Norwegen hat einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen gemacht. Am 1. Juni 2026 verabschiedete das norwegische Parlament Änderungen am Buchführungsgesetz, mit denen verpflichtendes B2B E-Invoicing und digitale Buchführung eingeführt werden. Obwohl die technischen Details noch ausgearbeitet werden, schafft das Gesetz mehr Klarheit über die zukünftige Ausrichtung der digitalen Finanzstrategie Norwegens.
Parlament verabschiedet verpflichtendes B2B E-Invoicing
Das geänderte Buchführungsgesetz verpflichtet buchführungspflichtige Unternehmen in Norwegen dazu, strukturierte elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen sowohl zu versenden als auch zu empfangen.
Das Gesetz schreibt den Austausch elektronischer Rechnungen vor, legt jedoch noch keinen technischen Standard fest. Diese Details werden in den Durchführungsbestimmungen der norwegischen Steuerverwaltung geregelt.
In früheren Konsultationen wurde vorgeschlagen, EHF (Elektronisk Handelsformat), den norwegischen, auf Peppol basierenden Standard für E-Invoicing, verbindlich einzuführen. Eine endgültige Entscheidung darüber steht jedoch noch aus. In unserem früheren Artikel Vorgeschlagene Fristen für E-Invoicing und digitale Buchführung in Norwegen haben wir diese Pläne und den erwarteten Zeitplan bereits erläutert.
Vom Vorschlag zum verabschiedeten Gesetz
Die Verabschiedung durch das Parlament stellt einen wichtigen Meilenstein für die digitale Transformation Norwegens dar. Anfang dieses Jahres kündigte die Regierung ihre Pläne an, verpflichtendes B2B E-Invoicing und digitale Buchführung ab 2027 einzuführen. Mit der Verabschiedung der Gesetzesänderungen haben Unternehmen nun mehr Sicherheit, dass diese Anforderungen Teil des norwegischen Rechtsrahmens werden. Die Durchführungsbestimmungen müssen jedoch noch veröffentlicht werden.
In unserem früheren Artikel Norwegen führt verpflichtendes B2B E-Invoicing und digitale Buchführung ab 2027 ein haben wir den ursprünglichen Gesetzesvorschlag erläutert. Diese aktuelle Entwicklung bestätigt, dass der gesetzliche Rahmen nun verabschiedet wurde.
Auch digitale Buchführung wird verpflichtend
Neben der Verpflichtung zum E-Invoicing führt das Gesetz auch eine verpflichtende digitale Buchführung ein.
Unternehmen, die der norwegischen Buchführungspflicht unterliegen, müssen ihre Buchhaltung künftig mit einem elektronischen Buchhaltungssystem führen. Dies gilt auch für Unternehmen außerhalb Norwegens, die der norwegischen Einkommensteuer-, Vermögensteuer- oder Mehrwertsteuerpflicht unterliegen.
Nach dem Gesetz muss ein elektronisches Buchhaltungssystem die Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Finanzberichte ermöglichen und die automatisierte Verarbeitung elektronischer Rechnungen unterstützen.
Einführung voraussichtlich ab 2027
Obwohl das Gesetz nun verabschiedet wurde, gelten die neuen Anforderungen noch nicht unmittelbar.
Nach früheren Ankündigungen der Regierung soll die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer B2B-Rechnungen voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dieser Termin hängt jedoch weiterhin von der Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen und einem königlichen Erlass ab.
Die norwegische Steuerverwaltung wird nun die Durchführungsbestimmungen ausarbeiten, darunter den zugelassenen Rechnungsstandard, technische Spezifikationen und mögliche Ausnahmen.
Was bedeutet das für Unternehmen in Norwegen?
Auch wenn noch nicht alle Einzelheiten feststehen, ist die Verabschiedung des Gesetzes ein klares Signal, dass Unternehmen bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen und nicht auf die endgültigen technischen Vorgaben warten sollten.
Unternehmen sollten prüfen, ob ihre ERP- und Finanzsysteme strukturierte elektronische Rechnungen unterstützen, ihre digitale Buchführung bewerten und die Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen verfolgen. International tätige Unternehmen sollten zudem prüfen, wie sich die künftigen norwegischen Anforderungen in ihre europäische E-Invoicing-Strategie einfügen.
Sollte EHF als verpflichtender Rechnungsstandard bestätigt werden, wird Norwegen seine langjährige Ausrichtung auf das Peppol-Netzwerk weiter stärken. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen gewinnt Interoperabilität dadurch weiter an Bedeutung.
Änderungen, die Unternehmen umsetzen müssen
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen den norwegischen Buchführungspflichten unterliegt.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre ERP- und Finanzsysteme strukturiertes B2B E-Invoicing unterstützen.
- Überprüfen Sie Ihre digitalen Buchführungsprozesse und Ihre Buchhaltungssoftware.
- Verfolgen Sie die kommenden Durchführungsbestimmungen der norwegischen Steuerverwaltung.
- Bereiten Sie sich auf die voraussichtliche Einführung zum 1. Januar 2027 vor.



