Slowakei veröffentlicht Leitfaden zu MwSt-Änderungen

Neue Mehrwertsteuerregeln gelten ab 2027 und 2030
Slovakia Bratislava

Slowakei definiert nächste Phase der MwSt-Reformen


Am 14. Januar 2026 veröffentlichte die Slowakische Finanzverwaltung den Leitfaden Nr. 1/DPH/2026/I. Er liefert weitere Details zur nächsten Phase der Änderungen am slowakischen MwSt-Gesetz. Der Leitfaden bestätigt mehrere Anpassungen, die in zwei Schritten in Kraft treten, am 1. Januar 2027 und am 1. Juli 2030.

Diese Änderungen sind Teil der breiteren Initiative der Slowakei, MwSt-Prozesse zu modernisieren, die Datenqualität zu erhöhen und digitale Meldepflichten zu stärken. Das knüpft an frühere Schritte an, darunter der Aufbau einer nationalen e-invoicing-Infrastruktur und die Peppol-Anbindung, wie bereits beschrieben in Die Slowakei bereitet die Peppol-Infrastruktur für nationales e-invoicing vor.

Auch wenn nicht alle Änderungen sofort gelten, erhalten Unternehmen durch den Leitfaden frühzeitig Klarheit darüber, wie sich die MwSt-Compliance in der Slowakei in den kommenden Jahren entwickeln wird.

Wichtige Änderungen ab 1. Januar 2027

Ab Januar 2027 greifen mehrere praktische MwSt-Anpassungen. Eine der wichtigsten betrifft verpflichtende Rechnungsangaben, mit neuen Datenfeldern, die auf slowakischen MwSt-Rechnungen zwingend enthalten sein müssen. Das betrifft sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen.

Der Leitfaden bestätigt zudem verlängerte Fristen für Sammelrechnungen und gibt Unternehmen damit mehr Spielraum in bestimmten Abrechnungsszenarien. Parallel werden die Meldepflichten für grenzüberschreitende Vorgänge ausgeweitet, wodurch mehr Transaktionsdaten an die slowakische Steuerverwaltung zu übermitteln sind.

Diese Änderungen bauen auf früheren Signalen zur strukturierten Rechnungsstellung und zum Reporting auf. Konkreter wurde dies, als die Slowakei mit der Ausarbeitung eines nationalen e-invoicing-Mandats begann, wie in Die Slowakei entwirft ein e-invoicing-Mandat erläutert.

Zusammen sollen diese Maßnahmen Transparenz und Konsistenz im MwSt-Reporting erhöhen und die Slowakei stärker an EU-weite Initiativen zur digitalen Mehrwertsteuer anbinden.

Schrittweise Änderungen bis 2030

Mit Blick auf 2030 beschreibt der Leitfaden eine schrittweise Abschaffung der MwSt-Kontrollmeldungen. Das steht für eine langfristige Verlagerung von periodischen Meldungen im Nachgang hin zu stärker strukturiertem, transaktionsbasiertem Datenaustausch.

Außerdem bestätigt der Leitfaden, dass ausländische Lieferanten elektronische Rechnungen für slowakische Transaktionen ausstellen müssen, auch wenn sie nicht in der Slowakei ansässig sind. Das ist ein wichtiger Schritt, um digitale MwSt-Pflichten über inländische Steuerpflichtige hinaus auszuweiten.

Diese Maßnahmen bestätigen die Richtung, die die Slowakei seit einiger Zeit vorgibt, mit einem schrittweisen Übergang zu verpflichtendem e-invoicing als Bestandteil ihres MwSt-Kontrollmodells. Frühere Meilensteine, einschließlich politischer Zielsetzung und Phasenplan, wurden bereits in Die Slowakei schreitet in Richtung verpflichtendes e-invoicing voran beschrieben.

Was das für Unternehmen bedeutet

Auch wenn einige Änderungen erst ab 2030 gelten, macht der Leitfaden deutlich, dass die Slowakei konsequent auf ein digitaleres MwSt-Rahmenwerk hinarbeitet. Unternehmen, die in der Slowakei tätig sind oder dorthin liefern, sollten prüfen, welche Auswirkungen dies auf Rechnungsprozesse, MwSt-Reporting und Systemarchitektur hat.

Eine frühzeitige Vorbereitung ist besonders wichtig für Organisationen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten oder ausländischen Lieferanten, da neue Anforderungen Anpassungen in ERP-Konfigurationen, Rechnungsplattformen und Compliance-Workflows erforderlich machen können.

Der vollständige Leitfaden Nr. 1/DPH/2026/I ist über die slowakische Finanzverwaltung verfügbar und enthält detaillierte rechtliche und technische Erläuterungen zu jeder Änderung: Leitfaden Nr. 1/DPH/2026/I (PDF).

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