Das polnische Finanzministerium hat zusätzliche technische Details zur geplanten Abschaltung von KSeF 1.0 veröffentlicht, im Vorfeld der verpflichtenden Einführung von KSeF 2.0. Diese Klarstellung folgt auf frühere Updates zur Übergangszeitachse, zur technischen Umsetzung und zu den Vorbereitungsschritten für Unternehmen und Softwareanbieter.
In einem Update im Februar bestätigte das Ministerium bereits die übergeordnete Planung für den Übergang zu KSeF 2.0 und den Schritt hin zur verpflichtenden Nutzung, einschließlich wichtiger Meilensteine bis 2026, wie erläutert in Poland KSeF update for February 2026.
Weitere Mitteilungen konzentrierten sich darauf, wie der Rollout technisch umgesetzt wird und wie der Zugang zum neuen System organisiert ist, während Polen die Einführung von KSeF 2.0 weiter vorantrieb und die Produktionsumgebung vorbereitete, beschrieben in Poland advances KSeF 2.0 rollout.
Zuletzt wurden aktualisierte Handbücher, FAQs und eine offizielle Roadmap veröffentlicht, die detaillierte Hinweise zu Berechtigungen, Zertifikaten und Systemzugriff geben, wie dargestellt in New manuals, FAQs and roadmap published for KSeF 2.0.
Die neueste technische Mitteilung baut direkt auf diesen Grundlagen auf und bestätigt die endgültige operative Abschaltung von KSeF 1.0 sowie des Moduls für Zertifikate und Berechtigungen (MCU).
Änderungen während des Wartungsfensters
Zur Fertigstellung der Implementierung von KSeF 2.0 ist ein technisches Wartungsfenster vom 26. bis 31. Januar 2026 vorgesehen. In diesem Zeitraum sind sowohl KSeF 1.0 als auch das MCU nicht verfügbar. Diese Klarstellung ist insbesondere vor dem Hintergrund früherer Hinweise zur Verwaltung von Berechtigungen und Zertifikaten unter KSeF 2.0 relevant.
Der 25. Januar 2026 ist somit der letzte Tag, an dem Unternehmen KSeF-Zertifikate erstellen, Authentifizierungstokens generieren oder Berechtigungen über das MCU vergeben können. Alle vor diesem Datum vorgenommenen Aktionen gelten weiterhin in der Produktionsumgebung von KSeF 2.0. Nach dem Wartungsfenster ist das MCU nicht mehr zugänglich. Ab dem 1. Februar 2026 erfolgen Zertifikats- und Tokenerstellung ausschließlich über die KSeF 2.0 Taxpayer Application.
Endgültige Abschaltung von KSeF 1.0
Das Ministerium hat nun auch das endgültige Abschaltdatum bestätigt. Am 1. Februar 2026 werden KSeF 1.0 und das MCU dauerhaft außer Betrieb genommen. Ab diesem Zeitpunkt ist KSeF 2.0 das einzige verfügbare und verpflichtende E-Invoicing-System in Polen. Damit wird jede verbleibende Unsicherheit über einen Parallelbetrieb beseitigt und die Übergangsphase formell abgeschlossen.
Wichtige Termine
25. Januar 2026: Letzter Tag zur Erstellung von KSeF-Zertifikaten, Authentifizierungstokens oder Berechtigungen über das MCU.
26. bis 31. Januar 2026: KSeF 1.0 und das MCU aufgrund technischer Wartung nicht verfügbar.
28. Januar 2026: KSeF 2.0 API in der Produktionsumgebung für Verifizierungszwecke verfügbar.
1. Februar 2026: KSeF 2.0 geht live, KSeF 1.0 und das MCU werden dauerhaft eingestellt.
Was bedeutet das für Unternehmen
Für Unternehmen, die die bisherigen KSeF-Updates, Roadmaps und Dokumentationen verfolgt haben, markiert diese Ankündigung den Übergang von der Vorbereitung zur Umsetzung. Unternehmen, die noch keine Zertifikate, Tokens oder Berechtigungen über das MCU erstellt haben, sollten dies spätestens bis zum 25. Januar 2026 erledigen. Diese Einstellungen bleiben in KSeF 2.0 gültig.
Ab dem 1. Februar 2026 erfolgen Berechtigungsverwaltung, Tokenerstellung und Zertifikatsverwaltung vollständig über die KSeF 2.0 Taxpayer Application. Unternehmen, die diese Schritte erst nach dem Wartungsfenster durchführen, müssen sie im neuen System abschließen. Während des Wartungszeitraums können weiterhin ZAW-FA-Formulare bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden, um grundlegende KSeF-Berechtigungen zu erhalten.
Früher Zugang zur KSeF 2.0 API
Ab dem 28. Januar 2026 steht die KSeF 2.0 API in der Produktionsumgebung zu Verifizierungszwecken zur Verfügung. Dies ermöglicht es Unternehmen und Softwareanbietern, Benutzerauthentifizierung, Berechtigungsprüfungen, Zertifikatsanträge und Tokenerstellung zu testen. Für Organisationen, die ihre Integrationen finalisieren, stellt dies einen letzten Prüfpunkt vor der verpflichtenden Einführung von KSeF 2.0 dar.