Ein königlicher Erlass vom 14. Juli 2025 bestätigt den rechtlichen und technischen Rahmen für das verpflichtende B2B-E‑Rechnungssystem in Belgien ab dem 1. Januar 2026. Der Erlass behandelt Rechnungsformate, Übertragungsmethoden, Rundungsregeln und Sanktionen bei Verstößen.
Verpflichtende strukturierte E‑Rechnung
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Rechnungen zwischen in Belgien ansässigen und umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das dem europäischen Standard EN 16931 entspricht – einschließlich des Peppol BIS UBL-Formats.
Peppol als Standardübertragungskanal
Peppol ist der Standard für das Senden und Empfangen von E‑Rechnungen. Andere EN 16931-konforme Formate sind nur mit Zustimmung beider Parteien erlaubt, sofern die Peppol-Fähigkeit erhalten bleibt.
Technische Bereitschaft erforderlich
Alle betroffenen Unternehmen müssen technisch in der Lage sein, Rechnungen über Peppol zu senden und zu empfangen – auch wenn sie alternative Formate nutzen. Dies gewährleistet eine einheitliche Einhaltung.
Nur Rundung auf Gesamtsumme
Die Mehrwertsteuer darf nur auf die Gesamtsumme gerundet werden. Zeilenweise Rundung ist nicht mehr zulässig. Systeme müssen entsprechend angepasst werden.
Bußgelder bei Nichteinhaltung
Der Erlass sieht folgende Bußgelder bei fehlender Peppol-Fähigkeit vor:
- 1.500 € beim ersten Verstoß
- 3.000 € beim zweiten Verstoß
- 5.000 € bei weiteren Verstößen
Erneute Bußgelder können frühestens drei Monate später verhängt werden. Weitere steuerrechtliche Sanktionen bleiben bestehen.
Geltungsbereich und Ausblick
Die Regelung gilt für alle in Belgien umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen mit fester Niederlassung. Nicht ansässige Steuerpflichtige sind derzeit ausgenommen, könnten aber ab 2028 in das geplante E‑Reporting einbezogen werden. Eine Übersicht über betroffene Gruppen finden Sie hier.
Der Erlass ist auch ein erster Schritt hin zum belgischen Echtzeit-Meldesystem, das ab 2028 erwartet wird.
Wichtige Punkte
- B2B-Rechnungen müssen ab 1. Januar 2026 strukturiert über Peppol übermittelt werden
- Peppol-Fähigkeit ist verpflichtend, auch bei alternativen Formaten
- Mehrwertsteuer nur auf Gesamtbetrag runden
- Bußgelder von 1.500 € bis 5.000 € möglich
- Nicht ansässige Steuerpflichtige sind vorerst ausgenommen
- E‑Reporting wird ab 2028 erwartet
Weitere Vorbereitungen finden Sie in unserem Leitfaden zur B2B-E‑Rechnungspflicht in Belgien.
Weitere Ressourcen
Der vollständige Erlass vom 14. Juli 2025 enthält rechtliche Details für betroffene Unternehmen. Die PDF-Version ist auf Flämisch hier verfügbar.



