Am 5. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission das Protokoll der 126. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses vom 21. März. Diese Sondersitzung konzentrierte sich vollständig auf die erste Phase der Umsetzung des Mehrwertsteuerpakets für das digitale Zeitalter (ViDA), das der EU-Rat am 11. März 2025 offiziell verabschiedet hatte.
Auf der Tagesordnung
Die Sitzung behandelte zwei unmittelbar betroffene Bereiche: Änderungen bei den E-Rechnungsverpflichtungen und Aktualisierungen des Meldeverfahrens im Rahmen des Import-One-Stop-Shop (IOSS). Diese Änderungen treten am 20. Tag nach Veröffentlichung der ViDA-Richtlinie im Amtsblatt der EU in Kraft.
E-Rechnung: Klärung des Anwendungsbereichs
Die Kommission stellte ein Papier zu den geänderten Artikeln 218 und 232 der Mehrwertsteuerrichtlinie vor und erläuterte, wie die Mitgliedstaaten nun E-Rechnungen für bestimmte Transaktionen und Steuerpflichtige vorschreiben können. Diese frühe Klärung soll eine einheitliche Auslegung und Anwendung in der EU gewährleisten. Entsprechende Leitlinien werden vorbereitet.
Mehr Details bei IOSS-Meldungen
Die Sitzung behandelte auch neue Regeln, die eine Aufschlüsselung der IOSS-Monatsmeldungen nach Verbrauchsmitgliedstaat verlangen. Dies soll den Steuerbehörden bessere Prüfeinblicke ermöglichen. Einige Mitgliedstaaten äußerten technische Bedenken, insbesondere zur Verwendung der EORI-Nummer bei fehlender Verbraucheradresse. Die Kommission stellte klar, dass die Verbraucheradresse die primäre Referenz bleibt, die EORI-Nummer dient nur als Ersatz.
Laufende Arbeiten
Die Kommission verwies zudem auf laufende Arbeiten zur Absicherung der IOSS-Nummer gegen Missbrauch. Ein detaillierteres Update dazu erfolgt im Treffen der Gruppe zur Zukunft der Mehrwertsteuer am 28. März 2025.
Wichtigste Erkenntnisse
- Mitgliedstaaten können nun E-Rechnungen gemäß den überarbeiteten Artikeln 218 und 232 vorschreiben.
- Es wurde geklärt, wer betroffen ist und wie sich dies auf künftige Meldevorgaben auswirkt.
- IOSS-Monatsmeldungen müssen jetzt nach Verbrauchsmitgliedstaat aufgeschlüsselt werden.
- Bedenken zur Nutzung von EORI-Nummern bei fehlender Adresse wurden geäußert.
- Ein Folgeupdate zur Sicherung der IOSS-Nummer ist für Ende März geplant.
Mehr erfahren
Für alle, die von diesen Änderungen betroffen sind – insbesondere im grenzüberschreitenden E-Commerce und digitalen Dienstleistungen – liefert das vollständige Protokoll wichtige Einblicke:
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