Das polnische Parlament hat einen entscheidenden Schritt in Richtung verpflichtender E-Rechnungen unternommen. Am 9. Juli 2025 fand im Sejm die erste Lesung des Regierungsentwurfs zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes statt, der unter anderem Regelungen zum Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) enthält. Der Ausschuss für öffentliche Finanzen hat den Vorschlag inzwischen unterstützt und damit die gesetzliche Grundlage für eine schrittweise Einführung ab 2026 geschaffen.
Was steht im Gesetzesentwurf?
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die E-Rechnung über KSeF für die meisten Steuerpflichtigen verpflichtend zu machen und technische sowie verfahrensbezogene Aspekte der Mehrwertsteuerrechnung zu aktualisieren. Große Unternehmen müssen ab dem 1. Februar 2026 konform sein, alle übrigen folgen am 1. April 2026. Für Unternehmen mit geringem Umsatz und bestimmte Kleinsttransaktionen gelten Übergangsregelungen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor:
- Einführung eines vereinfachten E-Rechnungsformats für Offline- oder Notfallbetrieb
- Festlegung von Regeln zur Korrektur strukturierter Rechnungen
- Klärung der Ausstellung von E-Rechnungen bei temporärer Nichtverfügbarkeit von KSeF
- Möglichkeit zur Anhängung strukturierter Datenanhänge bei komplexen Lieferungen oder Leistungen
- Erstellung von Duplikaten strukturierter Rechnungen, falls Originale verloren gehen oder beschädigt werden
- Verpflichtung zur Identifizierung und Authentifizierung von Rechnungen außerhalb von KSeF
- Zugriff auf Rechnungen für Käufer ohne Steuer-ID (z. B. Privatpersonen)
Ab dem Januar 2027 müssen bestimmte Zahlungsaufträge zudem die KSeF-ID der Rechnung im Verwendungszweck enthalten.
Bußgelder für Verstöße werden bis Ende 2026 ausgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht außerdem Übergangsregelungen mit Umsatzschwellen und Ausnahmen vor. Laut Finanzministerium könnte KSeF in den kommenden zehn Jahren Mehreinnahmen von rund 10 Milliarden PLN generieren. Weitere Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag über Polens aktualisierten E-Invoicing-Fahrplan mit KSeF 2.0.
Die genannten Termine sind nicht neu. Sie gehen auf die offizielle Verschiebung von KSeF zurück, die den ursprünglich geplanten Start Mitte 2024 auf 2026 verlegt hat. Einen Überblick über die neuen Phasen finden Sie in unserem Artikel über die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Polen.
Der vollständige Gesetzesentwurf, der am selben Tag wie die erste Lesung vom Ausschuss angenommen wurde, wartet nun auf die endgültige Abstimmung im Sejm.
Wichtige Punkte
- Große Unternehmen müssen KSeF ab dem 1. Februar 2026 verwenden
- Alle übrigen Steuerpflichtigen folgen ab dem 1. April 2026
- Kleinstunternehmen und Transaktionen mit geringem Wert können Übergangsregeln nutzen
- Bis Ende 2026 sind keine Bußgelder für KSeF-bezogene Fehler vorgesehen
- Rechnungen können bei Systemausfällen auch offline erstellt werden
- Zahlungen ab 2027 müssen die KSeF-ID der Rechnung enthalten
- Privatpersonen ohne USt-ID können per Code auf strukturierte Rechnungen zugreifen
- Für komplexe Geschäftsvorfälle sind strukturierte Anhänge erlaubt
Zusätzliche Ressource
Der 21-seitige Ausschussbericht (Dokument Nr. 1475) enthält den vollständigen Gesetzestext und begleitende Erläuterungen. Er ist relevant für Steuerexperten, Finanzabteilungen, ERP-Integratoren und Rechtsteams, die sich auf die KSeF-Pflicht ab 2026 vorbereiten. Der Bericht (auf Polnisch) kann hier heruntergeladen werden.



