Polnischer Entwurf verfeinert Details, Zeitpläne gleich

Aktualisierter KSeF-Entwurf Polens bringt Klarheit, keine Änderungen

Das polnische Finanzministerium hat einen überarbeiteten Entwurf der Verordnung zum nationalen E-Rechnungssystem KSeF veröffentlicht. Die Aktualisierung präzisiert bestehende Regelungen zu Zertifikaten, QR-Codes und Anhängen, während der grundsätzliche Ansatz und die Zeitpläne unverändert bleiben. Einen Überblick über die KSeF-Pflicht und den geplanten Wechsel zu 2.0 finden Sie in unserem früheren Beitrag hier.

KSeF 2.0: was der überarbeitete Entwurf enthält

Das Finanzministerium hat eine aktualisierte Version des Entwurfs zur Nutzung von KSeF veröffentlicht. Das Dokument behandelt technische und operative Aspekte wie Authentifizierung, Nutzerrechte, Zertifikatsverwaltung, Rechnungskennzeichnung mit QR-Codes und die Nutzung von Anhängen. Diese Themen knüpfen an die Richtung an, die wir bereits in unserem Blog zur KSeF 2.0-Umstellung aufgezeigt haben.

Im Gegensatz zu früheren Entwürfen bringt diese Version keine größeren Änderungen. Ziel ist es, durch präzisere Definitionen und Erklärungen mehr Klarheit zu schaffen. Die Struktur und Fristen für KSeF bleiben unverändert, im Einklang mit den Erwartungen aus unserem früheren Update.

Wichtige Klarstellungen für Unternehmen

Gültigkeit von KSeF-Zertifikaten

Zertifikate sind bis zu zwei Jahre ab Erstellungsdatum oder ab einem vom Steuerpflichtigen gewählten Startdatum gültig. Eine Verlängerung während der Laufzeit ist möglich.

Funktionen von KSeF-Zertifikaten

Der Entwurf beschreibt die Zwecke von Zertifikaten klarer:

  • Authentifizierung im KSeF-System
  • Bestätigung der Identität des Ausstellers bei speziellen Rechnungsmodi

Rechnungskennzeichnung mit QR-Codes

Die Anforderungen unterscheiden sich nun je nach Zeitpunkt der Weitergabe der Rechnung an den Käufer:

  • Vor Einreichung bei KSeF: Rechnungen müssen sowohl einen Zugangs-QR-Code als auch einen Zertifikats-QR-Code enthalten.
  • Nach Einreichung bei KSeF: nur der Zugangs-QR-Code ist erforderlich.

Prozess für Anhänge

Der Entwurf präzisiert die Verfahren zur Meldung und Einreichung von Rechnungen mit Anhängen, um eine einheitliche Abwicklung in KSeF sicherzustellen.

Nächste Schritte

Der Entwurf wird weiterhin vom Finanzministerium geprüft und ist noch nicht endgültig. Unternehmen in Polen sollten die Entwicklungen genau verfolgen und sich vorbereiten. Für einen umfassenderen Überblick über Zeitpläne und den Wechsel zu KSeF 2.0 verweisen wir auf unseren früheren Artikel zur KSeF-Pflicht.

Wichtigste Punkte

  • Bereiten Sie sich auf Zertifikate mit einer Gültigkeit von zwei Jahren vor.
  • QR-Code-Anforderungen variieren je nach Zeitpunkt der Weitergabe.
  • Für Anhänge gelten nun klarere Verfahren.
  • KSeF-Zeitpläne bleiben unverändert, im Einklang mit früheren Informationen.

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