Kroatien bringt Entwurf zur B2B-Fiskalisierung ein

Modernisierung setzt sich mit neuem Entwurf fort

Am 24. April 2025 stellte die kroatische Regierung einen Gesetzesentwurf vor, der verpflichtendes B2B e-Invoicing einführt.

Das bestehende System für e-Invoicing und Echtzeitberichte (bisher auf B2G und B2C ausgerichtet) wird nun auf B2B erweitert. Die Maßnahme ist Teil der Digitalisierung Kroatiens und knüpft an unseren vorherigen Beitrag an.

Was ändert sich und wann

Das neue Gesetz soll am 1. September 2025 in Kraft treten. Die Pflicht zur Umsetzung gilt jedoch erst ab dem 1. Januar 2026. Die Übergangszeit bietet Unternehmen Spielraum zur Vorbereitung.

Das Gesetz befindet sich noch in zweiter Lesung im Parlament. Änderungen sind möglich, aber die Richtung ist klar: B2B e-Invoicing wird Pflicht.

Die Auswirkungen

Wenn du in Kroatien tätig bist oder dort Partner hast, solltest du deine e-Invoicing-Fähigkeit prüfen. Die Ausweitung betrifft alle Aspekte der Rechnungsstellung und -archivierung.

Bewerte jetzt deine Lösungen, sprich mit Anbietern und plane rechtzeitig deine Umsetzung.

Bereite dich rechtzeitig vor

Dynatos unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung neuer Vorschriften. Ob Einstieg oder Optimierung – wir begleiten dich beim Übergang zu B2B e-Invoicing.

Willst du dich sicher auf die e-Invoicing-Pflicht in Kroatien vorbereiten?
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