Griechenland weitet das verpflichtende B2B E-Invoicing ab dem 1. Oktober 2026 auf alle verbleibenden Unternehmen im Anwendungsbereich aus. Damit beginnt die letzte größere Phase der stufenweisen Einführung, nachdem größere Unternehmen bereits seit Anfang dieses Jahres unter die Pflicht fallen.
Das griechische E-Invoicing-Mandat wurde schrittweise aufgebaut. Zunächst erhielt Griechenland EU-Unterstützung für den Übergang zu verpflichtendem elektronischem Rechnungsaustausch und Real-Time Tax Reporting. Diesen früheren Kontext haben wir in unserem Beitrag zu Griechenlands Übergang zu verpflichtendem E-Invoicing beschrieben.
Später wurde die Einführung in einem stufenweisen Zeitplan konkretisiert. Große Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mehr als 1 Million Euro, basierend auf der Einkommensteuererklärung für 2023, fallen seit dem 2. März 2026 unter die Pflicht. Die zweite Phase bringt nun ab dem 1. Oktober 2026 alle weiteren Unternehmen im Anwendungsbereich in das Mandat. Den breiteren Zeitplan finden Sie in unserem früheren Update zur Einführung des B2B E-Invoicing in Griechenland im Jahr 2026.
Wer ist ab dem 1. Oktober betroffen?
Die Frist zum 1. Oktober gilt für die verbleibenden Unternehmen, die unter die griechischen B2B E-Invoicing-Regeln fallen. Das Mandat umfasst inländische B2B-Transaktionen, bestimmte Transaktionen mit Unternehmen außerhalb der EU sowie Business-to-Government-Aktivitäten.
Rechnungen müssen über einen autorisierten E-Invoicing-Provider oder über die kostenlosen Tools der griechischen Steuerbehörde ausgestellt werden, darunter timologio und myDATAapp. Die Transaktionsdaten werden anschließend automatisch an die myDATA-Plattform der AADE übermittelt.
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026
Die AADE sieht eine Übergangsfrist vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 vor. In diesem Zeitraum können betroffene Unternehmen schrittweise auf elektronische Rechnungsstellung umstellen und gleichzeitig weiterhin andere zulässige Methoden für Ausstellung und Übermittlung nutzen.
Diese Übergangsfrist ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Unternehmen müssen die erforderliche Erklärung fristgerecht einreichen und ein Startdatum für die elektronische Rechnungsstellung angeben, das spätestens auf den 1. Oktober 2026 fällt.
Dies folgt derselben Logik wie die erste Implementierungsphase. Anfang 2026 verschob Griechenland den Go-live der ersten Phase für große Unternehmen auf März, während die Verpflichtung selbst bestehen blieb. Dieses Update finden Sie in unserem Beitrag zum Phase-1-Go-live des E-Invoicing in Griechenland.
Warum das für Finance Teams wichtig ist
Die letzte Phase bedeutet, dass Griechenland von der stufenweisen Einführung in eine breitere operative Realität übergeht. Für Finance Teams beschränkt sich die Auswirkung nicht auf die Rechnungsausstellung. Auch ERP-Integration, Stammdaten, Rechnungsvalidierung, Tax Reporting, Archivierung und Ausnahmebehandlung sind betroffen.
Unternehmen mit Aktivitäten in Griechenland sollten prüfen, ob Rechnungsdaten über ihre Systeme hinweg konsistent erstellt, validiert, übermittelt und abgeglichen werden können. Das ist besonders wichtig für Organisationen mit mehreren Rechnungskanälen, Shared-Service-Strukturen oder grenzüberschreitenden Aktivitäten.
Changes companies need to implement
- Prüfen, ob lokale Einheiten ab dem 1. Oktober 2026 in den Anwendungsbereich fallen.
- Die erforderliche Erklärung innerhalb der geltenden Frist einreichen.
- Zwischen einem autorisierten Provider und den verfügbaren AADE-Tools wählen.
- ERP- und Buchhaltungssysteme auf strukturierte Rechnungsausstellung vorbereiten.
- Rechnungsdaten mit den myDATA-Reporting-Anforderungen abstimmen.
- Monitoring für abgelehnte Rechnungen, fehlende Daten und Übermittlungsfehler einrichten.
- Interne Prozessdokumentation und Verantwortlichkeiten zwischen Finance, Tax und IT aktualisieren.
Key takeaways
- Die letzte Phase des B2B E-Invoicing in Griechenland startet am 1. Oktober 2026.
- Die erste Phase galt seit dem 2. März 2026 bereits für Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mehr als 1 Million Euro.
- Das Mandat umfasst inländische B2B-Transaktionen, bestimmte Nicht-EU-B2B-Transaktionen und B2G-Aktivitäten.
- Unternehmen können einen autorisierten Provider oder die kostenlosen timologio- und myDATAapp-Tools der AADE nutzen.
- Eine Übergangsfrist gilt bis zum 31. Dezember 2026, jedoch nur bei fristgerechter Einreichung der erforderlichen Erklärung.



