Polen präzisiert E-Rechnungs-Einführung: Was ist neu bei KSeF 2.0?

Auswirkungen auf ausländische Unternehmen, Korrekturen und Rechnungsformate

Polen treibt die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung weiter voran. Die neuesten Änderungen im KSeF 2.0-Update betreffen ausländische Unternehmen, Korrekturen und den Offline-Versand.

Am 30. Mai veröffentlichte das polnische Finanzministerium einen neuen Entwurf für den KSeF 2.0-Rahmen. Dieser enthält zwei zusätzliche Verordnungsentwürfe und konkretisiert den Zeitplan sowie die Regeln für die verpflichtende E-Rechnung. Der stufenweise Rollout beginnt am 1. Februar 2026.

Eine umfassende Übersicht zum Zeitplan und Hintergrund finden Sie in unserem vorherigen Artikel:
How and when will Poland roll out mandatory e-Invoicing?

Ausnahmen für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die Selbstrechnungen ausstellen, können von der KSeF-Pflicht ausgenommen werden. Wenn sie jedoch Rechnungen mit einer EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausstellen, können sie das KSeF-System freiwillig nutzen.

Kein Anstieg der Umsatzsteuerbefreiungsgrenze

Die ursprünglich geplante Anhebung der Umsatzsteuerbefreiungsgrenze auf 240.000 PLN wurde gestrichen. Unternehmen sollten weiterhin mit der aktuellen Grenze planen.

Korrekturrechnungen und Formatvorgaben

Alle Korrekturrechnungen müssen künftig im strukturierten oder im Offline24-Format ausgestellt werden. Dies gilt sowohl für Erhöhungen als auch für Minderungen und schafft Klarheit über die technische Umsetzung.

Änderungen bei der Darstellung von Rechnungen

Das Finanzministerium hat die Vorgaben zur Darstellung von E-Rechnungen für den Rechnungsempfänger angepasst. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer zu verbessern und Missverständnisse bei der Rechnungsdarstellung zu vermeiden.

Neue Vorgaben für negative Korrekturen

Bei negativen Korrekturen darf das Übermittlungsdatum im KSeF nicht mehr als Nachweis für den Erhalt herangezogen werden. Unternehmen sollten sich auf diese Änderung einstellen, da sie den Zeitpunkt des Rechnungserhalts beeinflusst.

Vereinfachter Zugang zu Offline24

Die Nutzung von Offline24 wird künftig vereinfacht. Steuerpflichtige müssen keine spezifischen geschäftlichen Gründe mehr für die Nutzung dieses Modus angeben. Dadurch wird die Einhaltung der Vorschriften erleichtert.

Den aktuellen Gesetzgebungsprozess und die Entwürfe finden Sie hier.

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