Ab dem 2. Februar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) in Griechenland für alle Business-to-Business (B2B) Transaktionen verpflichtend. Die Reform, geleitet vom Wirtschaftsministerium und der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen (IAPR), umfasst einen stufenweisen Einführungsplan, Anreize für frühzeitige Einführung und die vollständige Integration in die nationale myDATA-Plattform.
Griechenland macht einen weiteren entscheidenden Schritt in seiner digitalen Transformation, indem es die elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend macht. Dies folgt auf frühere Reformen, die in unseren Artikeln zur E-Invoicing-Zeitachse in Griechenland und zu den ursprünglichen Plänen für 2025 beschrieben sind. Zusammen zeigen diese Initiativen die langfristige Strategie der Regierung, Steuerberichte zu vereinfachen, Mehrwertsteuerbetrug zu reduzieren und ein transparentes, wettbewerbsfähiges Geschäftsumfeld zu schaffen.
Stufenweise Einführung ab 2026
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung erfolgt in zwei Phasen, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben:
- Phase A (ab 2. Februar 2026): Große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1 Mio. € im Jahr 2023 müssen strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Eine kurze Übergangsfrist gilt bis zum 31. März 2026.
- Phase B (ab 1. Oktober 2026): Alle übrigen Unternehmen müssen bis Ende des Jahres konform sein, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026.
Die Regelung gilt für inländische B2B-Transaktionen und für Transaktionen mit Nicht-EU-Unternehmen. Innerhalb der EU bleibt die elektronische Rechnungsstellung vorerst optional, um sich schrittweise an die EU-Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) anzupassen.
Anreize für frühe Einführung
Zur Förderung einer frühzeitigen Umsetzung bietet Griechenland steuerliche Vorteile:
- Vollständige und zusätzliche 100 % Abschreibung für technische Ausrüstung und Software.
- Eine 100 %ige Erhöhung der abzugsfähigen E-Invoicing-Kosten im ersten Jahr, wenn die Einführung mindestens zwei Monate vor der Frist erfolgt.
Diese Maßnahmen belohnen frühe Anwender und fördern die digitale Compliance in allen Branchen.
Integration mit myDATA- und e-Transport-Systemen
Die Reform ist eng mit der digitalen Buchhaltungs- und Steuerplattform myDATA verbunden. Durch die direkte Übermittlung von Rechnungsdaten an myDATA profitieren Unternehmen von vorausgefüllten Mehrwertsteuererklärungen, vereinfachten Prozessen und weniger Verwaltungsaufwand.
Diese Ankündigung ergänzt die Entwicklungen, die in unserem Artikel über die Einführung des griechischen e-Transport-Systems beschrieben sind. Zusammen bilden E-Invoicing und e-Transport das Rückgrat der nationalen digitalen Berichterstattungsinfrastruktur und verbessern die Genauigkeit und Compliance.
Änderungen, die Unternehmen umsetzen müssen
- Bereiten Sie sich auf die verpflichtende E-Rechnungsstellung ab Februar 2026 vor, je nach Unternehmensgröße.
- Stellen Sie sicher, dass ERP- und Buchhaltungssysteme mit myDATA und zertifizierten Dienstleistern kompatibel sind.
- Erwägen Sie eine frühzeitige Einführung, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Verfolgen Sie technische Leitlinien der IAPR und des Wirtschaftsministeriums.
Offizielle Quelle: Zur vollständigen Ankündigung der griechischen IAPR.



