BMF legt neue Regeln für E-Invoicing-Fehler und Validierung fest

Das Bundesfinanzministerium gibt klare Hinweise zu Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern im neuen E-Invoicing-Rahmen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Rundschreiben veröffentlicht, das genauer definiert, wie E-Invoicing-Fehler zu interpretieren und zu behandeln sind. Diese Klarstellung ergänzt frühere Anpassungen wie die Änderungen der Steuerregeln für E-Invoicing und die GoBD-Aktualisierung für 2025. Gemeinsam schaffen sie ein einheitliches und transparentes Rahmenwerk für die kommende E-Rechnungsverpflichtung.

Klarstellung der E-Invoicing-Fehlerarten

Das neue BMF-Rundschreiben führt zusätzliche Abschnitte (6a, 6b und 35a) im Umsatzsteuer-Anwendungserlass ein. Es beschreibt, wie Unternehmen zwischen Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern unterscheiden sollen. Ein Formatfehler liegt vor, wenn eine E-Rechnung nicht den zugelassenen Syntaxen entspricht oder wenn wesentliche umsatzsteuerrelevante Felder nicht extrahiert werden können. Solche Rechnungen gelten als ungültig.

Geschäftsregeln und Inhaltsvalidierung

Geschäftsregelverletzungen werden als Fehler in der Geschäftslogik definiert, die zu falschen Inhalten führen können. Wenn diese Pflichtangaben zur Umsatzsteuer betreffen, gilt die E-Rechnung als fehlerhaft. Das BMF präzisiert zudem, was einen kritischen Fehler darstellt. Diese Klarstellung unterstützt Unternehmen bei der Risikobewertung und ergänzt die Zusammenführung der Plattformen ZRE und OZG-RE zu einer zentralen Bundeslösung für den Rechnungsaustausch.

Validierungstools und Verantwortlichkeiten

Das BMF erkennt an, dass Unternehmen ein geeignetes Validierungstool nutzen dürfen, um Format- und Geschäftsregelkonformität zu prüfen. Dennoch bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungsinhalte beim Unternehmer. Validierungsberichte müssen als Teil der Prüfungsunterlagen aufbewahrt werden. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der französisch-deutschen E-Invoicing-Kooperation, die auf harmonisierte Standards und Verwaltungsvereinfachung abzielt.

Mit diesem Rundschreiben stärkt das BMF das digitale Steuerumfeld Deutschlands weiter und schafft klare Leitlinien für die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung von 2025 bis 2028.

Das vollständige BMF-Schreiben zur E-Rechnung finden Sie hier.

Wichtige Punkte für Unternehmen

  • Das BMF unterscheidet zwischen Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern.
  • Formatfehler machen eine Rechnung umsatzsteuerlich ungültig.
  • Geschäftsregelverstöße können zu falschen Umsatzsteuerdaten führen.
  • Validierungstools helfen bei der Einhaltung, ersetzen aber keine Prüfungspflicht.
  • Validierungsberichte müssen für Prüfungen aufbewahrt werden.
  • Das Rundschreiben ergänzt frühere GoBD- und Steueranpassungen vor 2025.

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