Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert, um ihn an die GoBD-Aktualisierung vom Juli 2025 und das neue verpflichtende e-Invoicing-System anzupassen. Die Überarbeitung präzisiert Vorschriften zu Buchführung, Aufzeichnungssystemen und Dokumentenaufbewahrung und sorgt für mehr Einheitlichkeit im digitalen Steuerumfeld Deutschlands.
AEAO wird an digitale Steuerberichterstattung angepasst
Am 1. September 2025 veröffentlichte das BMF eine Änderung des AEAO. Die Anpassung trat sofort in Kraft und modernisiert wesentliche Vorschriften der Steuerverwaltung im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Sie betrifft drei Hauptbereiche: Buchführungspflichten, elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) und Anforderungen an die Dokumentenaufbewahrung.
Diese Änderung folgt auf die GoBD-Aktualisierung vom Juli 2025, die die Grundsätze zur Verwaltung und Speicherung elektronischer Finanzdaten modernisierte. Mehr dazu in unserem Beitrag Deutschland aktualisiert GoBD-Regeln für das e-Invoicing-Mandat 2025. Beide Maßnahmen bereiten den Weg für die verpflichtende B2B-e-Rechnung, die schrittweise zwischen 2025 und 2028 eingeführt wird.
Klarstellungen zu TSE und Ausfallverfahren
Eine praxisrelevante Klarstellung in der aktuellen Änderung beschreibt, wie Unternehmen bei technischen Ausfällen ihrer zertifizierten TSE-Systeme vorgehen sollen. Der Erlass verweist auf andere Abschnitte, die die konformen Ausweich- und Dokumentationsverfahren erläutern, um Betriebsfähigkeit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Teil der umfassenden e-Invoicing-Reform in Deutschland
Diese Änderung ist Teil einer breiteren Initiative der Finanzverwaltung, die e-Invoicing-Infrastruktur zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Bereits Anfang des Jahres wurden die Plattformen ZRE und OZG-RE zusammengeführt, um ein einheitliches digitales Berichtssystem zu schaffen. Weitere Informationen bietet unser Artikel mit den häufigsten Fragen zum deutschen e-Invoicing-Mandat.
Das BMF wird die vollständige Änderung im Bundessteuerblatt veröffentlichen. Das offizielle Schreiben vom 1. September 2025 ist auf der Website des Ministeriums verfügbar: BMF-Schreiben herunterladen (PDF).
Wichtige Punkte für Unternehmen
- Überprüfen Sie Buchführungs- und Dokumentenprozesse auf Übereinstimmung mit den aktualisierten AEAO- und GoBD-Vorgaben.
- Stellen Sie sicher, dass TSE-Systeme den neuen Betriebs- und Notfallanforderungen entsprechen.
- Verstehen Sie diese Reform als Teil der breiteren Digitalisierungsstrategie Deutschlands im Bereich e-Invoicing und Steuerwesen 2025–2028.
- Behalten Sie kommende Veröffentlichungen des BMF und Updates im Bundessteuerblatt im Blick.
Unternehmen sollten interne Compliance-Prozesse aktualisieren, Dokumentationsrichtlinien überprüfen und sicherstellen, dass Buchhaltungssysteme vollständig mit den neuen e-Invoicing- und TSE-Vorgaben kompatibel sind.



