Polen hat die schrittweise Einführung der verpflichtenden E-Rechnung über das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) bestätigt. Mit der Unterzeichnung der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes durch den Präsidenten und dem bevorstehenden Start der KSeF 2.0 Testumgebung haben Unternehmen nun klare Zeitpläne für die Einhaltung.
KSeF wird Gesetz: Präsident gibt grünes Licht
Am 27. August unterzeichnete Präsident Karol Nawrocki eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und bestätigte damit offiziell die Einführung des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF). Das System soll die Mehrwertsteuerlücke verringern und in den nächsten zehn Jahren die Staatseinnahmen um 10 Milliarden PLN erhöhen.
Die gestaffelten Einführungstermine sind wie folgt:
- 1. Februar 2026: Verpflichtend für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN im Jahr 2024.
- 1. April 2026: Verpflichtend für alle anderen Unternehmen.
- April–Dezember 2026: Kleinstunternehmer mit einem monatlichen Bruttoumsatz unter 10.000 PLN genießen eine Übergangsregelung.
Diese Bestätigung durch den Präsidenten beseitigt die verbleibende Unsicherheit und ermöglicht es den Unternehmen, ihre Umstellung mit Zuversicht zu planen.
KSeF 2.0: Übergangsdaten, die jedes Unternehmen kennen muss
Das polnische Finanzministerium hat außerdem den Übergang zu KSeF 2.0 angekündigt. Die aktuelle KSeF 1.0 Testumgebung wird am 1. September 2025 geschlossen. Der Ersatz, KSeF 2.0, startet am 30. September 2025, zusammen mit offenen API-Tests für Softwareanbieter.
Der Fahrplan umfasst:
- 15. Oktober 2025: Preproduction (DEMO) API-Umgebung zur Integration verfügbar.
- 1. November 2025: Start des Zertifikate- und Autorisierungsmoduls (MCU).
- 3. November 2025: Testumgebung für die Steuerzahleranwendung verfügbar.
- 15. November 2025: Preproduction Release der Steuerzahleranwendung.
- 26.–31. Januar 2026: Wartungspause für KSeF 1.0.
- 1. Februar 2026: Offizieller Start von KSeF 2.0.
Diese Meilensteine bieten Unternehmen und Softwareanbietern einen klaren Fahrplan, um sich rechtzeitig vorzubereiten, bevor die Verpflichtung gilt.
Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten können
Unternehmen, die in Polen tätig sind, sollten die folgenden Schritte unternehmen:
- Interne Rechnungsprozesse prüfen und Bereitschaft für E-Rechnung bestätigen.
- Mit Softwareanbietern abstimmen, um die Kompatibilität mit KSeF 2.0 sicherzustellen.
- An Tests teilnehmen, sobald die Umgebungen geöffnet sind, um Integrationsprobleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
- Mitarbeiter auf betriebliche Änderungen vorbereiten, die mit der Pflicht verbunden sind.
Für weitere Informationen zur E-Rechnung in Polen siehe unser früheres Update:
Polens KSeF-Pflicht erreicht letzte Gesetzgebungsphase.
Wichtigste Punkte
- Unternehmen mit mehr als 200 Mio. PLN Umsatz 2024 müssen KSeF ab dem 1. Februar 2026 nutzen.
- Alle anderen Unternehmen folgen am 1. April 2026, Kleinstunternehmer genießen eine Übergangsregelung.
- KSeF 2.0 Testumgebung startet am 30. September 2025, mit gestaffelten Tests bis November.
- Das endgültige System KSeF 2.0 geht am 1. Februar 2026 live.
- Frühe Vorbereitung und Tests mit KSeF 2.0 sind entscheidend, um Störungen zu vermeiden.


