Italien hat die Ausnahmeregelung für verpflichtende E-Rechnungen im Gesundheitswesen für B2C-Transaktionen bis Ende 2025 verlängert. Damit bleibt der Schutz sensibler Gesundheitsdaten weiterhin Vorrang vor den allgemeinen digitalen Rechnungsanforderungen anderer Branchen.
Was steckt hinter der Verlängerung?
Am 21. Februar 2025 verabschiedete die italienische Regierung das Gesetz Nr. 15, das Artikel 3 Absatz 6 des „Milleproroghe“-Dekrets ändert. Die ursprüngliche Ausnahme wurde eingeführt, um zu verhindern, dass sensible Gesundheitsdaten durch E-Rechnungssysteme offengelegt werden. Diese Maßnahme gilt nun bis zum 31. Dezember 2025.
Ausschlaggebend für die Entscheidung waren anhaltende Datenschutzbedenken sowie die besondere Natur medizinischer Transaktionen. Behörden setzen in diesem Bereich den Schutz personenbezogener Daten über digitale Compliance.
Auswirkungen auf Gesundheitsdienstleister
Gesundheitsdienstleister, die direkt an Endverbraucher verkaufen (B2C), dürfen auch 2025 weiterhin auf den Einsatz von E-Rechnungen verzichten. Diese Erleichterung ist jedoch nur vorübergehend, und zukünftige Regelungen könnten die Anforderungen ändern. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig auf eine mögliche Umstellung vorzubereiten.
Links zu den offiziellen Texten
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden offiziellen Dokumenten:
Diese Dokumente sind besonders relevant für Compliance- und Rechtsexperten im italienischen Gesundheitswesen.