Das neu verabschiedete Gesetz über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente bestätigt, dass strukturierte elektronische Rechnungen im XML-Format für alle inländischen Unternehmen und Einzelunternehmer verpflichtend werden. Ausländische Unternehmen und Verbraucher sind von der Verpflichtung ausgenommen, und das Gesetz bietet mehrere Optionen für einen konformen Datenaustausch.
Ein neuer Schritt in Sloweniens digitaler Entwicklung
Slowenien macht einen klaren Schritt in seiner Digitalisierungsstrategie. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes sind alle im Business Register of Slovenia registrierten Unternehmen sowie natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ab dem 1. Januar 2028 verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen.
Dieses Update baut auf früheren Entwicklungen auf, die wir in unseren Artikeln bereits behandelt haben, darunter der slowenische Gesetzesentwurf zu e-Invoicing und die für Mitte 2026 geplanten Schritte, die in unseren früheren Blogbeiträgen beschrieben wurden:
Sloweniens Entwurf zu e-Invoicing: Juni 2026
Slowenien aktualisiert B2B e-Invoicing Vorschriften
Die aktuelle Verabschiedung bestätigt den eingeschlagenen Weg und schafft eine endgültige rechtliche Grundlage für den Übergang.
Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung gilt für:
- Unternehmen, die im Business Register of Slovenia eingetragen sind.
- Einzelunternehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Ausländische Unternehmen und Verbraucher sind ausdrücklich ausgenommen, sodass grenzüberschreitende B2B-Geschäfte mit slowenischen Unternehmen nicht unter diese Verpflichtung fallen.
Austauschkanäle: mehrere Optionen
Um eine reibungslose Einführung zu unterstützen, erlaubt das Gesetz verschiedene konforme Austauschkanäle. Unternehmen können wählen zwischen:
- E-Route-Providern
- Eigenen direkten Austauschsystemen
- Dem Peppol-Netzwerk
- miniBlagajna, einem kostenlosen Tool für kleine Unternehmen
Dieses flexible Modell gibt Organisationen die Möglichkeit, einen Ansatz zu wählen, der zu ihrer Größe, ihrem Reifegrad und ihrer bestehenden Infrastruktur passt.
Keine Clearing- oder Meldepflicht
Ein zentrales Element des Gesetzes ist, was nicht verlangt wird. Anders als einige Nachbarländer führt Slowenien weder eine Echtzeitmeldepflicht noch eine verpflichtende Übermittlung von Rechnungsdaten an die Financial Administration of the Republic of Slovenia ein.
Der Schwerpunkt liegt damit auf dem Dokumentenaustausch, nicht auf einer transaktionalen Überwachung.
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen
Der verabschiedete Gesetzestext ist über die Nationale Versammlung öffentlich zugänglich:
Das Finanzministerium hat außerdem eine Mitteilung veröffentlicht, in der Ziele und erwartete Auswirkungen des Gesetzes erläutert werden:
Mitteilung des Finanzministeriums
Diese Quellen bestätigen, dass das Land eine schrittweise und strukturierte Umstellung vorbereitet und Unternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse einräumt.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Der lange Vorlauf bis 2028 verschafft Organisationen Spielraum für die Vorbereitung. Unternehmen sollten ihre aktuellen Rechnungssysteme prüfen, analysieren, wie sie heute Dokumente austauschen, und bewerten, welcher konforme Kanal am besten zu ihrer operativen Realität passt.
Frühere Entwicklungen, wie der Entwurf von 2026, zeigten bereits die geplante Richtung. Das nun verabschiedete Gesetz bestätigt den endgültigen Zeitplan und Umfang.



