Frankreich bereitet sich auf das E-Invoicing-Mandat 2026 vor
Frankreich beschleunigt seine Reform für E-Invoicing und E-Reporting vor der Frist am 1. September 2026. Neue Klarstellungen zeigen, dass ausländische Unternehmen E-Reporting- statt E-Invoicing-Pflichten unterliegen. Gleichzeitig haben die französische Steuerverwaltung und die AIFE ein nationales E-Invoicing-Verzeichnis und einen Beratungsdienst gestartet, begleitet von vereinfachten Verfahren und einem neuen Akkreditierungsprozess für Plattformbetreiber.
Frankreich tritt in die entscheidende Phase seiner E-Invoicing-Reform ein. Nach mehreren Aktualisierungen in den Jahren 2024 und 2025 haben die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) und die Agentur für staatliche Informationstechnologie (AIFE) neue Maßnahmen eingeführt, die den Übergang zu verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung und E-Reporting klären, vereinfachen und strukturieren.
Diese Maßnahmen bauen auf früheren Ankündigungen auf, die Chorus Pro als das öffentliche E-Invoicing-Portal für B2G-Transaktionen bestätigt haben, sowie auf den Z12-012 und Z12-014 technischen Standards, die die Interoperabilität zwischen privaten und öffentlichen Plattformen regeln. Zusammen spiegeln diese Aktualisierungen Frankreichs Engagement wider, seinen ursprünglichen Zeitplan einzuhalten und sich eng an die europäische Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) anzulehnen.
Klarstellung zum E-Reporting für ausländische Unternehmen
Eine der wichtigsten Aktualisierungen betrifft ausländische Unternehmen, die in Frankreich tätig sind. Die französische Steuerverwaltung stellte klar, dass ausländische Unternehmen E-Reporting-Verpflichtungen unterliegen und nicht der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung.
Dies gilt, wenn Transaktionen nicht ansässige Steuerpflichtige oder Unternehmen betreffen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, deren Lieferungen jedoch in Frankreich erfolgen. In diesen Fällen müssen Unternehmen Transaktions- und Zahlungsdaten melden, sind jedoch nicht verpflichtet, Rechnungen über eine in Frankreich akkreditierte E-Invoicing-Plattform zu übermitteln.
Diese Klarstellung hilft multinationalen und grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, ihre Compliance-Verpflichtungen besser zu verstehen, und steht im Einklang mit ähnlichen Ansätzen in Europa, etwa in Deutschland und Italien. Sie knüpft auch an frühere Initiativen an, bei denen Frankreich und Deutschland zusammenarbeiten, um E-Invoicing zu vereinheitlichen.
Frankreich startet E-Invoicing-Verzeichnis und Beratungsdienst
Während des 80. Kongresses des Nationalrats der Wirtschaftsprüfer in Lyon haben die DGFiP und die AIFE das nationale E-Invoicing-Verzeichnis und einen Beratungsdienst vorgestellt, um Unternehmen bei der bevorstehenden Reform zu unterstützen.
Über dieses Online-Tool können Organisationen ihre E-Invoicing-Verpflichtungen prüfen, ihre zugewiesene oder gewählte Empfangsplattform identifizieren und Rechnungsadressen finden. Diese Schritt-für-Schritt-Hilfe ist entscheidend für Unternehmen, die sich auf die Pilotphase im Februar 2026 und die erste obligatorische B2B-E-Invoicing- und E-Reporting-Frist am 1. September 2026 vorbereiten.
AIFE kündigte auch den kommenden Dienst „Déclaration“ an, der die verpflichtende Meldung von Transaktions- und Zahlungsdaten erleichtern soll. Eine Demonstrationsvideo und das offizielle Verzeichnis sind über folgende Links verfügbar:
Vereinfachungsmaßnahmen und verlängerte Fristen
Um den Übergang für Unternehmen zu erleichtern, hat die französische Regierung 10 Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt, darunter:
- Vereinfachte Mehrwertsteuerberechnung für B2C-Gewinnspannen
- Verwaltungserleichterungen für Unternehmen ohne SIREN-Nummer
- Verlängerung der Frist bis September 2027 für nicht ansässige Steuerpflichtige
Diese Maßnahmen unterstreichen den pragmatischen Ansatz Frankreichs, kleinere und ausländische Unternehmen vor übermäßiger Komplexität zu schützen.
Aktualisierter Akkreditierungsprozess für E-Invoicing-Plattformen
Am 1. Oktober 2025 aktualisierte die DGFiP den Akkreditierungsprozess für „plateformes agréées“, die zertifizierten Plattformen, die für den Austausch elektronischer Rechnungen und E-Reporting-Daten verantwortlich sind.
Der Prozess umfasst nun zwei Phasen:
- Vorläufige Registrierung („unter Vorbehalt“): Erteilt nach Einreichung einer vollständigen Bewerbung, die die Einhaltung aller technischen und Sicherheitsanforderungen nachweist.
- Endgültige technische Überprüfung: Einschließlich Datenaustausch zwischen Plattformen und Formatvalidierung, geplant bis Ende 2025.
Eine vorläufige Liste der Bewerber wurde bereits veröffentlicht, aber die endgültige Akkreditierung erfolgt erst nach Abschluss aller technischen Prüfungen.
Diese akkreditierten Plattformen spielen eine Schlüsselrolle in der hybriden E-Invoicing-Architektur Frankreichs und gewährleisten die Interoperabilität zwischen privaten PDPs (Plateformes de Dématérialisation Partenaires) und Chorus Pro, dem staatlichen Portal.
Vorbereitung auf 2026 und darüber hinaus
Frankreich verfolgt weiterhin einen strukturierten und transparenten Ansatz für die Einführung von E-Invoicing. Von der Bestätigung des ursprünglichen Zeitplans bis zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Deutschland weist jede Aktualisierung auf eine klare Strategie für 2026 und die Folgejahre hin.
Für Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, sind die nächsten Schritte klar:
- Bestimmen Sie, ob Sie E-Invoicing- oder E-Reporting-Verpflichtungen haben.
- Wählen Sie eine zertifizierte oder Kandidatenplattform vor der Pilotphase.
- Bereiten Sie Datenformate und Systemintegrationen gemäß den Z12-012 und Z12-014 Standards vor.
Wer jetzt handelt, kann einen reibungslosen Übergang zum E-Invoicing-Mandat 2026 sicherstellen.
Wichtige Erkenntnisse
- Ausländische Unternehmen unterliegen E-Reporting– statt E-Invoicing-Pflichten.
- Das nationale E-Invoicing-Verzeichnis und der Beratungsdienst sind jetzt verfügbar.
- Vereinfachungen und Fristverlängerungen unterstützen kleinere und ausländische Unternehmen.
- Der Akkreditierungsprozess umfasst zwei Phasen mit Abschluss bis Ende 2025.
- Unternehmen sollten ihre Plattform wählen und Datenflüsse testen vor Februar 2026.



