Am 11. März 2025 haben die EU-Finanzminister während des ECOFIN-Treffens offiziell den Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angenommen. Dies folgt auf die politische Einigung, die im November 2024 erzielt wurde. Das ViDA-Paket bringt bedeutende Änderungen in den Mehrwertsteuerprozessen mit sich, insbesondere im Bereich der E-Rechnungsstellung und der digitalen Berichterstattung.
Wichtige Änderungen für Unternehmen
Das ViDA-Paket tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Einige Änderungen werden jedoch schrittweise eingeführt.
- E-Rechnung als Standard: Ab dem 1. Juli 2030 wird die E-Rechnung zur Standardmethode für die Ausstellung von Rechnungen in der EU. Die Mitgliedstaaten können jedoch alternative Rechnungsformate für Inlandstransaktionen zulassen, sofern diese genehmigt wurden.
- Neue Anforderungen an die digitale Berichterstattung (drr): Zusammenfassende Meldungen für grenzüberschreitende Lieferungen werden durch Echtzeit-Meldepflichten ersetzt.
- Angleichung der Inlandsberichterstattung: Wenn Mitgliedstaaten Echtzeit-Meldungen für Inlandstransaktionen einführen, müssen diese mit den EU-Standards für grenzüberschreitende Transaktionen übereinstimmen.
- Nationale Systeme müssen konvergieren: Bis zum 1. Januar 2035 müssen alle bestehenden nationalen E-Rechnungs- und Berichterstattungssysteme dem EU-Modell entsprechen.
Zukunftssicher?
Unternehmen, die in der EU tätig sind, sollten sich jetzt auf diese Änderungen vorbereiten. Der Übergang zur E-Rechnung und die Anpassung an die neuen Anforderungen an die digitale Berichterstattung könnten Aktualisierungen Ihrer Abrechnungssysteme und internen Prozesse erforderlich machen.
Jetzt vorbereiten
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen EU-Pressemitteilung. Seien Sie proaktiv, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den bevorstehenden Vorschriften entspricht.