Kroatien führt eine E-Rechnungspflicht ein

Gestaffelter Rollout beginnt im September 2025.

Am 13. Juni 2025 hat Kroatien offiziell sein neues Fiscalisierungsgesetz im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Entwicklung markiert den offiziellen Start von „Fiscalization 2.0“, einem Projekt zur Modernisierung des steuerlichen und transaktionsbezogenen Rahmens des Landes. Das neue Gesetz schreibt die Nutzung von E-Rechnungen und die Echtzeitmeldung von Transaktionen für ein breites Spektrum geschäftlicher Vorgänge vor.

Pflicht zur E-Rechnung für B2B und B2G

Das neue Gesetz führt ein dezentrales E-Rechnungsmodell ein, das für inländische B2B- (Business-to-Business) und B2G-Transaktionen (Business-to-Government) gilt. Rechnungsaussteller und -empfänger müssen zertifizierte Informationsintermediäre nutzen, um E-Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Kleinunternehmen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erhalten eine kostenlose, von der Regierung bereitgestellte Anwendung, um die Anforderungen zu erfüllen.

Alle E-Rechnungen müssen dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen, ergänzt durch lokale Anpassungen. Wichtig ist, dass sowohl der Aussteller als auch der Empfänger verpflichtet sind, die Rechnungen zu melden: Aussteller bei Ausstellung, Empfänger innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt.

CTC-Meldung umfasst nun auch B2C

Auch Continuous Transaction Controls (CTC) sind Teil der Neuerungen. Das Gesetz verlangt die Echtzeitmeldung von B2C- (Business-to-Consumer), B2B- und B2G-Transaktionen. Diese Meldepflicht soll die Mehrwertsteuerberichterstattung vereinfachen und bestimmte herkömmliche Steuererklärungen ersetzen.

Metadata Services Directory zur Unterstützung der Compliance

Zur Sicherstellung einer korrekten Identifizierung von Steuerpflichtigen führt das Gesetz ein zentrales Metadata Services Directory (AMS) ein. Dieses Verzeichnis hilft dabei, Teilnehmerdaten im gesamten E-Rechnungs- und Meldesystem zu verifizieren, wodurch Verwaltungsaufwand und Fehler reduziert werden.

Einführung beginnt im September 2025

  • 1. September 2025: Testumgebung wird zur freiwilligen Nutzung geöffnet
  • 1. Januar 2026: Verpflichtende E-Rechnung und Meldung für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen
  • 1. Januar 2027: Verpflichtungen werden auf nicht-mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen und öffentliche Organisationen ausgeweitet

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen, die in Kroatien tätig sind, sollten jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Dazu gehört die Auswahl eines zertifizierten Intermediärs, die Aktualisierung von Rechnungsformaten und die Integration in die neuen Meldesysteme. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden oder gemischten Transaktionstypen wird ein frühzeitiger Test empfohlen, um Compliance-Risiken vor der Frist 2026 zu minimieren.

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