Belgien aktualisiert den Gesetzesentwurf zur B2B E-Invoicingpflicht 2026

Neue Klarstellungen bestätigen den Start 2026 und verfeinern den Umfang
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Belgien präzisiert seine B2B E-Invoicingpflicht für 2026

Belgien hat einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die B2B E-Invoicingpflicht für 2026 konkretisiert. Der Text klärt Umfang und Ausnahmen, richtet die Regeln an der EU Richtlinie VAT in the Digital Age aus und bestätigt den Starttermin am 1. Januar 2026.

Der Entwurf folgt mehreren Aktualisierungen aus 2024 und 2025. Dazu gehörten Hinweise zur nationalen Einführung, die geplante Schliessung von Hermes und die Einführung einer bedingten Übergangsfrist. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unseren früheren Beiträgen zum Übergangszeitraum, zu den neuen Richtlinien, zur Schliessung von Hermes und zum Dekret von 2025.

Belgien geht damit einen weiteren Schritt in Richtung verpflichtender B2B E-Invoicing. Am 3. Dezember 2025 veröffentlichte die Regierung einen Gesetzesentwurf mit gezielten Anpassungen für 2026. Ziel ist es, nationale Vorschriften an die EU Richtlinie VAT in the Digital Age anzugleichen und Unternehmen mehr Klarheit für die Vorbereitung auf den Go Live zu bieten.

Warum dieser Entwurf wichtig ist

Das Dokument klärt mehrere Punkte, die Organisationen seit dem Dekret 2025 und den späteren Verwaltungshinweisen angesprochen haben. Unternehmen benötigten vor allem Klarheit zu Grenzfällen, Ausnahmen und zum Zusammenspiel zwischen belgischen Regeln und künftigen EU Vorgaben.

Die Klarstellungen helfen Finance, Tax und IT Teams zu beurteilen, ob die Pflicht gilt, welches Format erforderlich ist und wie ein EN 16931 konformer Prozess aussehen sollte. Sie bauen auf früheren Erkenntnissen unserer Guidance für 2026 auf.

Wesentliche Klarstellungen

Der Gesetzesentwurf enthält vier wichtige Punkte für Unternehmen.

1. Angleichung an die EU Richtlinie VAT in the Digital Age

Die belgischen Vorschriften werden angepasst, um konsistent mit den kommenden EU Anforderungen für strukturierte Rechnungen und Echtzeitmeldungen zu sein. Dies verringert das Risiko zusätzlicher Anpassungen, sobald die EU Regeln weiterentwickelt werden.

2. Nicht in Belgien ansässige Steuerpflichtige sind ausgenommen

Unternehmen, die nicht in Belgien ansässig sind, aber eine belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, fallen gemäss dem Entwurf nicht unter die Verpflichtung. Dies schafft Klarheit für internationale Gruppen.

3. Ausnahme, wenn der Empfänger keine strukturierte Rechnung empfangen kann

Kann ein Empfänger technisch keine strukturierte E-Rechnung empfangen, darf der Lieferant eine normale Rechnung ausstellen, elektronisch oder auf Papier.

Die Ausnahme gilt nur, wenn die Einschränkung nachweisbar ist. Sie ist nicht als allgemeiner Grund gedacht, die Einführung zu verzögern.

4. Starttermin bleibt der 1. Januar 2026

Es gibt keine zusätzlichen Übergangsfristen oder eine gestufte Einführung. Unternehmen müssen von vollständiger Compliance ab dem 1. Januar 2026 ausgehen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Organisationen in Belgien sollten ihre Rechnungsprozesse, ERP Systeme und Partnerlandschaft im Hinblick auf diese Klarstellungen überprüfen. Die Ausnahme für nicht ansässige Steuerpflichtige schafft Klarheit, und die Übergangsregelung bietet Lieferanten eine begrenzte Notlösung.

Zugleich ist die Richtung eindeutig. EN 16931 konformes E-Invoicing wird zum Standard. Finance und IT Teams sollten sicherstellen, dass ihre Systeme bereit sind, strukturierte Rechnungen über Peppol oder andere akzeptierte Kanäle zu senden und zu empfangen.

Der vollständige Gesetzestext ist über die Website des belgischen Parlaments abrufbar:

Vollständiger Gesetzesentwurf

Wichtige Punkte für Unternehmen

Massnahmen, die Unternehmen aufgrund des Entwurfs berücksichtigen sollten:

  • Prüfen, ob die Organisation innerhalb oder ausserhalb des Anwendungsbereichs liegt.
  • Vorbereitung auf das Senden und Empfangen strukturierter Rechnungen ab 2026.
  • Dokumentieren, wie Fälle gehandhabt werden, in denen Kunden keine strukturierten Rechnungen empfangen können.
  • Abstimmung von Compliance, Tax und IT mit der EU VAT in the Digital Age Roadmap.

Für einen vollständigen Überblick empfehlen wir, den Entwurf zusammen mit früheren Aktualisierungen zu prüfen, wie dem Dekret von 2025 und den Verwaltungshinweisen.

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