Ungarn stellt ViDA-Ansatz für künftige e-Invoicing-Regeln vor

Konsultation zum nationalen Rahmen für digitale Mehrwertsteuerreform

Ungarn hat sein erstes Konzept zur Umsetzung des EU-Programms VAT in the Digital Age (ViDA) veröffentlicht. Die Nationale Steuer- und Zollbehörde (NAV) und das Ministerium für Nationale Wirtschaft haben eine öffentliche Konsultation gestartet, um Rückmeldungen von Unternehmen und Steuerexperten bis zum 20. Januar 2026 einzuholen. Dieser Vorschlag baut auf Entwicklungen auf, die wir in unserem Artikel über strengere ungarische e-Invoicing-Regeln beschrieben haben. Das neue Konzept zeigt klarer, wie das Land künftig nationale und grenzüberschreitende Rechnungsflüsse gestalten möchte.

Geplanter Umfang der verpflichtenden e-Invoicing

Ungarn plant die Einführung verpflichtender e-Invoicing-Pflichten für inländische B2B-Transaktionen, innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen und B2G-Austausch. Papierrechnungen bleiben für B2C möglich, aber die rechtlich gültige Version wird immer die EN 16931-konforme XML-Datei sein. Unternehmen können eigene Lösungen oder Dienstleister nutzen, um e-Rechnungen zu senden und zu empfangen.

Echtzeitmeldungen für Verkäufer und Käufer

Ein zentrales Element des ungarischen Ansatzes ist die doppelseitige Meldung. Verkäufer müssen Rechnungsdaten in Echtzeit übermitteln und für grenzüberschreitende Rechnungen Kern- oder vollständige Daten bereitstellen. Käufer müssen erhaltene Rechnungen innerhalb von fünf Tagen melden und später bestätigen, welche davon tatsächliche wirtschaftliche Vorgänge widerspiegeln.

Fünf-Eck-Modell für den Rechnungsaustausch

Ungarn schlägt ein Fünf-Eck-Modell vor, bestehend aus dem Verkäufer, dessen System oder Dienstleister, dem Käufer, dessen System oder Dienstleister und der Steuerbehörde. Das Land wird dem Peppol-Netzwerk beitreten, um sichere Übertragungskanäle bereitzustellen, deren Nutzung jedoch optional bleibt. Weitere Informationen zu Peppol finden Sie auf unserer Peppol-Lösungsseite.

Akkreditierung aller Rechnungssoftware

Alle Rechnungsprogramme müssen ein verpflichtendes Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Software muss nachweisen, dass sie konforme XML-Rechnungen erzeugen, fehlerhafte Daten blockieren und wichtige Umsatzsteuerfelder validieren kann. Es wird zwei Arten von Akkreditierungen geben, eine für Softwareanbieter und eine für Unternehmen, die eigene Lösungen verwenden.

Wie es weitergeht

Die Konsultation soll die technischen und operativen Details weiter ausarbeiten. NAV hat noch keinen Starttermin veröffentlicht, aber die ViDA-Pflichten für innergemeinschaftliche Echtzeitmeldungen gelten ab Juli 2030 in der gesamten EU. Für Unternehmen in Ungarn ist die Richtung klar. Datenqualität, strukturierte Rechnungsstellung und Konnektivität werden entscheidend. Unser früherer Überblick über Ungarns Änderungen und die Rolle von Peppol hilft bei der Vorbereitung auf kommende Anforderungen.

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