Ungarn bereitet sich auf wichtige Änderungen der e-Invoicing-Vorschriften vor. Die ungarische Steuerbehörde hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Rechnungsdaten zu verbessern. Wird er verabschiedet, treten die Änderungen am 1. Juli 2025 in Kraft.
Von Warnungen zu Fehlern: strengere Linie
Eine zentrale Änderung ist die Umwandlung von 21 bestehenden „Warnungen“ im Online-Rechnungssystem in „Fehlermeldungen“. Während eine „Warnung“ noch akzeptiert wird, führt ein „Fehler“ zur Ablehnung. Ziel ist die Verbesserung der Datenqualität und Vorbereitung auf e-VAT.
Höhere Strafen bei Verstößen
Die Steuerbehörde plant, das maximale Bußgeld von 500.000 HUF auf 1 Million HUF zu verdoppeln. Unternehmen müssen deshalb auf korrekte und zeitnahe Meldungen achten.
Neue Datenabgleich-Verfahren
Neu ist ein Verfahren zum Abgleich von Rechnungsdaten mit der Umsatzsteuererklärung. Bei Abweichungen kann ein Korrekturverfahren gestartet werden. Steuerpflichtige haben dann 15 Tage Zeit zur Anpassung.
Öffentliche Konsultation läuft noch
Der Gesetzentwurf kann noch kommentiert werden. Es wird jedoch erwartet, dass die meisten Vorschläge umgesetzt werden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen in Ungarn sollten:
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Ihr aktuelles e-Invoicing-System prüfen
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Risiken oder Inkonsistenzen identifizieren
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Sich auf strengere Prüfungen und Fristen vorbereiten
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Ihre Software aktualisieren und konform halten
Weitere Informationen
Sie finden den Gesetzentwurf hier: Gesetzentwurf PDF
Wichtige Lektüre für Buchhaltungsteams, Steuerberater und ERP-/Softwareanbieter mit Bezug zur ungarischen Mehrwertsteuer.