Frankreich hat das Haushaltsgesetz 2026 formell verabschiedet und bestätigt damit zentrale Änderungen der nationalen B2B E-Invoicing- und E-Reporting-Pflicht. Das Gesetz, angenommen am 2. Februar 2026, macht frühere politische Ankündigungen rechtsverbindlich und schafft zusätzliche Klarheit für Unternehmen, die sich auf die stufenweise Einführung ab September 2026 vorbereiten.
Die Verabschiedung baut auf einer strukturierten Roadmap zur verpflichtenden E-Invoicing-Einführung in Frankreich auf. Im vergangenen Jahr haben die französischen Behörden erläutert, wie Frankreich auf den E-Invoicing-Rollout 2026 hinarbeitet, gefolgt von der Veröffentlichung aktualisierter E-Invoicing-Standards für 2026.
Anfang 2026 wurde der Rahmen zudem praktisch in der französischen E-Invoicing-Pilotphase getestet.
Das Haushaltsgesetz 2026 konsolidiert diese Entwicklungen nun in einer stabilen rechtlichen Grundlage und präzisiert Umfang, Terminologie und Durchsetzungsregeln.
E-Invoicing-Pflicht in Frankreich durch Haushaltsgesetz 2026 bestätigt
Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird das Public Invoicing Portal (PPF) formell als zentrales Verzeichnis für das Rechnungsrouting bestimmt. Akkreditierte Plattformen werden nun offiziell als Plateforme Agréée (PA) bezeichnet.
Zudem bestätigt das Gesetz, dass E-Reporting für Transaktionen außerhalb des inländischen B2B E-Invoicing-Bereichs gilt, einschließlich B2C- und grenzüberschreitender Umsätze.
Verschiebung für nicht ansässige Unternehmen
Große und mittelgroße nicht ansässige Steuerpflichtige erhalten eine Verschiebung ihrer E-Reporting-Pflicht von September 2026 auf September 2027.
Für multinationale Konzerne entstehen damit parallele Compliance-Zeitpläne.
Plattformkontinuität und angepasste Sanktionen
Eine neue Mindestverpflichtung zur einjährigen Servicekontinuität verpflichtet die bisherige PA, bei einem Plattformwechsel die Kontinuität sicherzustellen.
Die Bußgelder für E-Invoicing steigen auf 50 € pro Rechnung, gedeckelt auf 15.000 € pro Kalenderjahr.
Warum das Haushaltsgesetz 2026 relevant ist
Mit der Verabschiedung steht die strukturelle Ausgestaltung des französischen E-Invoicing- und E-Reporting-Systems nun rechtlich fest.
Für Finance-Verantwortliche in ERP-getriebenen Umgebungen verschiebt sich der Fokus auf operative Umsetzung.
Maßnahmen für Unternehmen
- Ausrichtung mit einer akkreditierten PA sicherstellen
- Stammdaten für das zentrale Verzeichnis validieren
- E-Invoicing- und E-Reporting-Flüsse klar trennen
- Bußgeldrisiken neu bewerten
- Zeitpläne für ansässige und nicht ansässige Einheiten anpassen
Frankreich hat regulatorische Klarheit geschaffen. Entscheidend ist nun die kontrollierte Umsetzung.