Die Slowakei erwägt eine schrittweise Einführung ihres verpflichtenden E-Invoicing-Systems. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat das Finanzministerium vorgeschlagen, in den ersten drei Monaten des Jahres 2027 für bestimmte Verstöße gegen die neuen Vorschriften keine Sanktionen zu verhängen. Dadurch sollen Unternehmen zusätzliche Zeit erhalten, ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen.
Obwohl die Vorschläge noch nicht offiziell verabschiedet wurden, geben sie einen Einblick, wie die Slowakei Unternehmen während der ersten Einführungsphase unterstützen möchte. Gleichzeitig spiegeln die Maßnahmen einen europaweiten Trend wider, bei dem Regierungen zunehmend Erkenntnisse aus früheren E-Invoicing-Einführungen berücksichtigen.
Die aktuellen Vorschläge bauen auf den bisherigen Vorbereitungen der Slowakei für die verpflichtende E-Invoicing-Einführung auf. Das Land entwickelt bereits seine nationale Peppol-Infrastruktur und hat ergänzende Leitlinien zu den geplanten Mehrwertsteueränderungen für den Zeitraum von 2027 bis 2030 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in unseren Artikeln über die Peppol-Infrastruktur der Slowakei und den Fahrplan für die Mehrwertsteueränderungen.
Dreimonatige sanktionsfreie Übergangsphase vorgeschlagen
Nach den Konsultationsvorschlägen des slowakischen Finanzministeriums sollen Unternehmen in den ersten drei Monaten nach dem geplanten Start im Jahr 2027 für bestimmte Verstöße gegen die neuen Vorschriften keine Sanktionen erhalten. Diese vorübergehende Übergangsphase soll Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Prozesse zu stabilisieren und die neuen Meldepflichten umzusetzen.
Für Finanzabteilungen bedeutet dies jedoch nicht, dass die Vorbereitung weniger wichtig wird. Vielmehr bietet die zusätzliche Zeit mehr Flexibilität, um mögliche Herausforderungen während der Implementierung zu bewältigen.
Meldepflichten für Rechnungsempfänger könnten bis 2030 verschoben werden
Darüber hinaus schlägt das Finanzministerium vor, die Meldepflichten für Rechnungsempfänger bis Juli 2030 zu verschieben. Sollte der Vorschlag angenommen werden, müssten Unternehmen, die Rechnungen erhalten, in der ersten Phase keine Daten über den Rechnungseingang an die slowakische Steuerbehörde übermitteln.
Dadurch könnten sich Unternehmen zunächst auf den Versand elektronischer Rechnungen konzentrieren, bevor weitere Compliance-Anforderungen eingeführt werden.
Erfahrungen aus früheren europäischen Einführungen
Der vorgeschlagene Ansatz folgt einem Muster, das bereits in mehreren europäischen Ländern mit verpflichtendem E-Invoicing zu beobachten ist. Regierungen passen ihre Einführungsstrategien zunehmend anhand der Erfahrungen früherer Vorreiter an.
Belgien führte beispielsweise nach dem Start seines verpflichtenden B2B-E-Invoicing-Mandats eine vorübergehende Toleranzphase ein, damit Unternehmen Implementierungsprobleme beheben konnten, bevor Sanktionen verhängt wurden. Die Vorschläge der Slowakei verfolgen einen ähnlichen Ansatz und stellen eine stabile Einführung sowie eine breite Akzeptanz in den Mittelpunkt.
Je mehr Länder ihre eigenen E-Invoicing-Programme vorbereiten, desto pragmatischer werden die Einführungsstrategien. Anstatt den Fokus von Beginn an ausschließlich auf Sanktionen zu legen, unterstützen die Behörden Unternehmen verstärkt während der Übergangsphase.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wenn die Konsultation noch nicht zu endgültigen gesetzlichen Regelungen geführt hat, sollten Unternehmen ihre Vorbereitungen auf die slowakischen E-Invoicing-Anforderungen fortsetzen. Wer auf die endgültigen Vorschriften wartet, könnte wertvolle Zeit für Tests, das Onboarding von Service Providern und die Anpassung von Finanzprozessen verlieren.
Unternehmen, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind, sollten die nationalen Entwicklungen ebenfalls aufmerksam verfolgen, da sich Einführungszeitpläne und Meldepflichten in Europa kontinuierlich weiterentwickeln.
Für Unternehmen, die sich bereits auf ViDA und weitere europäische Anforderungen im Bereich der digitalen Berichterstattung vorbereiten, unterstreichen die slowakischen Vorschläge erneut, dass sich nationale E-Invoicing-Vorgaben parallel zu den europäischen Entwicklungen weiterentwickeln.
Änderungen, die Unternehmen umsetzen sollten
- Setzen Sie die Vorbereitungen auf die geplante verpflichtende E-Invoicing-Einführung in der Slowakei im Jahr 2027 fort.
- Verfolgen Sie die Ergebnisse der Konsultation des Finanzministeriums und künftige Gesetzesänderungen.
- Planen Sie ausreichend Zeit für Tests und die Implementierung vor dem Go-live ein.
- Bereiten Sie Ihre Prozesse für den Rechnungsversand vor und beobachten Sie die künftigen Meldepflichten für Rechnungsempfänger.
- Stimmen Sie Ihre Compliance-Strategie für die Slowakei mit den umfassenderen europäischen Entwicklungen im Bereich E-Invoicing und digitale Berichterstattung ab.
Lesen Sie mehr über das E-Invoicing-Programm der Slowakei:
- Slowakei bereitet Peppol-Infrastruktur für die landesweite E-Invoicing-Einführung vor
- Slowakei veröffentlicht Leitlinien zu den Mehrwertsteueränderungen für den Zeitraum 2027 bis 2030
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