Spanien bringt die ViDA-Gesetzgebung einen Schritt näher an die Umsetzung

Die spanische Regierung hat die zweite Lesung ihres ViDA-Gesetzentwurfs verabschiedet. Damit rückt die Umsetzung von VAT in the Digital Age einen weiteren Schritt näher, während die ersten Verpflichtungen ab 2027 geplant bleiben.

Spanien hat einen weiteren wichtigen Schritt bei der Umsetzung des europäischen Pakets VAT in the Digital Age (ViDA) unternommen. Am 16. Juni 2026 verabschiedete der spanische Ministerrat die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, mit dem ein Teil der ViDA-Richtlinie in das nationale Mehrwertsteuerrecht übernommen werden soll. Obwohl der Entwurf noch vom Parlament verabschiedet werden muss, schafft dieser Schritt mehr Klarheit über Spaniens Fahrplan für die digitale Mehrwertsteuermeldung und künftige Verpflichtungen.

Spanien leitet den Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren ein

Der Gesetzentwurf setzt Teile der Richtlinie (EU) 2025/516 um, mit der der europäische ViDA-Rahmen geschaffen wurde. Nach der Verabschiedung in zweiter Lesung wird der Entwurf nun dem spanischen Parlament (Cortes Generales) vorgelegt. Dort wird er beraten und kann vor seiner endgültigen Verabschiedung noch geändert werden.

Damit knüpft Spanien an einen früheren Vorentwurf an, den der Ministerrat bereits im November 2025 verabschiedet hatte. Die aktuelle Genehmigung bestätigt, dass die Regierung den Text nach Berücksichtigung der Stellungnahme des Staatsrates finalisiert hat und das Gesetzgebungsverfahren damit einen wichtigen Schritt vorangekommen ist.

Diese Entwicklung baut auf früheren regulatorischen Änderungen in Spanien auf. Unternehmen, die sich auf kommende Verpflichtungen vorbereiten, können auch unsere Beiträge zur Verschiebung von VeriFactu auf 2027 sowie zur verlängerten Frist für den Ausstieg aus dem SII-System nach der VeriFactu-Verschiebung lesen.

Was regelt der Gesetzentwurf?

Der aktuelle Gesetzentwurf konzentriert sich auf die ersten technischen Elemente der spanischen ViDA-Umsetzung, die ab dem 1. Januar 2027 gelten sollen. Dazu gehören:

  • Anpassungen der drei bestehenden One Stop Shop (OSS)-Regelungen.
  • Eine Erweiterung der OSS-Unionsregelung auf bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher außerhalb der Europäischen Union.
  • Die Verpflichtung für Unternehmen außerhalb der EU, bei Anträgen auf Mehrwertsteuererstattung über die OSS-Regelungen einen Vertreter zu benennen.

Die größeren ViDA-Reformen sind noch nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs. Spanien plant derzeit, die europäischen Anforderungen für die digitale Meldung grenzüberschreitender B2B-Transaktionen ab dem 1. Juli 2028 einzuführen. Weitere Verpflichtungen sollen ab dem 1. Juli 2030 folgen.

Spanien folgt der europäischen ViDA-Umsetzung

Spanien gehört zu den EU-Mitgliedstaaten, die die Umsetzung von ViDA vorantreiben. Obwohl die europäische Richtlinie einen gemeinsamen Rahmen vorgibt, ist jeder Mitgliedstaat selbst für die Umsetzung in nationales Recht verantwortlich.

Dadurch unterscheiden sich die Zeitpläne innerhalb Europas weiterhin. Einige Länder führen nationale Verpflichtungen früher ein als europäisch vorgeschrieben, während andere einen schrittweisen Ansatz verfolgen. Für international tätige Unternehmen bedeutet dies, dass sie die Entwicklungen in jedem einzelnen Land beobachten müssen, anstatt sich auf einen einheitlichen europäischen Zeitplan zu verlassen.

Parallel dazu arbeitet Spanien weiterhin an seiner nationalen B2B-E-Rechnungspflicht. Obwohl beide Initiativen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, tragen sie gemeinsam zur Digitalisierung der Rechnungsstellung und der Mehrwertsteuermeldung bei. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag über die verpflichtende B2B-E-Rechnung in Spanien.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen, die mit spanischen Kunden oder Lieferanten Geschäfte tätigen, ändert sich kurzfristig nur wenig. Die ersten Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs gelten erst ab Januar 2027, während die wichtigsten Verpflichtungen zur digitalen Mehrwertsteuermeldung noch einige Jahre entfernt sind.

Dennoch zeigt diese Entwicklung, dass Spanien die Umsetzung von ViDA konsequent vorantreibt. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um zu prüfen, ob ihre Finanzprozesse und ERP-Landschaften auf die künftigen Anforderungen an die digitale Mehrwertsteuermeldung innerhalb der Europäischen Union vorbereitet sind.

Für Unternehmen mit Aktivitäten in Spanien ist es außerdem wichtig, zwischen der nationalen B2B-E-Rechnungspflicht und der schrittweisen Einführung von ViDA zu unterscheiden. Obwohl es sich um getrennte Initiativen handelt, werden beide die zukünftigen Rechnungs- und Mehrwertsteuerprozesse beeinflussen.

Ausblick

Auch wenn das Parlament den Gesetzentwurf noch ändern kann, wird die Richtung der spanischen ViDA-Umsetzung immer klarer. International tätige Unternehmen sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da auch andere Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren vergleichbare Gesetze verabschieden werden.

Den Überblick über den Umsetzungsstand in jedem einzelnen Land zu behalten, bleibt entscheidend, um rechtzeitig auf neue Anforderungen an die Mehrwertsteuermeldung vorbereitet zu sein. Der jüngste Schritt Spaniens zeigt, dass die wichtigsten ViDA-Meilensteine zwar noch einige Jahre entfernt sind, die Vorbereitungen jedoch bereits in vollem Gange sind.

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