Phase 1 e-invoicing in Griechenland startet März 2026

Einmonatige Verlängerung mit Übergangsphase bis Mai 2026

Griechenland verschiebt verpflichtende B2B e-invoicing für Großunternehmen

Am 18. Februar 2026 kündigten das griechische Ministerium für Nationale Wirtschaft & Finanzen sowie die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen, AADE, eine einmonatige Verlängerung des verpflichtenden B2B e-invoicing Go-live für Großunternehmen an.

Der ursprüngliche Starttermin vom 2. Februar 2026 wurde auf den 2. März 2026 verschoben. Das schrittweise Einführungsfenster läuft nun vom 2. März bis 3. Mai 2026. Zuvor war dieser Zeitraum vom 2. Februar bis 31. März 2026 vorgesehen.

Die Verlängerung gilt für Phase-1-Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mehr als 1.000.000 € im Geschäftsjahr 2023.

Die Verpflichtung selbst ändert sich nicht. Lediglich der Zeitplan wurde angepasst.

Eine zeitliche Verschiebung im digitalen Steuersystem Griechenlands

Die verpflichtende B2B e-invoicing ist Teil der umfassenderen digitalen Berichtsstrategie Griechenlands und eng mit der Plattform myDATA verbunden.

Großunternehmen sind die erste Gruppe, die zur Einhaltung verpflichtet ist. Die phasenweise Struktur bleibt bestehen. Die Behörden haben lediglich zusätzliche Zeit für technische und operative Vorbereitung eingeräumt.

Dieses Muster ist nicht einzigartig. In ganz Europa verfeinern Behörden Zeitpläne und technische Rahmenbedingungen, je näher die Umsetzung rückt. Ein vergleichbares Beispiel ist Kroatien, das die verpflichtende e-invoicing ab 2026 bestätigt und die praktische Ausgestaltung des Systems präzisiert hat. Frühere Entwicklungen sind beschrieben in:

Kroatien bestätigt verpflichtende e-invoicing ab 2026

Kroatien präzisiert den Status des e-invoicing Systems

Diese Entwicklungen zeigen eine breitere regionale Verschiebung hin zu strukturierten elektronischen Transaktionen und verstärkter steuerlicher Kontrolle.

Übergangszeitraum bis Mai 2026

Zwischen dem 2. März und dem 3. Mai 2026 dürfen Unternehmen:

  • Bestehende ERP- oder Buchhaltungssysteme parallel zur konformen elektronischen Rechnungsstellung weiter nutzen
  • Das spezielle Eingabeformular der AADE verwenden
  • Technische Integrationen und Prozessanpassungen abschließen

Dieser Zeitraum dient als kontrolliertes Übergangsfenster. Er setzt die Verpflichtung zur konformen elektronischen Ausstellung nicht aus.

Nach dem 3. Mai 2026 beginnt die Durchsetzung.

Erklärung erforderlich zur Vermeidung von Sanktionen

Um vom Übergangszeitraum zu profitieren und Sanktionen zu vermeiden, müssen Unternehmen fristgerecht einreichen:

  • Eine Erklärung über den Beginn der Ausstellung elektronischer Dokumente
  • Eine Erklärung über die Nutzung der kostenlosen Timologio-Anwendung

Das Wirksamkeitsdatum muss auf den 2. März 2026 festgelegt werden, gemäß Artikel 6 der Ministerialentscheidung 1112/2025.

Ohne diese formale Erklärung gilt der Übergangsschutz nicht.

Zwei Wege zur Einhaltung bleiben bestehen

Großunternehmen können die Anforderungen erfüllen durch:

  • Die Auswahl eines akkreditierten e-invoicing Dienstleisters, Y.PA.H.E.S.
  • Die Nutzung der kostenlosen Tools der AADE, einschließlich der Timologio-Anwendung und der mobilen myDATAapp

Für ERP-getriebene Organisationen beeinflusst diese Entscheidung Integrationsdesign, interne Kontrollen und die Datenkonsistenz mit der myDATA-Berichterstattung.

In Kroatien finden ähnliche Diskussionen rund um Fiskalisierung und strukturierte Berichterstattung im Rahmen von Fiscalization 2.0 statt, bei denen ebenfalls die Übermittlung und Validierung von Rechnungsdaten im Mittelpunkt stehen. Weitere Informationen:

Kroatien e-invoicing Fiscalization 2.0 Update

Der zugrunde liegende Trend ist eindeutig. E-invoicing wird zunehmend in Echtzeit- oder nahezu Echtzeit-Steuerkontrollsysteme integriert.

Durchsetzungsdatum verschoben, Sanktionen unverändert

Der Sanktionsrahmen selbst wurde nicht geändert.

Sanktionen bei Nichteinhaltung gelten nun ab dem 3. Mai 2026 statt ab dem 1. April 2026. Dies gewährt effektiv einen zusätzlichen Monat vor Beginn der Durchsetzung.

Operative Auswirkungen für Finance-Teams

Obwohl die Verlängerung zusätzliche Zeit bietet, bleibt die strukturelle Veränderung erheblich.

Finance-Teams sollten diesen Zeitraum nutzen, um:

  • Die ERP-Integration mit AADE oder dem gewählten Dienstleister zu validieren
  • Strukturierte Rechnungsstellung und Übermittlungsprozesse zu testen
  • Rechnungsdaten mit den myDATA-Anforderungen abzugleichen
  • Monitoring- und Exception-Handling-Prozesse zu definieren
  • Verantwortlichkeiten zwischen Finance und IT klar festzulegen

Änderungen, die Unternehmen umsetzen müssen

  • Interne Zeitpläne an das neue Go-live-Datum 2. März 2026 anpassen
  • Die erforderliche Erklärung mit korrektem Wirksamkeitsdatum einreichen
  • Systemkonfiguration und technische Integration abschließen
  • End-to-End-Tests von Ausstellung und Berichterstattung durchführen
  • Kontrollverfahren und Compliance-Monitoring dokumentieren

Die Verlängerung schafft Raum für strukturierte Vorbereitung. Sie reduziert nicht den regulatorischen Druck.

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