Die Slowakei hat einen Gesetzentwurf für verpflichtende E-Rechnung und Echtzeit-USt-Meldung vorgelegt. Auf Basis des bestehenden IS EFA-Systems im öffentlichen Sektor soll die E-Rechnung ab 2027 auf alle B2B-Transaktionen und bis 2030 auf grenzüberschreitenden Handel ausgeweitet werden, im Einklang mit der EU-Initiative ViDA.
Die Slowakei treibt die vollständige Digitalisierung der Rechnungsstellung voran. Nach der erfolgreichen Einführung der E-Rechnung im öffentlichen Bereich über IS EFA hat die Regierung dem Parlament einen Entwurf zur Pflicht für elektronische Rechnungen und Echtzeit-USt-Meldungen für Unternehmen vorgelegt. Dies entspricht den ViDA-Plänen der EU-Kommission und macht die Slowakei zu einem Vorreiter der regionalen USt-Modernisierung.
Dies folgt auf frühere Schritte, die wir in unserem Artikel
Slovakia’s push for e-invoicing and VAT modernization
beleuchtet haben. Das neue Gesetz liefert nun Zeitplan und Rechtsrahmen.
B2G- und G2G-E-Rechnung: bereits mit IS EFA aktiv
Seit April 2023 wird die E-Rechnung schrittweise für Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) sowie zwischen Behörden (G2G) eingeführt. Die Abwicklung erfolgt über IS EFA (Informačný Systém Elektronickej Fakturácie), eine nationale Plattform nach EN 16931.
IS EFA ermöglicht automatisierte Verarbeitung, reduziert Fehler und erhöht die Transparenz bei öffentlichen Vergaben. Damit reiht sich die Slowakei in EU-Staaten ein, die effizientere und transparentere Abläufe im öffentlichen Sektor anstreben.
Verpflichtende B2B-E-Rechnung und Meldung ab 2027
Ursprünglich erwog die Slowakei 2022 ein freiwilliges B2B-Modell. Im November 2024 wurde jedoch ein Entwurf zur Änderung von Gesetz Nr. 222/2004 über die USt eingebracht, der die Grundlage für Pflicht zur B2B-E-Rechnung und Echtzeit-Meldung schafft.
Ab 1. Januar 2027 sind nur strukturierte E-Rechnungen mit allen USt-Pflichtangaben gültig. Rechnungen müssen elektronisch ausgestellt, gesendet, empfangen und gespeichert werden, EN 16931-konform und vollautomatisch ohne manuelle Eingriffe.
Wesentlich ist, dass die Finanzverwaltung (FA) als nationale Peppol-Behörde agiert und ein dezentrales Five-Corner-Modell einführt. So wird der direkte Austausch zwischen Unternehmen samt Echtzeit-Meldung an die Steuerbehörde unterstützt.
Dreistufiger Zeitplan
- Januar 2027: strukturierte E-Rechnungen (EN 16931) für inländische B2B-Transaktionen sind Pflicht.
- Januar 2027: Unternehmen melden Transaktionen elektronisch in Echtzeit an die Finanzverwaltung.
- Juli 2030: Pflicht gilt auch für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen nach ViDA, klassische Kontroll- und Zusammenfassungsmeldungen entfallen.
Rolle zertifizierter Anbieter
Zertifizierte Zustelldienste validieren, stempeln und übermitteln Rechnungen, sichern Authentizität und Integrität, identifizieren Absender und Empfänger und gewährleisten EU-weite Interoperabilität.
Die Finanzdirektion führt ein öffentliches Register zertifizierter Anbieter und anerkannter europäischer Übermittlungsstandards.
Vorbereitung auf den Umstieg
Unternehmen sollten ihre ERP- und Rechnungssysteme jetzt auf EN 16931 und Echtzeit-Datenaustausch prüfen. Moderne Lösungen wie
Dynatos’ E-Invoicing-Angebot
automatisieren Flüsse, verbinden Peppol-Netze und machen fit für ViDA.
Weitere Einblicke bietet unser Beitrag zu
Polens KSeF-Einführung,
der zeigt, wie Automatisierung und Echtzeit-Meldung die Compliance in der EU verändern.
Wichtigste Punkte
- IS EFA ist für B2G und G2G bereits aktiv.
- Pflicht zur B2B-E-Rechnung ab Januar 2027.
- Echtzeit-Meldung startet 2027.
- Grenzüberschreitendes B2B ab Juli 2030 nach ViDA.
- Alle Rechnungen nach EN 16931 über zertifizierte Anbieter.
- FA wird Peppol-Behörde mit Five-Corner-Modell.
- ERP und Datenflüsse rechtzeitig vorbereiten.



