Spanien verschiebt Verifactu um ein Jahr

Die spanische Steuerbehörde gewährt mehr Zeit für die Verifactu-Einführung

Spanien hat eine weitere Verschiebung der Einführung von Verifactu bestätigt, dem nationalen E-Invoicing-System. Die verpflichtenden Starttermine wurden um ein Jahr verschoben, wodurch Unternehmen und Selbstständige mehr Zeit zur Vorbereitung erhalten.

Das spanische E-Invoicing-Rahmenwerk hat sich in den letzten Jahren schrittweise entwickelt. Frühere Beiträge erläuterten, wie Spanien die EU-Kommission offiziell über seine B2B-E-Invoicing-Pläne informiert hat und wie nationale Anforderungen anschließend an EU-Standards angepasst wurden. Die aktuelle Verschiebung ist Teil dieser kontinuierlichen Entwicklung.

Aktualisierter Verifactu-Zeitplan

Nach dem überarbeiteten Zeitplan gilt Verifactu wie folgt:

  • Ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit Körperschaftsteuerpflicht.
  • Ab 1. Juli 2027 für andere Unternehmen und Selbstständige.

Diese Termine ersetzen die zuvor angekündigten Fristen im Januar und Juli 2026. Diese waren bereits zuvor angepasst worden, wie in unserer Analyse zur Verschiebung des E-Invoicing-Go-Lives in Spanien beschrieben. Insgesamt zeigt sich, dass sich das spanische E-Invoicing-Regime weiterentwickelt.

Warum Verifactu relevant ist

Verifactu ist Teil der spanischen Strategie zur Stärkung der fiskalischen Kontrolle, zur Verbesserung der Steuertransparenz und zur Bekämpfung von Betrug, insbesondere durch sogenannte Dual-Use-Software. Das von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) entwickelte System führt strengere technische und meldebezogene Anforderungen ein.

Wie bereits in unserer Berichterstattung zur Angleichung an EU-E-Invoicing-Standards dargestellt, baut Verifactu auf bestehenden regulatorischen Grundlagen auf.

Rechnungssoftware muss Datensätze erzeugen, die nachträglich nicht verändert werden können und strukturiert sowie sicher an die Steuerbehörden übermittelt werden.

Gleichzeitig soll Verifactu die steuerliche Compliance für KMU und Selbstständige vereinfachen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die Verschiebung ändert nichts an Umfang oder Zielsetzung der Reform. Unternehmen in Spanien sollten weiterhin prüfen, ob ihre Rechnungsprozesse den Verifactu-Anforderungen entsprechen.

Dies sollte im Kontext der zunehmenden europäischen E-Invoicing-Pflichten betrachtet werden.

Die offizielle Bestätigung der Verschiebung wurde im Dezember 2025 vom spanischen Finanzministerium veröffentlicht.

Zentrale Erkenntnisse

  • Unternehmen müssen ihre Planung auf die Verifactu-Fristen 2027 anpassen.
  • Rechnungssoftware sollte auf Compliance, Integrität und Nachvollziehbarkeit geprüft werden.
  • Dual-Use- oder nicht konforme Systeme müssen identifiziert werden.
  • Die Vorbereitung auf Verifactu sollte in eine umfassendere EU-E-Invoicing-Strategie eingebettet sein.

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