Die belgische Steuerbehörde hat kürzlich auf ihrer Website bestätigt: Ausländische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ohne feste Niederlassung in Belgien unterliegen nicht der kommenden E-Rechnungsverpflichtung. Die Ausnahme gilt sowohl für das Versenden als auch für den Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen.
Klarheit für grenzüberschreitende Unternehmen
Diese Klärung ist eine gute Nachricht für ausländische Firmen, die in Belgien tätig sind, jedoch außerhalb der Landesgrenzen ansässig sind. Sie müssen ab Januar 2026 nicht sofort den neuen E-Rechnungsanforderungen entsprechen – und gewinnen dadurch Zeit für die weitere Planung.
Sie bereiten sich gerade auf die E-Rechnungspflicht vor? Unser früherer Artikel hilft weiter: Vorbereitung auf das belgische B2B-Mandat.
Aber 2028 könnte sich alles ändern
Derzeit ist die Lage klar – aber nicht dauerhaft. Die belgische Regierung plant eine umfassendere Umstellung auf Echtzeit-Umsatzsteuerberichte ab 2028. Dann könnten auch ausländische USt-Nummern betroffen sein.
Mehr dazu in unserem Artikel: Belgien plant Echtzeit-USt-Meldung ab 2028.
Was bedeutet das konkret?
Derzeit müssen nicht in Belgien ansässige USt-pflichtige Unternehmen nichts unternehmen. Es ist aber ratsam, die Entwicklungen weiter zu verfolgen und die eigene Registrierungsstruktur zu überprüfen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.