Deutschland präzisiert E-Rechnungsregeln vor der Frist im Januar 2027
Die nächste Phase der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland beginnt am 1. Januar 2027. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € im Jahr 2026 müssen dann grundsätzlich strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen. Die geltenden Regeln und Ausnahmen sind dabei zu berücksichtigen.
Am 15. Oktober 2026 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weitere Vorgaben zur E-Rechnung. Die Frist bleibt unverändert. Das Schreiben beantwortet praktische Fragen zu Rechnungsinhalten, Anlagen, Korrekturen und Validierung. Dadurch erhalten Finanz- und IT-Teams eine klarere Grundlage für ihre abschließenden Tests.
Was die BMF-Vorgaben konkretisieren
Das Schreiben erläutert, wie Unternehmen verschiedene Aspekte der strukturierten Rechnungsstellung behandeln sollen. Es präzisiert, welche Angaben im strukturierten Teil der Rechnung enthalten sein müssen, wann ergänzende Informationen als Anlage übermittelt werden können und wie unterschiedliche Validierungsfehler zu bewerten sind.
Pflichtangaben gehören in den strukturierten Rechnungsteil
Die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil der Rechnung enthalten sein. Dieser muss die Leistung außerdem so beschreiben, dass die Kontrollfunktion der Rechnung erfüllt wird. Art und Umfang der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen müssen also ausreichend klar erkennbar sein.
Ergänzende Informationen, etwa detaillierte Stundennachweise, können als eingebettete Anlage übermittelt werden, wenn sie für diese Kontrollfunktion nicht erforderlich sind. Eine Anlage kann die strukturierten Angaben ergänzen, ersetzt jedoch keine Pflichtangaben auf der Rechnung.
Eine Übersicht zu Zeitplan, Anwendungsbereich und relevanten Formaten finden Sie auf unserer Seite zur deutschen E-Rechnungspflicht.
Validierungsergebnisse müssen richtig eingeordnet werden
Ein Validierungsfehler entscheidet nicht automatisch darüber, ob eine Rechnung umsatzsteuerlich gültig ist. Das BMF unterscheidet zwischen Formatfehlern und Geschäftsregelfehlern. Die Folgen hängen von der Art des Fehlers und davon ab, ob er umsatzsteuerliche Pflichtangaben betrifft.
Unternehmen sollten prüfen, wie ihre Systeme Validierungsergebnisse verarbeiten. Besonders wichtig ist, dass automatische Zurückweisungen zwischen Fehlern mit Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Anforderungen und anderen Validierungshinweisen unterscheiden. Validierungstools können dabei helfen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungsinhalte bleibt jedoch das Unternehmen verantwortlich.
Unser früherer Beitrag Deutschland präzisiert den Umgang mit Fehlern bei E-Rechnungen erläutert die Unterschiede zwischen Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern.
Korrekturen und Anzahlungen
Korrekturen müssen grundsätzlich ebenfalls den Anforderungen an die E-Rechnung entsprechen. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Korrekturprozesse strukturierte Rechnungen ausstellen können und die ursprüngliche Rechnung mit der Korrektur verknüpft bleibt.
Das BMF verlängert außerdem die Übergangsregelung für Schlussrechnungen, in denen geleistete Anzahlungen abgezogen werden, bis zum 30. Juni 2030. Im Rahmen der zulässigen Vorgehensweisen können der Abzug und die zugehörigen Angaben in bestimmten strukturierten Feldern erfasst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine eingebettete Anlage möglich, auf die in der strukturierten Rechnung ausdrücklich verwiesen wird.
Rechnungen, die bis zum 31. Dezember 2026 im Einklang mit früheren BMF-Vorgaben ausgestellt werden, werden nicht allein deshalb beanstandet, weil sie die neu konkretisierten Anforderungen nicht erfüllen.
Was Unternehmen umsetzen sollten
Unternehmen können die Vorgaben nutzen, um ihre abschließenden Prüfungen auf Rechnungsdaten und den Umgang mit Ausnahmen auszurichten. Dazu gehören folgende Schritte:
- Prüfen, ob die strukturierten Rechnungsdaten die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben und eine ausreichende Leistungsbeschreibung enthalten.
- Kontrollieren, wie ergänzende Dokumente eingebettet und referenziert werden.
- Validierungsregeln überprüfen und Fehler nach Art und Auswirkung auf die umsatzsteuerlichen Angaben bewerten.
- Korrektur- und Neuausstellungsprozesse für strukturierte Rechnungen testen.
- Festlegen, wer Validierungsausnahmen prüft und wie Entscheidungen dokumentiert werden.
Weitere Dynatos-Updates behandeln die Änderungen an Factur-X und ZUGFeRD sowie die German Electronic Business Address (GEBA).
Die wichtigsten Punkte
- Die Ausstellungspflicht ab Januar 2027 bleibt für Unternehmen oberhalb der geltenden Umsatzgrenze bestehen.
- Umsatzsteuerliche Pflichtangaben und eine ausreichende Leistungsbeschreibung müssen im strukturierten Rechnungsteil enthalten sein.
- Ergänzende Informationen können als eingebettete Anlage übermittelt werden, wenn sie für die Kontrollfunktion nicht im strukturierten Teil benötigt werden.
- Validierungsfehler sollten nach ihrer Art und ihrer Auswirkung auf die umsatzsteuerlichen Angaben bewertet werden.
- Unternehmen sollten die verbleibende Vorbereitungszeit nutzen, um Rechnungsdaten, Validierung und Korrekturprozesse zu testen.
Erfahren Sie, wie die E-Invoicing-Lösungen von Dynatos den strukturierten Rechnungsaustausch, die Validierung und das Routing unterstützen. Oder kontaktieren Sie Dynatos, um Ihre Anforderungen zu besprechen.
Quelle: BMF-Schreiben zur verpflichtenden elektronischen Rechnung, 15. Oktober 2026.


