Verpflichtendes E-Invoicing erreicht das slowakische Parlament

Zertifizierte Anbieter übernehmen Echtzeit-Meldung und Validierung
Slovakia Bratislava

Die Slowakei treibt verpflichtendes E-Invoicing und Echtzeitberichterstattung voran. Der neue Gesetzentwurf definiert einen strukturierten, EN 16931-konformen Rahmen, der von zertifizierten Zustelldienstleistern unter der Finanzdirektion verwaltet wird.

Eine neue Phase der digitalen Steuer­modernisierung in der Slowakei

Die Slowakei hat den nächsten Schritt in ihrer digitalen Steuer­modernisierung getan und dem Nationalrat einen Gesetzentwurf für verpflichtendes E-Invoicing und Echtzeitberichterstattung vorgelegt. Diese Entwicklung baut auf der laufenden digitalen Transformation und der Modernisierung der Mehrwertsteuerprozesse auf.

Zur Einordnung und für Hintergründe siehe:

Slovakia advances toward mandatory e-invoicing
Slovakia’s push for e-invoicing and VAT modernization

Strukturiertes Format und zertifizierte Zustelldienstleister

Nach dem Entwurf müssen alle Rechnungen in einem strukturierten, EN 16931-konformen elektronischen Format ausgestellt werden. Zertifizierte Zustelldienstleister sind für den Austausch von E-Rechnungen, die Formatvalidierung vor der Übermittlung und die Echtzeitmeldung an die Steuerbehörde verantwortlich.

Diese Dienstleister gewährleisten zudem die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit von E-Rechnungen und führen eine sichere Identifizierung von Absender und Empfänger durch. Ihre Rolle umfasst auch die Zeitstempelung sowie die automatische Zustellung und Meldung aller E-Rechnungen.

Aufsicht und öffentliches Register

Zur Sicherstellung von Compliance und Transparenz führt die Finanzdirektion ein öffentliches Register zertifizierter Zustelldienstleister. Diese müssen anerkannten europäischen Zustellstandards und Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Der vollständige Gesetzgebungsprozess ist im Slov-Lex-Portal einsehbar:
https://www.slov-lex.sk/elegislativne-procesy/SK/LP/2025/396

Wichtige Punkte

Änderungen, auf die sich Unternehmen vorbereiten sollten:

  • Einführung von verpflichtendem E-Invoicing und Echtzeitberichterstattung
  • Pflicht zur Ausstellung EN 16931-konformer elektronischer Rechnungen
  • Einsatz zertifizierter Zustelldienstleister für Validierung und Übermittlung
  • Echtzeitübermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde
  • Aufsicht und Zertifizierung durch die Finanzdirektion

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