 hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der strukturierte elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend machen soll.

Der Entwurf erweitert den bestehenden Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (B2G) auf den privaten Geschäftsverkehr. Wird das Gesetz verabschiedet, erfolgt die Einführung schrittweise zwischen 2028 und 2029. Als interoperables Netzwerk für den Austausch elektronischer Rechnungen dient Peppol.

Auch wenn der Gesetzentwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, ist die Richtung klar. Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in Luxemburg sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Die Pläne stehen im Einklang mit der europaweiten Entwicklung hin zu einer digitalen Mehrwertsteuer-Compliance.

Peppol bildet die Grundlage des neuen Systems

Nach Angaben der Luxemburger Handelskammer wird das zukünftige B2B-Mandat auf dem Peppol-Netzwerk für den sicheren Austausch strukturierter elektronischer Rechnungen basieren.

Peppol ermöglicht den direkten Austausch elektronischer Rechnungen zwischen unterschiedlichen ERP-Systemen und Service Providern auf Basis gemeinsamer Standards. Dadurch entfällt die Notwendigkeit individueller Verbindungen zu jedem einzelnen Geschäftspartner.

Bislang hat die Regierung weder technische Spezifikationen noch das künftig vorgeschriebene Rechnungsformat veröffentlicht.

Falls Peppol für Ihr Unternehmen noch neu ist, erfahren Sie in unserem Leitfaden was Peppol ist und warum es sich zum europäischen Standard für E-Invoicing entwickelt.

Vorgesehener Einführungszeitplan

Der Gesetzentwurf sieht eine schrittweise Einführung vor, damit Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung erhalten.

  • 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können.
  • 1. Juli 2028: Große und mittlere Unternehmen müssen elektronische Rechnungen ausstellen.
  • 1. Januar 2029: Die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen wird auf alle übrigen Unternehmen, insbesondere KMU, ausgeweitet.

Durch diese schrittweise Einführung können Unternehmen zunächst ihre Prozesse für den Rechnungsempfang etablieren, bevor die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung greift.

Teil der europäischen ViDA-Entwicklung

Der luxemburgische Gesetzentwurf ist Teil der Umsetzung der europäischen Initiative VAT in the Digital Age (ViDA).

Ab dem 1. Juli 2030 führt ViDA verpflichtende Digital Reporting Requirements (DRR) für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU ein, die auf strukturierten elektronischen Rechnungen basieren. Obwohl ViDA keine verpflichtende nationale B2B E-Invoicing vorschreibt, entscheiden sich immer mehr Mitgliedstaaten dafür, entsprechende Regelungen bereits vorab einzuführen.

Mit diesem Gesetzentwurf reiht sich Luxemburg in die wachsende Zahl europäischer Länder ein, die ihre Rechnungsprozesse digitalisieren und sich auf die zukünftigen europäischen Meldepflichten vorbereiten.

Einen Überblick über die Entwicklungen in Europa finden Sie in unseren aktuellen Beiträgen zu E-Invoicing-Vorschriften.

Wie geht es weiter?

Bevor die neuen Verpflichtungen in Kraft treten können, muss der Gesetzentwurf noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abschließen.

Die Handelskammer hat bereits angekündigt, Unternehmen mit Informationsveranstaltungen, praxisnahen Workshops und Förderprogrammen für die Anschaffung geeigneter Software zu unterstützen.

Weitere technische Spezifikationen und Umsetzungsrichtlinien werden im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erwartet.

Welche Maßnahmen Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

Auch wenn das Gesetz noch nicht endgültig verabschiedet wurde, sollten Unternehmen bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen.

  • Prüfen Sie, ob Ihre ERP- und Finanzsysteme strukturierte elektronische Rechnungen unterstützen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen spätestens bis Januar 2028 Peppol-Rechnungen empfangen kann.
  • Erarbeiten Sie einen Fahrplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vor den Fristen 2028 und 2029.
  • Überprüfen Sie Finanzprozesse, Lieferantenstammdaten und Stammdaten, um einen reibungslosen Austausch elektronischer Rechnungen sicherzustellen.
  • Verfolgen Sie die Veröffentlichung technischer Spezifikationen sowie möglicher zukünftiger E-Reporting-Anforderungen.

Wer frühzeitig startet, vermeidet kurzfristige Implementierungsprojekte und stellt sicher, dass das Unternehmen rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet ist.

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