E-Rechnungen für alle lettischen Unternehmen ab 2028 verpflichtend

Stufenweise Einführung soll KMU und Selbstständige unterstützen

Die lettische Regierung gibt Unternehmen zwei weitere Jahre Zeit, um sich auf die verpflichtende E-Rechnung vorzubereiten. Die neue Frist ist nun der 1. Januar 2028.

Das lettische Parlament (Saeima) hat Änderungen am Rechnungslegungsgesetz verabschiedet, die allen registrierten Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf die verpflichtende E-Rechnung geben. Die Entscheidung, die am 5. Juni finalisiert wurde, verschiebt den ursprünglichen Einführungstermin von 2026 auf 2028.

Diese zusätzliche Zeit soll kleinen Unternehmen, Selbstständigen und anderen Organisationen helfen, E-Rechnungen in ihrem eigenen Tempo einzuführen.

ein reibungsloser übergang zur E-Rechnung

Laut Anda Čakša, Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses (Steuern), sollen die Änderungen einen reibungsloseren Übergang zur E-Rechnung ermöglichen. Damit unterstützt die Regierung Lettlands Ziele zur Digitalisierung von Buchhaltungsprozessen, zur Erhöhung der finanziellen Transparenz und zur Verringerung der Schattenwirtschaft.

was ändert sich jetzt?

Die E-Rechnung ist seit dem 1. Januar dieses Jahres für Transaktionen mit staatlichen Haushaltsinstitutionen verpflichtend. Für alle anderen Unternehmen bleibt ihre Nutzung jedoch bis 2028 freiwillig.

Sobald die neuen Änderungen offiziell veröffentlicht sind, treten sie am folgenden Tag in Kraft.

warum die verlängerung wichtig ist

Die zweijährige Verlängerung berücksichtigt die Herausforderungen, mit denen kleinere Unternehmen bei der Einführung neuer digitaler Prozesse konfrontiert sind. Die zusätzliche Vorbereitungszeit ermöglicht es den Unternehmen:

  • die passenden E-Rechnungslösungen auszuwählen und zu implementieren
  • Mitarbeitende zu schulen und Arbeitsabläufe anzupassen
  • die Systemkompatibilität sicherzustellen
  • die Implementierungskosten zu steuern

Die Regierung erhofft sich von diesem Vorgehen eine qualitativ bessere Umsetzung und weniger Störungen bei der endgültigen Einführung der verpflichtenden E-Rechnung.

weitere informationen

Die offizielle Mitteilung finden Sie hier.

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