Spanien definiert dezentrales Modell und Reporting für B2B e-invoicing

Der Entwurf bestätigt Austausch, Reporting und Einführung ab Oktober 2027

Spanien bestätigt Richtung für B2B e-invoicing ab 2027

Die verpflichtende Einführung von B2B e-invoicing in Spanien tritt in eine konkretere Umsetzungsphase ein. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht nun eine schrittweise Einführung ab dem 1. Oktober 2027 für größere Unternehmen und ab dem 1. Oktober 2028 für alle Steuerpflichtigen vor.

Die neuesten Entwicklungen schaffen mehr Klarheit darüber, wie das spanische Modell in der Praxis funktionieren wird. Anstatt eine zentrale Clearance-Plattform einzuführen, entwickelt Spanien ein dezentrales Austauschmodell kombiniert mit verpflichtenden Reporting-Anforderungen.

Die vorgeschlagenen Termine stammen aus dem Entwurf der Ministerialverordnung, die ab dem 1. Oktober 2026 gelten würde. Die endgültige Genehmigung steht jedoch noch aus.

Die aktuellen Entwicklungen folgen auf mehrere frühere Ankündigungen und Terminverschiebungen. In früheren Beiträgen haben wir bereits über die Verschiebung des VeriFactu-Zeitplans sowie über das temporäre SII-Verzichtsfenster im Zusammenhang mit diesen Änderungen berichtet:
VeriFactu e-invoicing in Spanien bis 2027 verschoben und
Spanien öffnet temporäres SII-Verzichtsfenster nach VeriFactu-Verschiebung.

Ein dezentrales Austauschmodell

Spanien wird kein vollständig zentrales Clearance-Modell wie einige andere europäische Länder einführen. Stattdessen können Unternehmen Rechnungen über zertifizierte private Anbieter oder über eine öffentliche Lösung der spanischen Steuerbehörde AEAT austauschen.

Das Modell schreibt Interoperabilität zwischen den Plattformen vor. Anbieter müssen Rechnungen unabhängig vom jeweiligen Anbieter oder Netzwerk austauschen können. Dadurch soll das Risiko isolierter Ökosysteme reduziert werden.

Strukturierte elektronische Rechnungen können in Formaten wie Facturae, UBL, CII und EDIFACT ausgetauscht werden. Obwohl Spanien Peppol nicht offiziell vorgeschrieben hat, schafft die Nutzung von EN 16931-konformen Formaten und UBL eine technische Kompatibilität mit vielen europäischen e-invoicing-Umgebungen.

Bereits Anfang dieses Jahres hatte Spanien bestätigt, die verpflichtende nationale B2B e-invoicing-Pflicht weiter voranzutreiben:
Spanien führt verpflichtendes e-invoicing für nationale B2B-Transaktionen ein.

Verpflichtendes Reporting von Rechnungsstatus

Das spanische Modell geht über den reinen Rechnungsaustausch hinaus. Zusätzlich zum strukturierten e-invoicing müssen Unternehmen auch verpflichtende Reporting-Anforderungen über den Lebenszyklus von Rechnungen erfüllen.

Empfänger müssen Rechnungsstatus wie Annahme, Ablehnung und Zahlung innerhalb von vier Kalendertagen melden. Dadurch entsteht eine zusätzliche Reporting-Ebene, die den Steuerbehörden nahezu Echtzeit-Transparenz über Transaktionen und Zahlungsflüsse bietet.

Dieser Ansatz spiegelt einen breiteren europäischen Trend wider, bei dem e-invoicing zunehmend mit Reporting-, Audit- und Transparenzanforderungen verknüpft wird.

Vorübergehende PDF-Anforderung

Während der ersten zwölf Monate nach Inkrafttreten müssen Rechnungssteller zusätzlich eine lesbare PDF-Version der Rechnung bereitstellen, sofern der Empfänger nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

Diese Übergangsmaßnahme soll Unternehmen unterstützen, die noch Zeit benötigen, um ihre Prozesse vollständig auf strukturierte Rechnungsverarbeitung umzustellen.

Umfang und offene Fragen

Der aktuelle Geltungsbereich umfasst nationale B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen und Selbständigen in Spanien. B2C-Transaktionen und grenzüberschreitende Rechnungen sind derzeit noch ausgeschlossen.

Einige Aspekte benötigen weiterhin Klarstellung, darunter die Behandlung nicht ansässiger Unternehmen, detaillierte technische Spezifikationen sowie Zertifizierungsanforderungen für Plattformen und Anbieter.

Das System bleibt zudem getrennt vom VeriFactu-Rahmenwerk, das sich auf zertifizierte Abrechnungssoftware und Anti-Betrugs-Kontrollen mit einem separaten Zeitplan konzentriert.

Worauf Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten

Auch wenn Teile des Rahmens noch auf die endgültige Genehmigung warten, wird die Richtung zunehmend klarer. Unternehmen in Spanien sollten bereits jetzt prüfen, wie ihre aktuellen Rechnungsprozesse, ERP-Umgebungen und Dienstleister mit dem zukünftigen Modell zusammenpassen.

Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auf folgende Punkte gelegt werden:

  • Unterstützung strukturierter Formate wie UBL und Facturae
  • Anbindung an zertifizierte Austauschplattformen
  • Funktionen für Reporting von Rechnungsstatus
  • Integration zwischen e-invoicing und Zahlungsprozessen
  • Governance und Kontrolle über Rechnungslebenszyklen und Compliance

Für multinationale Unternehmen verdeutlicht Spanien zudem eine breitere europäische Entwicklung. Immer mehr Länder führen nationale Modelle innerhalb des ViDA- und EN 16931-Rahmens ein. Dadurch entsteht zusätzliche Komplexität für Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren Ländern.

Eine frühzeitige Vorbereitung hilft dabei, den Umsetzungsdruck zu reduzieren, sobald die finalen technischen Spezifikationen und gesetzlichen Texte veröffentlicht werden.

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