Am 25. Juli 2025 verabschiedete der polnische Sejm das Gesetz zur Einführung des verpflichtenden E-Rechnungssystems KSeF. Die neuen Regeln sehen eine stufenweise Einführung ab Anfang 2026 vor, abhängig von der Unternehmensgröße.
Die Einführung erfolgt in drei Phasen:
- Ab dem 1. Februar 2026: verpflichtend für Großunternehmen mit einem Umsatz von über 200 Mio. PLN im Jahr 2024
- Ab dem 1. April 2026: verpflichtend für alle anderen Unternehmen
- Ab dem 1. Januar 2027: verpflichtend für Kleinstunternehmen (mit einem Monatsumsatz unter 10.000 PLN)
Zur Unterstützung der Unternehmen gelten bis Ende 2026 Übergangsregelungen:
- Traditionelle Registrierkassenrechnungen bleiben zulässig
- Bußgelder bei Verstößen werden aufgeschoben
- Die Pflicht zur Angabe der KSeF-Nummer im Verwendungszweck ist vorübergehend ausgesetzt
Das Gesetz verkürzt außerdem die reguläre Mehrwertsteuer-Rückerstattungsfrist von 60 auf 40 Tage, um die Liquidität regelkonformer Unternehmen zu verbessern.
Der nächste Schritt ist die Prüfung durch den polnischen Senat am 30. und 31. Juli, gefolgt von der Unterschrift des Präsidenten. Unternehmen sollten sich jetzt technisch und organisatorisch vorbereiten.
Das Gesetz baut auf früheren Entwicklungen im Bereich der polnischen E-Rechnungsstellung auf. Lesen Sie unsere bisherigen Beiträge:
Wichtigste Punkte
- Großunternehmen (> 200 Mio. PLN Umsatz): ab 1. Februar 2026
- Alle anderen Unternehmen: ab 1. April 2026
- Kleinstunternehmen (< 10.000 PLN Monatsumsatz): ab 1. Januar 2027
- Mehrwertsteuer-Rückerstattung verkürzt auf 40 Tage
- Übergangsregelungen bis Ende 2026:
- Registrierkassenrechnungen erlaubt
- Keine Sanktionen bei Fehlern
- KSeF-Nummer vorerst nicht erforderlich in Überweisungen
- Senatsprüfung ist für Ende Juli 2025 geplant
Zusätzliche Ressource
Das offizielle Abstimmungsprotokoll (Abstimmung Nr. 62 der 39. Sitzung des Sejm) ist hier verfügbar.
Besonders relevant für CFOs, Compliance-Beauftragte und Finanzabteilungen, die sich auf KSeF vorbereiten.



