Ungarn bewegt sich in Richtung verpflichtendes E-Invoicing unter ViDA

Von Echtzeitmeldungen zu strukturierten XML-Rechnungen und Pflichten auf Käuferseite

Ungarn skizziert die ViDA-Richtung mit einem verpflichtenden E-Invoicing-Modell

Ungarn hat einen klaren Schritt in Richtung der EU-Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) gemacht. Die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) hat ein konzeptionelles Rahmenwerk veröffentlicht, das beschreibt, wie das Land den Übergang von kontinuierlicher Meldung zu verpflichtendem E-Invoicing gestalten will.

Diese Entwicklung kommt nicht überraschend. Ungarn hat bereits zuvor strengere Kontrollen und höhere Compliance-Anforderungen signalisiert, einschließlich Änderungen ab Mitte 2025. Diese Entwicklungen wurden ausführlicher in unserem vorherigen Beitrag zu strengeren E-Invoicing-Regeln in Ungarn erläutert.

Auch wenn es sich noch nicht um endgültige Gesetzgebung handelt, ist die Richtung eindeutig. Ungarn bereitet sich auf ein grundlegend anderes Rechnungsmodell vor, mit direkten Auswirkungen auf Finance und IT.

Von Meldung zu strukturiertem E-Invoicing

Ungarn betreibt bereits eines der fortschrittlichsten Echtzeit-Meldesysteme in Europa. Dieses Modell entwickelt sich nun in eine stärker strukturierte Richtung.

Die zentrale Veränderung besteht darin, dass Rechnungsdaten und Meldung nicht mehr als getrennte Prozesse behandelt werden. Stattdessen wird die Rechnung selbst zur Datenquelle. Dies bestätigt die bereits zuvor beschriebene Entwicklung, bei der sich Ungarn auf verpflichtendes E-Invoicing in Kombination mit Echtzeit-Meldung vorbereitet.

Für B2B- und B2G-Transaktionen muss die strukturierte Rechnung im Rahmen der Datenübermittlung an die Steuerbehörde übermittelt werden.

Verpflichtendes E-Invoicing wird voraussichtlich gelten für:

  • Inländische B2B-Transaktionen
  • Grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU
  • B2G-Transaktionen

Papierrechnungen bleiben auf B2C- und Drittlandstransaktionen beschränkt, müssen jedoch auch in diesen Fällen auf strukturierten XML-Daten basieren.

XML wird zur rechtlich maßgeblichen Rechnung

Eine der wichtigsten Veränderungen betrifft den rechtlichen Status der Rechnung.

Ungarn wird ein datenbasiertes Rechnungsmodell einführen, das sich am europäischen Standard EN 16931 orientiert und nationale Erweiterungen umfasst. In diesem Modell gilt:

  • Die XML-Datei ist die einzige rechtlich gültige Rechnung
  • Eine menschenlesbare Darstellung ist für B2B optional
  • Abweichungen zwischen XML und visueller Darstellung erfordern die Stornierung und Neuerstellung der Rechnung

Dies spiegelt eine breitere Entwicklung wider, bei der strukturierte Daten nicht mehr nur für Meldungen genutzt werden, sondern zur rechtlichen Grundlage der Rechnung werden.

Validierung rückt an den Anfang des Prozesses

Eine weitere strukturelle Veränderung betrifft den Zeitpunkt der Kontrolle.

Im zukünftigen Modell muss die Rechnungssoftware Folgendes validieren:

  • Verpflichtende Rechnungsangaben
  • Korrektheit der Steuernummer
  • Strukturelle Konformität

Schlägt die Validierung fehl, kann die Rechnung nicht ausgestellt werden. Dadurch verlagert sich die Compliance-Prüfung von nachgelagerten Kontrollen hin zu Echtzeit-Prävention.

Alle E-Invoicing-Lösungen müssen zudem von der NAV zertifiziert werden. Nicht konforme Systeme riskieren Sanktionen und den Entzug der Zulassung.

Der Käufer wird Teil der Compliance

Ungarn geht weiter als viele andere EU-Länder und führt Verpflichtungen auf Käuferseite ein.

Käufer müssen:

  • Eingehende Rechnungen innerhalb von fünf Tagen melden
  • Für inländische Transaktionen vollständige Rechnungsdaten übermitteln
  • Zusätzliche Statusberichte im Rahmen der Umsatzsteuererklärung bereitstellen

Dies baut direkt auf dem bestehenden Meldesystem Ungarns auf und erweitert es zu einem zweiseitigen Kontrollmechanismus.

Für Shared Service Center und Finance-Teams erhöht dies die Bedeutung der Validierung eingehender Rechnungen und der Abstimmung von Prozessen.

Fünf-Ecken-Modell mit optionalem Peppol

Ungarn bewegt sich in Richtung eines Fünf-Ecken-Modells, das sowohl Systeme von Lieferanten und Käufern als auch die Steuerbehörde einbezieht.

Peppol wird als Übertragungsnetzwerk unterstützt, ist jedoch nicht verpflichtend. Stattdessen setzt Ungarn weiterhin stark auf API-basierte Verbindungen zur Steuerbehörde.

Bemerkenswert ist, dass unsichere Übertragungswege wie E-Mail für den Austausch von B2B- und B2G-Rechnungen nicht mehr zulässig sind. Käufer müssen zudem vor der Ausstellung einer Rechnung eindeutig identifiziert werden.

Was dies für Europa bedeutet

Auch wenn es sich noch um ein konzeptionelles Rahmenwerk handelt, ist die Richtung klar und steht im Einklang mit breiteren Entwicklungen innerhalb der EU.

Drei Trends zeichnen sich ab:

  • Strukturierte Daten werden zur rechtlichen und operativen Grundlage der Rechnungsstellung
  • Validierung erfolgt zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung
  • Käufer werden zu aktiven Teilnehmern der Compliance

Ungarn ist kein Einzelfall. Diese Entwicklungen zeigen sich zunehmend auch in anderen nationalen ViDA-Ansätzen.

Was Unternehmen vorbereiten sollten

Auch ohne endgültige Gesetzgebung ist eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich.

Unternehmen in Ungarn und in ganz Europa sollten prüfen:

  • Ob ihre aktuellen Rechnungssysteme EN 16931 XML als primäres Format unterstützen
  • Wie Validierung heute erfolgt und welche Anpassungen für Echtzeitkontrollen notwendig sind
  • Welche Auswirkungen die Käuferpflichten auf AP-Prozesse haben
  • Wie gut sie auf API-basierte Integrationen mit Steuerbehörden vorbereitet sind

E-Invoicing bedeutet heute mehr als die Digitalisierung von Rechnungen. Es geht um die Neugestaltung des gesamten Rechnungsprozesses auf Basis validierter, strukturierter Daten.

Ungarn zeigt, wie diese Zukunft in der Praxis aussehen kann.

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